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1970.2 - Antwort des Regierungsrates
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auf stur, wenn der Kanton Zug seine berechtigten Anliegen vorbrachte. Mit welchen Konsequenzen müsste unser Kan- ton rechnen, wenn er ebenfalls auf stur schalten und seine Zahlungen auf 2000 Franken pro nbarungen prüfen würde. 3. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, einseitig eine Obergrenze für seine NFA- Zahlungen festzulegen und diese auch gegen einen allfälligen Widerstand von Bund und anderen
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2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ten des verdeckten Vorge- hens verfügen. In seiner Antwort vom 24. November 2010 beantragt der Bundesrat die Ableh- nung der Motion. Unter Hinweis auf seine Antwort auf die Motion Schmid-Federer vertritt ist. Er verspricht sich auch von einer allfälligen Konkordatslösung nichts, weil jeder Kanton über seine eigenen Polizeigesetze verfügt, die allenfalls zu ergänzen sind bzw. teils bereits ergänzt wurden ableiten. Es besteht somit Interpretationsspielraum. Letztlich hat deshalb der Richter ge- stützt auf seinen reichen Erfahrungsschatz zu entscheiden, ob in einem konkreten Fall eine 2020.1 - 13699 Seite 11/16
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2020.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zuhanden der Kommission farbig markiert, welche Anträge des Datenschutzbeauftragten der Regierungsrat in seine Vorlage vom 1. März 2011 übernommen und welche er nicht berücksichtigt hat. Ferner bediente der D an den Kommissi- onspräsidenten vom 1. April 2011 teilte der Datenschutzbeauftragte schliesslich seine Überle- gungen zu einem möglichen Controlling bei der polizeilichen verdeckten Vorermittlung mit. vertraut sein, um Erfolge zu haben. Für den Kanton Zug mit eigener Polizei und eigener Verantwortung für seine Bevölkerung könne es jedenfalls auf die Dauer keine Lösung sein, wenn der Bund über den Umweg des
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1957.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verankerung in einem gesamtschweizerischen Polizeikonkordat zu prü- fen. Dieses Konkordat liegt nun vor. Seine Bestimmungen werden mit dem Konkordatsbeitritt zu kantonalem Recht. Art. 6 Abs. 2 statuiert die Pflicht Inkrafttreten des vorlie- genden Konkordats ereignet haben, neu zu erfassen, wird deshalb im Rahmen der seinerzeit festgelegten zeitlichen Grenzen beibehalten. Sie bleibt demnach für Sexualdelikte bis 1993 und betreibt seit Mai 2003 im Sinne eines Pilotbetriebs das Analysesystem ViCLAS. Seither hat ViCLAS seinen Nutzen bereits mehrfach unter Beweis gestellt und sich im Alltag bewährt. ViCLAS – wichtiger Baustein
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2005.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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en Gewaltprävention unserer Kommission zur Vorberatung überwiesen hat, reichte der Regierungsrat seine Anträge zur Änderung des Polizeigesetzes (§ 16 Wegweisung, Fern- haltung) sowie des Polizeistrafgesetzes 40 % definiert. Es wurde auch die Auffassung vertreten, der EVZ verlange nicht nur Eintritte für seine Spiele, sondern bezahle zudem sehr hohe Spielerlöhne. Vor diesem Hintergrund könne es nicht ange- auf die Eigenleistungen der jeweiligen Klubs nehmen. Die Zuger Polizei attestiert dem EVZ, dass er seine Sicherheitsaufgaben bisher gut wahrgenommen hat. Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem
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2443.0 - gedruckter Bericht
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durchgeführt Gleich 6 Regelmässige Durchführung von Ausbildungen Kantonaler Führungsstab (KFS) und seine Abteilungen 5–7 Ausbildungen 5–7 Ausbildungen Gleich 1 Grundlagen 1.1 Grundauftrag Die Stabsstelle und Zielgrössen 2015 Tendenz 2016–18 11 Wirtschaftliche Leistungs- erbringung: Der APD-KJ erbringt seine Leistungen nach wirtschaftlichen Kriterien. Er stellt verrechenbare Leis- tungen den Vertragspartnern Mindererträge ergeben sich durch tiefe Zinserträge bei der Bewirtschaftung der liquiden Mittel. Um seine Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, will der Kanton Zug mit dem Entlastungsprogramm 2015–2018
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2652.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der täglichen Arbeit tätigen darf. Die Limite von 500 000 Franken, bis zu welcher der Regierungsrat seine Ausgabenkompetenz delegieren kann, wird beibehalten. § 36 Obergericht und Verwaltungsgericht Mit dem 1998 (OG, BGS 153.1) genügend sei. Dort ist festgehalten, dass der Regierungsrat er- mächtigt ist, seine Entscheidungsbefugnisse in Verwaltungsangelegenheiten in einzelnen, ge- nau bezeichneten Bereichen diese Annahme mit § 35 Abs. 3 des Finanzhaushaltgesetzes kompatibel ist, wonach der Regierungsrat seine Ausgabenkompetenzen bis 500 000 Franken an die Direktio- nen delegieren kann. 2652.1 - 15239 Seite
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2725.1 - Antwort des Regierungsrats
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aufgeworfenen Fragen ist auf einige personalrechtliche Aspekte hinzuweisen: Der Regierungsrat kann seine gesetzlichen Zuständigkeiten, mit Ausnahme der Anstellung und Entlassung von Amtsleitenden, an die eilung der Finanzdirektion vom 19. Mai 2016 zu entnehmen ist, beendete der vormal ige AIO-Leiter seine Tätigkeit auf eigene Initiative: «Grund für den Weggang sind unterschiedliche Auffassungen über die Mitarbeitende haben ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und ein Mitarbeiter wechselte ins AIO und nahm seine Aufgaben mit, da sie fachlich dort besser angesiedelt sind. Entsprechend wurde für die Kompensation
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1582.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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gemeinhin als richtig erkannt wird, hängt seine Gültigkeit nicht von der Gebietsgrösse ab. Wer investiert, wer plant und baut, ist im Kanton Zug in der Regel sowohl mit seinem Wissen als auch finanziell in der MINERGIE-Standard ist insofern die Rede, als nach dieser Vorgabe oder in gleichwertiger Weise der Bund seine eigenen Gebäude neu erstellen oder sa- nieren soll. - Im Aktionsplan „Erneuerbare Energien“ geht es en ihren sicheren Platz finden. Abgesehen davon dürfte bekannt sein, dass der Kanton seit Jahren seine neuen Gebäude entsprechend den energietechnischen Erkenntnissen projektiert und ausführt. Schon vor
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1619.2 - Antwort des Regierungsrates
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sicherstellen, dass der Kanton Zug, als zweitgrösster Arbeitgeber mit insgesamt 1676 Mitarbeitenden für seine Angestellten gesundheitsfördernde Arbeits- und Rahmenbedingungen schafft, um anhaltenden Stress zu petenzen haben Vorgesetzte, Personalverantwortliche oder das Personalamt? Der Regierungsrat nimmt seine Verpflichtungen in Bezug auf ein gutes Arbeitsklima und die Gesundheitsvorsorge ernst. Er sorgt im in den Schwerpunkten 2005 – 2015 des Regierungsrates festgehalten, dass «der Kanton kontinuierlich seine Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse überprüft, mo- dernisiert und strafft». Dies ist ein