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1297.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Strafkompetenz der Gemeinderäte umfasst Bussen bis zu Fr. 500.–. § 30 1 unverändert 2 unverändert 3 Seine Spruchkompetenz umfasst: 1. Freiheitsstrafen bis zu 12 Monaten, Geldstrafen, Bussen und gemeinnüt- den Voraussetzungen von Art. 344 StGB ausgesprochen. 3 Das Untersuchungsrichteramt befindet über seine Zuständigkeit im interkantonalen Verhältnis und vertritt im Streitfall den Kanton im Verfahren nach ausgewiesener Krankheit oder aus andern wichtigen Gründen vom persönlichen Erscheinen befreien, sofern seine Anwesenheit nicht erforderlich ist. 6 3 Bleibt der Beschuldigte trotz zweimaliger ordnungsgemässer
2106.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Arbeitgebender kann seine Angestellten in der gleichen Familienausgleichs- kasse versichern wie sich selbst und ist nicht mit zwei unterschiedlichen Kassen konfron- tiert. Will er seine Selbstständigkeit Januar 2013 in Kraft zu setzen. Der Kanton Zug hat bis zum In-Kraft-Treten der Gesetzesrevision seine ge- setzlichen Grundlagen für die Familienzulagen den neuen bundesrechtlichen Vorschriften an- zupassen zugunsten einer juristischen Person aufgeben, zum 2106.1 - 13965 Seite 5/11 Beispiel seine Einzelfirma in eine GmbH umwandeln, wird er nicht zu einem Kassen- wechsel genötigt. e. Gemeinsame Familiena
2116.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
bereits dargelegt. Welchen Nutzen zieht der Kanton Zug und seine Bevölkerung aus einer Mitwirkung im Konkor- dat? Der Kanton Zug und seine Bevölkerung profitieren insofern aus der Mitwirkung bei dem Kon- privaten Sicherheitsdienstleistungen einer ange- messenen Regulierung bedürfen. Dass das Konkordat seine volle geplante Wirkung nur dann entfalten kann, wenn sämtliche Kantone einem der beiden Konkordate schweizwei- te Lösung sinnvoll ist. Ebenfalls kann nur so sichergestellt werden, dass der Kanton Zug seine Interessen bei der Erarbeitung von Ausführungsrecht und Empfehlungen einbringen kann. ▪ Mit der K
2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Legislaturziele 2010–2014 Der Regierungsrat hat die Revision des Personalrechts als konkretes Ziel in seine Legislatu r- planung 2010–2014 aufgenommen. In einem ersten Schritt hat er die Rechtsgrundlagen in - 14181 Seite 9/18 § 1 Abs. 4 Personalgesetz lautet deshalb neu wie folgt: Der Regierungsrat kann seine gesetzlichen Zuständigkeiten, mit Ausnahme der Anstellung und Entlassung von Amtsleitenden, an die Rechtsschutz und Kostenersatz Es ergibt sich direkt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er seine Mitarbeitenden vor ungerechtfertigten Angriffen jeglicher Art zu schützen hat. Die Kosten für Rec
1446.2 - Antrag des Obergerichtes
Einzelrichter beurteilt Strafbefehle nach erfolgter Einsprache und die Anklagen der Staatsanwaltschaft. 3 Seine Spruchkompetenz umfasst: Ziff. 1. bis 7. unverändert 4 Hält der Einzelrichter eine Strafe oder Massnahme Der Privatkläger kann im Untersuchungs- und Gerichtsverfahren ver- pflichtet werden, für die durch seine Anträge dem Staat und allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten Vorladung nicht Folge leisten werde, so veranlasst die Staatsanwaltschaft oder der erkennende Richter seine polizeiliche Vorführung. 3 unverändert 4 unverändert § 32 14. Akteneinsicht und Ergänzungsbegehren
1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nen auf Stufe Arbeitgebende und Versicherte. In seinem Bericht und Antrag vom 8. August 2000 (Vorlage Nr. 670.2 – 10266) führte der Regierungsrat seine Haltung aus, wonach die durch den vorzeitigen Altersrück- (AG, BE, SZ) eine eingeschränkte Garantie. Auch der Bund garantiert die Leistungen seiner Pensions- kasse, solange seine Fehlbetragsschuld von mehreren Milliarden Franken besteht, die er übrigens mit 4 Prozent 3.2 Milderung der Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung Kantonsrat Beat Villiger begründete seine Motion im Wesentlichen damit, dass die derzeitige Pensionskassenregelung auf Grund der zu grossen
2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
Bemerkungen § 12 Protokollerklärung § 13 Erklärung zu Protokoll 1 Jedes Mitglied hat das Recht, seine Äusserungen in eigener Redaktion zu Protokoll zu geben. 1 Mitglieder des Kantonsrates und des Reg besondere Unter- suchungskommissionen § 21 Nichtständige Kommissionen 1 Der Kantonsrat kann für jedes in seine Kompetenz fal- lende Geschäft eine Kommission zur Vorberatung und Antragstellung ernennen. 1 Der der Abstimmung gibt der Präsident eine kurze Übersicht über die gestellten Anträge und legt dem Rat seine Vorschläge über die Fragestellung und die Rei- henfolge der Fragen für die Abstimmung vor. Abs. 1
2251.01b - Beilage 2
Daten gelöscht. § 12 Protokollerklärung § 13 Erklärung zu Protokoll 1 Jedes Mitglied hat das Recht, seine Äusserungen in eigener Redakti- on zu Protokoll zu geben. 1 Mitglieder des Kantonsrates und des R besondere Untersuchungs- kommissionen § 21 Nichtständige Kommissionen 1 Der Kantonsrat kann für jedes in seine Kompetenz fallende Geschäft eine Kommission zur Vorberatung und Antragstellung ernennen. 1 Der Kantonsrat BGS 141.1 Entwurf vom 1. Mai 2013 Reserve- spalte 2 über die gestellten Anträge und legt dem Rat seine Vorschläge über die Fragestellung und die Reihenfolge der Fragen für die Abstimmung vor. Abs. 1 Satz
2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
Protokollführers" § 12 Protokollerklärung § 13 Erklärung zu Protokoll 1 Jedes Mitglied hat das Recht, seine Äusse- 1 Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- -13- Reserve- spalte 1 Der geltende Kantonsra dere Untersuchungskommissionen § 21 Nichtständige Kommissionen 1 Der Kantonsrat kann für jedes in seine Kom- petenz fallende Geschäft eine Kommission zur Vorberatung und Antragstellung ernennen. 1 Der Abstimmung gibt der Präsi- dent eine kurze Übersicht über die gestellten Anträge und legt dem Rat seine Vorschläge über die Fragestellung und die Reihenfolge der Fragen für die Abstimmung vor. Abs. 1 Satz
2336.1c - Beilage 3
Standort Der Standort Menzingen zeichnet sich einerseits durch seine exponierte Lage mit atemberaubender Weitsicht, andererseits durch seine grossmass- stäblichen, bestehenden Bauten aus. So prägt seit über werden eben- falls Betonbänke verwendet. Heute sind zahlreiche Projekte Ernst Cramers, da- runter seine wohl bekanntesten, der Garten des Poeten von 1959 und der Theatergarten auf der IGA Hamburg von 1963 für das ehemalige Lehrerinnenseminar Bernarda umso mehr, weil Cramer in diesem Pro- jekt erstmals seine neue gestalterische Linie kon- sequent einsetzte. Organisation Die Anlage wird über den grosszügigen

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