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3036.1 - Antwort des Regierungsrats
Geschwindig- keitskontrollen seine Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen, wenn ihm hierzu die Einsicht in die Grundlagen der Messstandortwahl verweigert wird? Der Regierungsrat hat in seinen Antworten vom 27. August die Verwaltung und die kantonalen Anstalten aus. Der Kantonsrat übt seine Oberaufsicht mithin nicht direkt, so n- dern über seine Kommissionen aus. Diese Kommissionen dürfen im Rahmen ihres Auftrags in Regierungsrat aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Aus- kunftsverweigerung bereit, seine Antworten in der Vorlage-Nr. 2955.1 in Wiedererwägung zu ziehen und die Kontrollstandorte öffentlich
3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Antrag 34 8.1. Zeitplan 34 8.2. Antrag 34 Seite 2/34 3299.1 - 16716 1. In Kürze Der Kanton Zug und seine Gemeinden verfügen über einen leistungsfähigen Feuer- schutz. Die Feuerwehren sind effektive und schnell gemeinsamen Feuerwehr in Absprache mit dem Verwaltungsrat der Gebäudever- sicherung Zug erfolgen. Seine Zustimmung oder Genehmigung wird indes nicht vorausgesetzt. Schliesslich soll auch ermöglicht werden versicherung Zug befinden muss, erhält er vertiefte Einblicke in den Geschäftsbetrieb und kann somit seine Überwachungsfunktion besser wahrnehmen (vgl. § 7 Abs. 2 GebVG). 5. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
3348.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Geschichte, die Aufgaben, die Organisation sowie die Ausbildung der Schweizergarde und berichtete über seine persönlichen Erfahrungen als Gardist und den baulichen Zustand der Kaserne. An- schliessend stellte laufenden Einnahmen des Vatikans seien relativ beschei- den (Museen, Post, Vatikanische Bank, Spenden), seine laufenden Ausgaben hingegen hoch (Nuntiatur Netzwerk, vatikanische Verwaltung, Empfang der Pilger gelte der Staat Vatikan gemeinhin nicht als armer Staat, weshalb er die Mittel für die Kaserne für seine Bediensteten selber aufbringen könnte. Diesen Voten hielten andere Kommissionsmitglieder entgegen
3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
25 7. Zeitplan 26 8. Antrag 26 Seite 2/26 3378.1 - 16875 1. In Kürze Der Kanton Zug aktualisiert seine Rechtsgrundlagen im Bereich der Geldspiele Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele Liberalen Kanton Zug schlagen vor, die Ausschlusskriterien und den Betrag, bis zu dem der Regierungsrat seine Vergabekompetenz an die Direktionen und die Staatskanzlei delegieren kann, abschliessend im Gesetz Beitragsgewährung auch künftig dem Regierungsrat zugewiesen wer- den. § 11 Abs. 2 Der Regierungsrat hat seine Entscheidkompetenz nach den aktuellen Rechtsgrundlagen zu ei- nem bestimmten Betrag (Gesundheitsdirektion
731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
festgestellt, veranlasst sie deren Behebung durch die Pflichtigen. 3 Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich der wasserbaulichen Massnahmen an Gewässern den Unterhaltsgenossenschaf- ten oder 2 Die Konzessionärin oder der Konzessionär hat ohne Entschädigungsan- spruch: a) bei Hochwasser seine Wasserspeicher und anderen Anlagen zur Ver- hütung von weiteren Schäden zur Verfügung zu stellen; Versickerungsanlage für unverschmutztes Abwas- ser. 2 Mit der Genehmigung des GEP kann der Kanton seine diesbezügliche Zu- ständigkeit der entsprechenden Gemeinde übertragen. 5.2. Ableitung des Abwassers
511.1 - Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
entsteht, haftet dieser gemäss seinem Recht. 2 Für den Schaden, der dem Leistungskäufer oder dem Kanton des Ein- satzortes entstanden ist, haftet der Leistungserbringer, wenn ihn seine Mit- arbeitenden oder der oder grobfahrlässig verursacht haben. Der Rückgriff des Leistungserbringers auf seine Mitarbei- tenden richtet sich nach seinem Recht. 3 Die Vereinbarung kann eine von Absatz 1 abweichende Haftungsregelung Interkantonalen Polizeidienstes. Ausgenommen davon ist die persönliche Ausrüstung, welche jedes Korps für seine Mitarbeitenden stellt. 7 511.1 Art. 25 Zugang zu den Leistungen 1 Die Leistungen des Interkantonalen
2286.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kantonsgericht Zug tätig und war dort entspre- chend tiefer eingestuft. Während seiner befristeten Anstellung als Ersatzrichter wird seine bis- herige Stellvertreterin Christa Dittli als Kanzleivorsteherin arbeiten Kantonsrat erst am 28. November 2013 über den Antrag des Obergerichts berät, kann Laurent Krähenbühl seine Arbeit als ausserordentlicher Ersatzrichter erst auf den 1. Dezember 2013 aufnehmen. Der suspendierte November 2014 für die Abarbeitung von Pendenzen ein- gesetzt werden und ab 1. Dezember 2014 wieder in seine angestammte Position als Kanzlei- vorsteher des Kantonsgerichts zurückkehren und wieder einen Lohn
2257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
20'000.– Zentralvietnam mit der Hauptstadt Da Nang ist medizinisch schlecht versorgt. Dr. Töndury und seine Frau haben im Jahr 2006 ein medizinisches Projekt am General Hospital gestartet. Dr. Töndury übernimmt nkheiten die Verantwortung für die ärztliche Ausbildung der vietnamesischen Ärztinnen und Ärzte. Seine Frau, selber gelernte Krankenschwester, kümmert sich um Hygieneprobleme und das Pflegepersonal . Das General Hospitals in Da Nang. Das Pro- jekt wird von Dr. med. Gian Duri Töndury geleitet. Er und seine Frau arbeiten unen tgeltlich mit. Auch für Verwaltung und Administration entstehen keine Kosten. Der
2304.1a - Beilage 1
Ein- wohner zwölfmal mehr als im Wallis. Und für seine gut 1400 Ki- lometer Kantonsstrassen gibt Graubünden rund 50 Millionen mehr aus als das Wallis für seine 2000 Kilometer. Philippe Widmer berechnete für öffentliche Finanzen am Hochschulinstitut für öffent- liche Verwaltung in Lausanne. Er ist bekannt für seine Forschungs- arbeit über Kantons- und Ge- meindefinanzen. Herr Soguel, was fällt Ihnen auf, wenn Sie Und: «Wie viel ein Kanton leisten und was er alles anbieten soll, hängt stark von den Präferenzen seiner Einwohner ab.» Der Aargau wartet mit den tiefs- ten Ausgaben auf: «Der Kanton ist traditionell z
2293.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Die Kantonsverfassung statuiert zudem ausdrücklich die souveräne Gewalt: Das souverä- ne Volk übt seine Souveränitätsrechte teils selbst aus, teils überträgt es deren Ausübung se i- Seite 2/10 2293.2 - zu Geset- zen und Beschlüssen an den Kantonsrat (Bst. e) sowie die Vorlage eines Berichtes über seine Geschäftsführung, der Staatsrechnung und des Voranschlags (Budgets) des nächsten Rech- nungsjahres aus verfassungsrechtlichen Überlegungen eine vom Kantonsrat abweichende Auffassung vertritt, kann seine Empfehlung nebst derjenigen des Kantonsrats heissen : 'Der Regie- rungsrat empfiehlt‘.» Aufgrund

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