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1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gesellschaft hält." An seiner Sitzung vom 24. Februar 2005 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen. Der Regierungsrat hat seine Meinung betreffend wird. Auch die zu erwarten- den hohen Steuerausfälle wiesen in diese Richtung. Der Regierungsrat hat seine Meinung v.a. aus Gründen des Standortwettbewerbes revidiert und möchte nun bereits auf den 1.1.2007 belastung (in % der ordentlichen Belastung) 57% 100% 60% 100% 100% 66.67% 100% Damit der Kanton Zug seine Spitzenposition im Standortwettbewerb halten kann, muss er für Steuerzahler, die als Investoren u
1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
Einzelrichter beurteilt Strafbefehle nach erfolgter Einsprache und die Anklagen der Staatsanwaltschaft. 3 Seine Spruchkompetenz umfasst: Ziff. 1. bis 7. unverändert 4 Hält der Einzelrichter eine Strafe oder Massnahme Der Privatkläger kann im Untersuchungs- und Gerichtsverfahren ver- pflichtet werden, für die durch seine Anträge dem Staat und allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten Vorladung nicht Folge leisten werde, so veranlasst die Staatsanwaltschaft oder der erkennende Richter seine polizeiliche Vorführung. 3 unverändert 4 unverändert § 32 14. Akteneinsicht und Ergänzungsbegehren
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
Einzelrichter beurteilt Strafbefehle nach erfolgter Einsprache und die Anklagen der Staatsanwaltschaft. 3 Seine Spruchkompetenz umfasst: Ziff. 1. bis 7. unverändert 4 Hält der Einzelrichter eine Strafe oder Massnahme Der Privatkläger kann im Untersuchungs- und Gerichtsverfahren ver- pflichtet werden, für die durch seine Anträge dem Staat und allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten Vorladung nicht Folge leisten werde, so veranlasst die Staatsanwaltschaft oder der erkennende Richter seine polizeiliche Vorführung. 3 unverändert 4 unverändert § 32 14. Akteneinsicht und Ergänzungsbegehren
1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Einzelrichter beurteilt Strafbefehle nach erfolgter Einsprache und die Anklagen der Staatsanwaltschaft. 3 Seine Spruchkompetenz umfasst: Ziff. 1. bis 7. unverändert 4 Hält der Einzelrichter eine Strafe oder Massnahme Der Privatkläger kann im Untersuchungs- und Gerichtsverfahren ver- pflichtet werden, für die durch seine Anträge dem Staat und allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten Vorladung nicht Folge leisten werde, so veranlasst die Staatsanwaltschaft oder der erkennende Richter seine polizeiliche Vorführung. 3 unverändert 4 unverändert § 32 14. Akteneinsicht und Ergänzungsbegehren
2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gewicht zu sein. Der Vorstand muss und wird seine entsprechende Verantwortung wahrneh- men. Damit kann auch den Bedenken der CVP, der Vorstand der Zuger PK könnte seinen Handlungsspielraum ausnützen, begegnet Zentral sei auch, dass der Kanton als Arbeitgeber (Kantonsrat oder Regierung) die Leistungen für seine Mitar- beitenden bestimmen könne. Die CVP ist grundsätzlich damit einverstanden, dass der Kanton zukünftig mengesetzt ist, hat der Arbeitgebende auch für diese Beitragsanpassung von bis maximal 4.0% indirekt seine Mitwirkung gewährleistet. Dies gilt auch für eine Anpassung des Umlagebeitrags und des Beitrags in
3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
scheid vom 22. September 2010 (BGE 2C_71/2010). In diesem neuesten Entscheid hielt es fest, dass seine bisherige Pra- xis auch mit der in Art. 15 der neuen Bundesverfassung gewährleisteten Glaubens- und seien nicht erkennbar. Das Bundesgericht sah und sieht wohl auch in naher Zukunft keinen Anlass, seine Praxis zu ändern. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts wollte der Verfassungsgeber den Kantonen entsprechenden Gemeinwesens abhängig. Das Bundesgericht hielt weiter fest: «Das Bundesgericht hat seine Praxis zu ändern, wenn eine bessere Erkenntnis des Sinns der massgeblichen Bestimmungen, veränderte
3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
plant seine Erneuerung zuhanden der Generalversammlung in Absprache mit den Eignern. Er trifft die Auswahl (Shortlist und Nominierung) in Absprache mit den Eignern. Der Verwaltungsrat unterzieht seine Leistung ungewollt auf einem Rest- bestand an solchen Aktien sitzen zu bleiben. 8.2 Andienungspflicht Wer seine über die individuelle Mindestbeteiligung gemäss Ziffer 7.3 dieses Ver- trages hinausgehenden Aktien Ergänzung zuzu- stimmen. Die Parteien verpflichten sich, mindestens alle zehn Jahre diesen Vertrag auf seine Zweckmässigkeit und Angemessenheit hin zu überprüfen und gegebenen- falls an veränderte Verhältnisse
3234.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
e mindestens acht Monate. Selbst unter der optimistischen Annahme, dass das verunfallte Mitglied seine Amtstätigkeit ab dem 19. April 2021 wieder teilweise und ab Mitte Mai 2021 wieder voll- umfänglich ein Gericht wegen einer aus- serordentlichen Zunahme der Arbeitslast nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben innert angemessener Frist zu erfüllen. Der Einsatz des ausserordentlichen Ersatzmitglieds Dr. Andreas Sidler würde für den Fall einer Wahl als ausserordentliches Mitglied des Strafgerichts seine Funktion als Staatsanwalt nicht mehr wahrnehmen und bezüglich dieses Arbeitsverhältnisses mit dem
731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
festgestellt, veranlasst sie deren Behebung durch die Pflichtigen. 3 Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich der wasserbaulichen Massnahmen an Gewässern den Unterhaltsgenossenschaf- ten oder 2 Die Konzessionärin oder der Konzessionär hat ohne Entschädigungsan- spruch: a) bei Hochwasser seine Wasserspeicher und anderen Anlagen zur Ver- hütung von weiteren Schäden zur Verfügung zu stellen; Versickerungsanlage für unverschmutztes Abwas- ser. 2 Mit der Genehmigung des GEP kann der Kanton seine diesbezügliche Zu- ständigkeit der entsprechenden Gemeinde übertragen. 5.2. Ableitung des Abwassers
257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zweifel an der fach— und ordnungsgemässen Betriebsführung durch die Bewerberin bzw. den Bewerber und seine im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen, insbesondere bei Alkohol- krankheit oder bei Rausc sollte. Unter diesem Gesichtspunkt 22 257.1 — 8637 hat der staatliche Fhigkeitsausweis im Gastgewerbe seine Be rechtigung verlaren. Teilweise wird ein direkter Zusammenhang zwischen dem staat— lichen Wirte tenzen ein. Erwähnt sei hier namentlich Art. 69- BV. Im Bereich Lebensmittel- recht hat der Bund seine Kompetenzen mit dem Erlass des Lebensmittelgesetzes wahrgenommen und materiell auch aus geschöpft

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