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2371.2 - Antwort des Regierungsrats
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recht in der Aussenpolitik. Der Kanton Zug wahrt seinen diesbezüglichen Einfluss im Verbund mit den anderen Kantonen und stellt mög- lichst auch seine Vertretung in technischen Arbeitsgruppen sicher. So September 2013 an der Urne abgelehnten kantonalen Integrat i- onsgesetzes sind der Kanton Zug und seine Gemeinden aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben verpflichtet, die Integration von zugewanderten Personen Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens anderslautende Vorschläge des Bundes prüfen und dannzumal seine Stellungnahme da- zu abgeben. 3. Beantwortung der Fragen der SP-Fraktion 3.1 Inwiefern teilt die Zuger
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2369.2 - Antwort des Regierungsrats
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recht in der Aussenpolitik. Der Kanton Zug wahrt seinen diesbezüglichen Einfluss im Verbund mit den anderen Kantonen und stellt mög- lichst auch seine Vertretung in technischen Arbeitsgruppen sicher. So September 2013 an der Urne abgelehnten kantonalen Integrat i- onsgesetzes sind der Kanton Zug und seine Gemeinden aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben verpflichtet, die Integration von zugewanderten Personen Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens anderslautende Vorschläge des Bundes prüfen und dannzumal seine Stellungnahme da- zu abgeben. 3. Beantwortung der Fragen der SP-Fraktion 3.1 Inwiefern teilt die Zuger
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2309.0 - gedruckter Bericht
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Kanton Zug will mit dem allgemeinen Wachstum von Bevölkerung und Arbeits- plätzen Schritt halten und seine Infrastruktur anpassen. Ein massiver Anstieg wird ab den Finanzplanjahren 2015 erfolgen, wenn grössere Sicher- heitskon- zept 6 Regelmässige Durchführung von Ausbildungen Kantonaler Führungsstab (KFS) und seine Abteilungen 5–7 Ausbildungen Gleich Institutionelle Gliederung Sicherheitsdirektion 3541 – Stabstelle eines Arbeitstages (24 Stunden) Gleich 4 Wirtschaftliche Leistungs- erbringung: Der APD-E erbringt seine Leistungen nach wirtschaftlichen Kriterien. Er stellt verrechen- bare Leis tungen den Vertragspartnern
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1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einem Programm, das ganz an seinen Vorgänger „Energie 2000“ erinnert. Indessen steht hinter dem Energiegesetz der Verfassungsauftrag. Der Bund kann nicht anders, als seine Bemühungen mit möglichst pub gsleitungen beschlossen hat, fehlt ein entsprechender Sachplan für Gasleitungen. Der Kanton soll seine richt- planerische Kompetenz auch in dieser Hinsicht wahrnehmen und allein zuständig für den Vollzug Der Regierungsrat hat sich auch mit dem Modul 2 auseinander gesetzt, das ein Teil der Kantone in seine Gesetzgebung übernommen hat. Modul 2 bedeutet, dass in neuen Gebäuden höchstens 80 % des zulässigen
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Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
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entsteht, haftet dieser gemäss seinem Recht. 2 Für den Schaden, der dem Leistungskäufer oder dem Kanton des Ein satzortes entstanden ist, haftet der Leistungserbringer, wenn ihn seine Mit arbeitenden oder der oder grobfahrlässig verursacht haben. Der Rückgriff des Leistungserbringers auf seine Mitarbei tenden richtet sich nach seinem Recht. 3 Die Vereinbarung kann eine von Absatz 1 abweichende Haftungsregelung Interkantonalen Polizeidienstes. Ausgenommen davon ist die persönliche Ausrüstung, welche jedes Korps für seine Mitarbeitenden stellt. 7 511.1 Art. 25 Zugang zu den Leistungen 1 Die Leistungen des Interkantonalen
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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festgestellt, veranlasst sie deren Behebung durch die Pflichtigen. 3 Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich der wasserbaulichen Massnahmen an Gewässern den Unterhaltsgenossenschaf ten oder 2 Die Konzessionärin oder der Konzessionär hat ohne Entschädigungsan spruch: a) bei Hochwasser seine Wasserspeicher und anderen Anlagen zur Ver hütung von weiteren Schäden zur Verfügung zu stellen; Versickerungsanlage für unverschmutztes Abwas ser. 2 Mit der Genehmigung des GEP kann der Kanton seine diesbezügliche Zu ständigkeit der entsprechenden Gemeinde übertragen. 5.2. Ableitung des Abwassers
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1711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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finden soll: 1. Regierung, Parlament Das BGÖ sieht vor, dass der Bundesrat sowie das Parlament und seine Organe, insbesondere die Kommissionen, vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes nicht erfasst geheim halten möch- te. Eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert wird der Zugang auch, wenn durch seine Ge- währung die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt werden kann – ausser wenn das öffentliche In- ohne dem Druck der Medien und der öffentlichen Meinung ausgesetzt zu sein: „Es ist schwieriger, seine Meinung im Scheinwer- ferlicht zu ändern“ (Kommentar zum BGÖ, Rz 13 zu Art. 7). Die mögliche Beei
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1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tes seiner Arbeit fernbleibt (Art. 324a Abs. 1 OR). Beim freiwilligen Feuerwehr- dienst stellt sich allerdings die Frage nach der Bereitschaft des Arbeitgebenden, seine Mitar- beitenden auf seine Kosten diesem Gesichtspunkt gesehen kommt der Dienstpflicht ein doch sehr spezieller Stellenwert zu. Wer seine Feuerwehrpflicht persönlich erfüllen möchte, kann dies unter Umständen im Einzelfall gar nicht tun wer- den. Letztlich wird hier die Vertragsfreiheit zur Anwendung gelangen: wer nicht will, dass seine Arbeitnehmenden freiwillig Feuerwehrdienst leisten, wird solche Leute gar nicht erst anstellen. In
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1962.1a - Beilage
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Einwohnergemeinde und erfüllt vorbehältlich von § 6 die baupolizeilichen Aufgaben. 4 Der Gemeinderat kann seine Befugnisse als Baubewilligungs- und Baupolizeibehörde teil- weise an eine untere gemeindliche Behörde Ermessensspielraum der Ein- wohnergemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Geneh- migungen mit allfälligen Beschwerdeentschei- den in der gleichen Sache. 3 Ändert der Regierungsrat Der Ermessensspielraum der Einwohnergemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Ge- nehmigungen mit allfälligen Beschwerdeent- scheiden in der gleichen Sache. Die Genehmi- gungen
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2050.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Areal An der Aa in Zug die optimale Lö- sung wäre. Dies deshalb, weil es dem Kanton erlauben würde, seine Verwaltungsbauten wie gewünscht an zwei Standorten zu konzentrieren (Postplatz und An der Aa). Die sind erheblich, aber es entsteht ein grosser Nutzen für alle Beteiligten: Für den Kanton, der für seine Verwaltung eine zentrale und neuwertige Infrastruktur mit kurzen Wegen für Kundinnen und Kunden erhält; des Staatsarchivs im Verwaltungsgebäude 1 reicht noch bis 2015. Dann stösst das Staatsarchiv an seine Grenzen und benötigt dringend zusätzliche Archiv- und Büro- flächen. Dasselbe gilt auch für das S