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711.31-16-1.de.pdf
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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Katalog der Kantonsanwen- dungen und Zuweisung der Prozess- und Anwendungsverantwortung. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw IT-Architekturmodells und der IT- Standards; b) Initialisierung von Architekturprojekten. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw Massnahmen zur Abwehr von Cyber Angriffen; e) Durchführung von Schulungen zur IT-Sicherheit. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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Katalog der Kantonsanwen- dungen und Zuweisung der Prozess- und Anwendungsverantwortung. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw IT-Architekturmodells und der IT- Standards; b) Initialisierung von Architekturprojekten. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw Massnahmen zur Abwehr von Cyber Angriffen; e) Durchführung von Schulungen zur IT-Sicherheit. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
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Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen