-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen
-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen
-
3136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Kanton Zug setzt seine Vorhaben pragmatisch und effizient um 5 Der Kanton Zug führt einen mittelfristig ausgeglichenen Staatshaushalt 6 Der Kanton Zug setzt Prioritäten aufgrund seiner Stärken und investiert Mitwirkung Innovationspark Zentralschweiz VD 2000 Direktionssekretariat 40 Der Kanton Zug vertritt seine Position wirksam in interkantonalen Kooperationen, insbesondere in den Räumen Zürich und Zentralschweiz sdichte durchschnittlich bei 1565 Schülerinnen und Schülern. Das Museum für Urgeschichte(n) wird seine Sammlung wie geplant vom Provisorium in neue Lagerräumlichkeiten überführen können. Da die Sammlungs-
-
3144.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
mie von seiner Verordnungs- und Verfügungskompetenz nur zurückhaltend Gebrauch, befristete seine Anordnungen stets und hob sie wieder auf, sobald sie nicht mehr notwendig waren. Mehrere seiner Anordnungen vor übereilten, unverhältnismäs- sigen Eingriffen in ihre Freiheit geschützt. Indem der Kantonsrat seine Kompetenzen durch ein- fachen Kantonsratsbeschluss an den Regierungsrat übertragen und sie ihm auch (Inkrafttreten am 10. Oktober 2020). Die Motionärin ist der Auffassung, der Regierungsrat habe damit seine Kompetenzen überschritten und die Grundrechte der Zuger Bevölkerung verletzt. Das Bundesgericht befasste
-
3012.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Kanton Zug setzt seine Vorhaben pragmatisch und effizient um 5 Der Kanton Zug führt einen mittelfristig ausgeglichenen Staatshaushalt 6 Der Kanton Zug setzt Prioritäten aufgrund seiner Stärken und investiert Mitwirkung Innovationspark Zentralschweiz VD 2000 Direktionssekretariat 40 Der Kanton Zug vertritt seine Position wirksam in interkantonalen Kooperationen, insbesondere in den Räumen Zürich und Zentralschweiz Regie rungsrat hat die Anträge für insgesamt 56,5 neue Stellen an einem Stellenworkshop beraten und seine Entscheidungen nach folgen den Kriterien gefällt: a) Neue Aufgaben aufgrund von Bundesgesetzen oder
-
3285.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
jährlich wiederkehrend für seine Vorstandstätigkeit entschädigt. Über seine Vorstandstätigkeit hinaus steht Franz Grüter dem Verein auch für weitere Dienst- leistungen mit seinem Knowhow und umfassendem Netzwerk eit der Schweiz geleistet werden. Das NTC wird keinen geldwerten Vorteil für den Verein und/oder seine Mitglieder erwirtschaften. Folglich stellt sich die Frage der Gewinn- beteiligung des Kantons Zug
-
3286.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
jährlich wiederkehrend für seine Vorstandstätigkeit entschädigt. Über seine Vorstandstätigkeit hinaus steht Franz Grüter dem Verein auch für weitere Dienst- leistungen mit seinem Knowhow und umfassendem Netzwerk eit der Schweiz geleistet werden. Das NTC wird keinen geldwerten Vorteil für den Verein und/oder seine Mitglieder erwirtschaften. Folglich stellt sich die Frage der Gewinn- beteiligung des Kantons Zug
-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen Strafgericht kann durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen
-
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
-
Katalog der Kantonsanwen- dungen und Zuweisung der Prozess- und Anwendungsverantwortung. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw IT-Architekturmodells und der IT- Standards; b) Initialisierung von Architekturprojekten. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw Massnahmen zur Abwehr von Cyber Angriffen; e) Durchführung von Schulungen zur IT-Sicherheit. 3 Es fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw
-
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
-
wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen. 4 Es verfügt über eine Kanzlei. 5 Es regelt die Einzelheiten seiner Or Kantonsgericht wird durch die Geschäftsordnung in Abteilungen ge- gliedert. 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen durch die Geschäftsordnung in Abteilungen geglie- dert werden. 12 161.1 2 Es wählt seine Vizepräsidentin bzw. seinen Vizepräsidenten (Vizepräsidi- um) und bestimmt die Präsidien und Mitglieder der Abteilungen