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1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dienstfreien Zeit tun und wie sie sich verhalten. Der Staat als solcher wird dis- kreditiert, wenn sich seine Exponenten einer Straftat schuldig machen, und zwar die bei der Polizei angestellten mehr noch als lung ist auch nicht, damit dem Kanton zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, sondern im Gegenteil seine Kosten dort zu senken, wo dies möglich und, im Sinne der Förderung der Eigenverantwort- lichkeit der entsprechende Entschädigung geleistet wird. Wird eine Entschädigung geleistet, so hat der Mitarbeiter seine Ansprüche gegenüber dem Schädiger dem Kanton abzu- treten, soweit der Kanton ihn dafür schadlos gehalten
1178.2 - Antwort des Regierungsrates
BETREFFEND ENTLASTUNGSPROGRAMM SPARPAKET DES BUNDES UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DEN KANTON ZUG UND SEINE GEMEINDEN (VORLAGE NR. 1178.1 - 11302) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 6. APRIL 2004 Sehr geehrter Massnahmen aus dem Sparpaket des Bundes werden finanzielle Aus- wirkungen auf den Kanton Zug oder auf seine Gemeinden haben? Im Gegensatz zum Steuerpaket 2001 haben die Massnahmen des Entlastungs- programms Direktionen können die finanziellen Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf den Kanton Zug und seine Gemeinden weder gesamthaft noch detailliert ausgemacht werden. Dies liegt einerseits an der oben erwähnten
1367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
etwas bremsend. ... Die damit verbundene Verpflichtung des Kantonsrates schränkt seinen Entschei- dungsspielraum und damit seine Kompetenzen ein.» Der zuständige Sachbearbeiter der Staatskanzlei Zürich erklärte ich und Grundsätze (§§ 1 - 2) - Gemäss § 1 Abs. 1 beansprucht das FHG Geltung für den Kanton und seine Anstalten. Es gibt jedoch auch selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten, wel- che in Bezug auf sieben Jahre) die Waage halten müssen. Damit wird der Staat gezwungen, sich bei künftigen Ausgaben auf seine wesentlichen Aufgaben zu beschränken, um die gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen. Aufgrund dieser
1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
......................................................................4 2 Das heutige System und seine Mängel ................................................................7 3 Zielsetzung und Instrumente erforderliche Gesetzesanpassungen werden dem Kantonsrat wiederum unterbreitet. 2 Das heutige System und seine Mängel Die Schweiz weist mit ihren 26 Kantonen und rund 2900 Gemeinden eine äusserst feingliederige Nach geltender Ordnung ist das Sti- pendienwesen grundsätzliche Sache der Kantone. Jeder Kanton hat seine eigene Stipendienordnung. Der Stipen- dienartikel in der Bundesverfassung ermächtigt jedoch den Bund
1511.1 - Interpellationstext
ausgelagert hat und seine Staatsbetriebe, seine Gold- reserven (Weltwoche vom 29. Juni 2006), das Land seiner Bauern (mögliche Aufhebung Lex Koller, neues Landwirtschaftsgesetz) und seine Kantonalban- ken einstellen wird. 1. Jeder Produzent und Dienstleister ist gesetzlich verpflichtet, sein Produkt, seine Dienstleistung nicht direkt, sondern gegen Geld einzutauschen, was natürlich auch das Erheben von dass der Staat (also wir selber) den Geldwert garantiert, möchte ich wissen, wie er das kann, wo er seine Staatsverschuldung (also die Steuern von morgen und somit zu leistenden Abgaben unserer, auch noch
2774.2 - Antwort des Regierungsrats
Sicherheitsdirektor zu orientieren. Ferner verpflichtet sich der Geschäftsführer, seine Nebenerwerbstätigkeit ausschliesslich in seiner Freizeit zu verrichten und hierfür keine Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen dass der Geschäftsführer der Gebäudeversicherung, ehemaliger CVP-Kantonsrat, seine Arbeitszeit nicht ungebührlich für seine weiteren Tätigkeiten, so etwa als Präsident einer Raiffeisenbank, verwendet(e) nehmen. Wie alle Angestellten ist auch der Geschäftsführer der GVZG verpflichtet, seine Arbeitszeit zu erfassen. Die monatlichen Arbeitszeitabschlüsse liegen vor und zeigen auf, dass an Tagen, an denen Sitzungen
3292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kanton Zug setzt seine Vorhaben pragmatisch und effizient um 5 Der Kanton Zug führt einen mittelfristig ausgeglichenen Staatshaushalt 6 Der Kanton Zug setzt Prioritäten aufgrund seiner Stärken und investiert fortan seine Lernenden selber ausbilden wird Instandhaltung elektrische Geräte nach SNR 462638: Bedingt durch die neuen gesetzlichen Vorschriften ist das GIBZ verpflichtet, ab sofort regelmässig seine Ger Mitwirkung Innovationspark Zentralschweiz VD 2000 Direktionssekretariat 40 Der Kanton Zug vertritt seine Position wirksam in interkantonalen Kooperationen, insbesondere in den Räumen Zürich und Zentralschweiz
711.31-19-1.de.pdf
Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
711.31-20-1.de.pdf
Grundeigentümer in seine Planungen ein. A Einleitung 8 G 1 Räumliche Leitgedanken zur Zukunft des Kantons Zug G 1.1 Der Kanton Zug ist ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsort und stärkt seine räumliche Vielfalt zur räumlichen Gliederung G 9.1 Die kleinräumige Vielfalt ist zu stärken, dazu richtet der Kanton seine raumrelevanten Entscheide auf die vier schematisch dargestellten Raumtypen aus: a. Stadtlandschaft; dafür, dass Abfälle umweltverträglich entsorgt werden. E 1.1.2 Der Kanton überprüft alle vier Jahre seine Abfallplanung. Er nimmt die Standorte der raumwirk- samen Anlagen in den Richtplan auf. E 1.1.3 Der
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen

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