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711.31-23-1.de.pdf
Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; en für den freien Datenaustausch und standar- disierte Schnittstellen auf. 6. Der Kanton gleicht seine Netze und Infrastrukturen mit den Nachbarkantonen ab. Die grossen Zentren und der Flughafen verfügen
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen
2358.2 - Antwort des Regierungsrates
t- leistungen anbieten zu können. Seine Pläne und Anstrengungen im Bereich eGovernment hat der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats bereits früher einmal in seiner Antwort vom 16. August 2011 auf die Interesse des Kantons Zug und seiner Bürgerinnen und Bürger diese Mass- nahme zu ergreifen und damit höchstmögliche Sicherheit und Reputation für den Kanton Zug und seine Bevölkerung zu gewährleisten? folgt Stellung: 1. Einleitende Bemerkungen Der Regierungsrat unternimmt mit Blick auf seine Strategie 2010–2018, seine Legislaturziele 2010–2014 und sein Leitbild 2010 grosse Anstrengungen, um der Zuger
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge­ gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie­ dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Katalog der Kantonsanwen­ dungen und Zuweisung der Prozess­ und Anwendungsverantwortung. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw IT­Architekturmodells und der IT­ Standards; b) Initialisierung von Architekturprojekten. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw Massnahmen zur Abwehr von Cyber Angriffen; e) Durchführung von Schulungen zur IT­Sicherheit. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw
Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge­ gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie­ dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen
711.31-16-1.de.pdf
Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge­ gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie­ dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi­ um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen

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