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2379.1b - Beilage 2
Integration von technischen Lösungen stellt er heute seine soziale und technische Erfahrung in den Dienst des Atos Kompetenzzentrums in Vevey. Seine langjährige, internationale Erfahrung in der Entwicklung beim Freiburger Polizei Kommandanten, Monsieur Pierre Schuwey für seine «Gruss­ botschaft», Monsieur Eric Davalo (CTO Cassidian SCS) für seine Ausführungen zur «Weiterent­ wicklung des Sicherheitsfunk in Richtung umfassenden Migration kann es auch zu unvorhersehbaren, technischen Problemen kommen, denn jedes Netz hat seine Besonderheiten manchmal auch altersbedingte, spezifische Schwächen. Die Schweiz ist ein kleines Land
2794.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zug als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort mit einer hohen Le- bens- und Wohnqualität für seine Bewohnerinnen und Bewohner sowie einer intakten Natur- und Kulturlandschaft. Der raumplanerische Bericht Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt. G 1.2 Der Kanton Zug rechnet mit einem mittleren Bevölkerungswachstum. Dieses hinterfragt und eine spürbare Abschwächung gefor- dert. Verschiedentlich wird beantragt, dass der Kanton seine Richtplanung auf ein geringeres Wachstum ausrichte und nicht das mittlere, sondern das tiefe Szenario
2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gemeinden vermittelt die Beilage 1. Aufgrund der besonderen Ausgangslage ist es für den Kanton Zug und seine Gemeinden fi- nanz- und gesellschaftspolitisch von entscheidender Bedeutung, dass der Kanton Zug auch qualifizierte Arbeitsplätze in grosser Zahl anbieten können. Dem Kanton Zug kommt zugute, dass er für seine Unternehmen schon heute eine im interka n- tonalen und internationalen Vergleich attraktive Gewin um eine Steuersenkungsvorlage, sondern um einen Systemumbau.  Jedes Unternehmen soll mindestens seine NFA-Kosten tragen, wobei die systemischen Mängel des NFA nicht Gegenstand dieser Vorlage sein können
1210.3a - Beilage 1
damit zu befassen, so dass es mit der Schlusszahlung auch seine gesetzliche Richtigkeit haben werde. Das parlamentarische Verfahren werde seinen Gang nehmen. Im Unterschied zu einem in den Akten liegenden welcher keinen Raum für die geltend gemachten Kostenpositionen lasse. Im Weiteren bestritt er, dass seine nachträgliche Material- und Produkteauswahl wesentliche Vertragsänderungen bzw. Bestellungsänderungen informiert ist. Das erfordert eine Gestaltung der Rechnung durch den Unternehmer, dass der Bauherr bzw. seine Bauleitung überprüfen kann, ob überhaupt und wie viel er dem Unternehmer schuldet. Um überprüfbar
2251.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Weisung an die Landschreibenden ersuchen. Das Präsidium müsste vor seinem Entscheid die datenschutz- rechtlichen Interessen Dritter in seine Meinungsbildung einbeziehen. Sofern das Präsidium die Publikation tungs- funktion des Büros) Das Büro beantragt dem Kantonsrat keine Definition des Organs "Büro". Seine Funktion lässt sich zwar aus § 7 des Entwurfes ableiten. Es ist nach Auffassung der Kommission zu geschwächt und eine wichtige Funktion an die Kommission delegiert. Das Kommissionspräsidi- um soll seine Stellvertretung - wie im geltenden Recht - ad hoc regeln. Dadurch können Verzö- gerungen in der K
711.31-21-1.de.pdf
Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen

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