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1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Flexibilität zulassen. Trotz insgesamt günstiger Finanzlage ist sicherzustellen, dass der Kanton Zug seine Aufgaben weiterhin kostenbewusst erfüllt und dass auch bei neuen Aufgaben die finanziellen Auswirkungen interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb muss der Kanton Zug eine aktive Rolle einnehmen, um seine Spitzenposition halten zu können. Möglichkeiten für Steuersenkungen sind daher zu prüfen. Die Mod Es muss sichergestellt werden, dass der Kanton Zug – trotz der insgesamt günstigen Finanzlage – seine Aufgaben weiterhin kostenbewusst erfüllt und dass auch bei neuen Aufgaben die finanziellen Auswirkungen
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2737.2 - Antrag des Regierungsrats
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Gesetz oder weitere Erlasse nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. 4 Der Gemeinderat kann seine Befugnisse als Baubewilligungs- und Baupolizei- behörde teilweise an eine untere gemeindliche Behörde Richtplan. Der Ermessensspielraum der Gemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigungen mit allfälligen Beschwer- deentscheiden in der gleichen Sache. Die Genehmigungen durch zu erfolgen, sofern keine Beschwer- den eingereicht worden sind. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigungen mit allfälligen Beschwer- deentscheiden in der gleichen Sache. Die Genehmigungen durch
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2740.1 - Bericht der Ombudsstelle
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als Ziele dieser Strategie formuliert3. In seiner Medienmitteilung vom 12. Dezember 2013 führt der Regie- rungsrat aus: «Der Kanton Zug ist bekannt für seine kundenorientierte Ver- waltung. Schnell, kompetent kennen Ein Vater, dem nach einem aufwendigen Scheidungsverfahren ein begleitetes Besuchsrecht für seine Kinder zugesprochen wurde, meldet sich bei der Ombudsstelle und beklagt sich darüber, dass die Kindes- dern und dem Vater zwar behutsam, aber so rasch als möglich wieder aufge- baut werden solle. Er habe seine Kinder nun aber schon seit bald drei Jahren nicht mehr gesehen und er befürchte, dass sie ihn nicht
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2747.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
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Bremsklotz oder gar Täterschutz, der mehr Nach- teile als Vorteile schafft. Und doch: Wer möchte seine eigenen Steuerdaten und Vermögenswer- te schon gerne im Internet finden oder sogar in falschen Händen von Kindern und Jugendlichen (mehr als 100) handelte. Das Amt für Sport verwies uns gegenüber auf seine Pflicht, die korrekte Auszahlung der Sport- fonds-Gelder belegen zu können. Die eingereich- ten Listen Bestimmung zur zentralen Kassen- und Kontoführung gefeilt, bis der angedachte Gesetzesvorschlag und seine Ausführungsbestimmung von allen Beteiligten als praktikabel beurteilt wurde. Bei der Teilrevi- sion
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2567.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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und die Funktionsweisen des Staats Gedanken zu machen und seine E r- kenntnisse und Anträge in einer Petition einzureichen. Die von X.V. in seinen Eingaben geäu s- serten Anspielungen auf das Attentat sind zugänglich seien, weil dem Initianten damit das gleiche Recht g e- währt würde, welches das Parlament für seine Gesetzgebung auch schon habe. Im Nachgang zur Petitionsschrift folgten noch weitere Eingaben sowie Obergericht auf einen Mitbericht. Am 11. Dezember 2015 gab das Verwaltungsgericht den Verzicht auf seine Stellungnahme bekannt mit dem Hinweis, dass die Frage der "Einheit der Materie" vom Schweizerischen
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2567.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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und die Funktionsweisen des Staats Gedanken zu machen und seine E r- kenntnisse und Anträge in einer Petition einzureichen. Die von X.V. in seinen Eingaben geäus- serten Anspielungen auf das Attentat sind zugänglich seien, weil dem Initianten damit das gleiche Recht g e- währt würde, welches das Parlament für seine Gesetzgebung auch schon habe. Im Nachgang zur Petitionsschrift folgten noch weitere Eingaben zum selben Obergericht auf einen Mitbericht. Am 11. Dezember 2015 gab das Verwaltungsgericht den Verzicht auf seine Stellungnahme bekannt mit dem Hinweis, dass die Frage der "Einheit der Materie" vom Schweizerischen
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1705.1 - Antwort des Regierungsrates
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Destinatärinnen und Destinatäre bestätigen. Schliesslich verlangte das kantonale Amt, gestützt auf seine rechtskräftige Verfügung vom 26. Februar 1999, dass sämtliche Erlöse aus den Lie- genschaftsverkäufen Stiftungsrat ausdrücklich weitergehende aufsichtsrechtliche Massnahmen angedroht, so insbesondere seine Abberufung und die Einsetzung einer kommissarischen Ver- waltung. In der Folge wandte sich der Re die ZBSA dem Stiftungsrat erneut weitergehende aufsichtsrecht- liche Massnahmen an, insbesondere seine Abberufung und die Einsetzung einer kommissari- schen Verwaltung. Der Stiftungsrat erhob am 31. Januar
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1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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gemeinhin als richtig erkannt wird, hängt seine Gültigkeit nicht von der Gebietsgrösse ab. Wer investiert, wer plant und baut, ist im Kanton Zug in der Regel sowohl mit seinem Wissen als auch finanziell in der MINERGIE-Standard ist insofern die Rede, als nach dieser Vorgabe oder in gleichwertiger Weise der Bund seine eigenen Gebäude neu erstellen oder sa- nieren soll. - Im Aktionsplan „Erneuerbare Energien“ geht es en ihren sicheren Platz finden. Abgesehen davon dürfte bekannt sein, dass der Kanton seit Jahren seine neuen Gebäude entsprechend den energietechnischen Erkenntnissen projektiert und ausführt. Schon vor
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1662.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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en Gewaltprävention unserer Kommission zur Vorberatung überwiesen hat, reichte der Regierungsrat seine Anträge zur Änderung des Polizeigesetzes (§ 16 Wegweisung, Fern- haltung) sowie des Polizeistrafgesetzes 40 % definiert. Es wurde auch die Auffassung vertreten, der EVZ verlange nicht nur Eintritte für seine Spiele, sondern bezahle zudem sehr hohe Spielerlöhne. Vor diesem Hintergrund könne es nicht ange- auf die Eigenleistungen der jeweiligen Klubs nehmen. Die Zuger Polizei attestiert dem EVZ, dass er seine Sicherheitsaufgaben bisher gut wahrgenommen hat. Nach Auffassung der Kommission soll die Polizei dem
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1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Grundeigentümer anzuhören. Namentlich bei privaten Gewässern ausserhalb der Bauzonen wird der Kanton seine wasserbaulichen Massnahmen auf ein 50 jährliches Schutzziel ausrich- ten. Im Rahmen dieser Anhörung es bis anhin gewesen sei. Mit Schreiben vom 7. Februar 2008 bekräftigte der Waldwirtschaftverband seine Argumente. Gemäss § 14bis Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 1. April 1976 (VRG; BGS 162.1) ist die festgestellt, veranlasst sie deren Behebung durch die Pflich- tigen. 3Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich der wasserbaulichen Massnahmen an Gewässern den Unterhaltsgenos- senschaften oder