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1735.2 - Antwort des Regierungsrates
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den Regierungsrat nach wie vor Gültigkeit. Der Regierungsrat erachtet es als seine Verpflichtung, auch weiterhin im Rahmen seiner Möglich- keiten und im Einklang mit den anderen beiden Zielen der Finanzpolitik vergangenen Jahre und Jahrzehnte. Viele andere Kantone und Staaten bewundern und beneiden Zug für seine Ausgangslage. Auch im Rückblick ist daher festzuhalten, dass sich die bisherige Zuger Finanz- und massiven Verwerfungen an den Finanzmärkten, welche das Wirtschaftssystem grundlegend erschüttern, seine neoliberale Tiefststeuerpolitik weiterverfolgen? Antwort: Die vorliegende Interpellation wurde im
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1579.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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gemeinhin als richtig erkannt wird, hängt seine Gültigkeit nicht von der Gebietsgrösse ab. Wer investiert, wer plant und baut, ist im Kanton Zug in der Regel sowohl mit seinem Wissen als auch finanziell in der MINERGIE-Standard ist insofern die Rede, als nach dieser Vorgabe oder in gleichwertiger Weise der Bund seine eigenen Gebäude neu erstellen oder sa- nieren soll. - Im Aktionsplan „Erneuerbare Energien“ geht es en ihren sicheren Platz finden. Abgesehen davon dürfte bekannt sein, dass der Kanton seit Jahren seine neuen Gebäude entsprechend den energietechnischen Erkenntnissen projektiert und ausführt. Schon vor
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1600.1 - Motionstext
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persönlichen Abzuges. Ein Wohnungsbesitzer, der seine Wohnung fremdvermietet, muss seine Erträge ver- steuern. Auf der anderen Seite kann er jedoch seine Aufwände, wie Hypothekarzin- sen, Unterhalt etc
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1645.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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n. In der Anhörung bekräftigte der Anwaltsverband seine Ab- lehnung der Liberalisierung gemäss dem Vorschlag des Regierungsrates und bestätigte seinen Vorschlag der Professionalisierung. Die Vertreter um die Regierung von ihrem Gesetzgebungsauftrag zu entlasten. Der Antrag des Regierungsrates, auf seine Vorlage nicht einzutreten und gleichzeitig die Moti- on von Heinz Tännler und Hans Durrer als erledigt nicht gegeben. Dies sei um- so mehr gerechtfertigt, als auch der Regierungsrat für Nichteintreten auf seine eigene Vorlage plädiere. Über die Auswirkungen der Liberalisierung hat man offenbar im Zeitpunkt des
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1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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gemeinhin als richtig erkannt wird, hängt seine Gültigkeit nicht von der Gebietsgrösse ab. Wer investiert, wer plant und baut, ist im Kanton Zug in der Regel sowohl mit seinem Wissen als auch finanziell in der MINERGIE-Standard ist insofern die Rede, als nach dieser Vorgabe oder in gleichwertiger Weise der Bund seine eigenen Gebäude neu erstellen oder sa- nieren soll. - Im Aktionsplan „Erneuerbare Energien“ geht es en ihren sicheren Platz finden. Abgesehen davon dürfte bekannt sein, dass der Kanton seit Jahren seine neuen Gebäude entsprechend den energietechnischen Erkenntnissen projektiert und ausführt. Schon vor
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1689.1 - Gedruckter Bericht
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wurde. Kanzleivorsteher Andreas Landt- wing kündigte seine Stelle per 31. Oktober 2007. Gerichtsschreiberin Andrea Senn wurde per 1. November 2007 zu seiner Nachfolgerin gewählt. Die frei gewordene Gericht Änderung der Geschäftsordnung des Obergerichts. 2. Das Obergericht änderte am 18. Septem - ber 2007 seine Geschäftsordnung. Da bei ging es vor allem um Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des S ne Gerichtsschreiberstelle. Gerichtsschrei- ber Martin Bühler kündigte per Ende Januar 2007. Als seine Nachfolgerin wurde per 1. März 2007 Iris Renggli angestellt. Während der Berichtsperiode beendeten
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999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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Untersuchungsverfahren hat sich der Geschädigte bzw. das Opfer über seine Beteiligung am Verfahren auszusprechen, weil davon in der Folge seine Einvernahme als Zeuge bzw. Auskunftsperson abhängen wird. § 11bis der Privat- kläger im Zivilpunkt hat diesfalls einen ordentlichen Zivilprozess einzuleiten, wenn er seine Forderung durchsetzen will. 999.1 - 10822 17 Zu Abs. 4: Neu soll ein Freispruch im Strafpunkt die Verfahrens ist, weil der Rückzug des Strafantrages zur Einstellung des Verfahrens führt. Ob er von seinem Mitwirkungsrecht Gebrauch macht oder nicht, ist ihm überlassen, ändert aber grundsätzlich nichts
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2419.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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und war für diese Stelle entsprechend tiefer eingestuft. Während seiner befristeten An- stellung als a.o. Ersatzrichter wird weiterhin seine bisherige Stellvertreterin als Kanzleivorsteherin arbeiten. Ihre vorgese- hen, dass Kantonsrichter Dr. Beglinger ab 16. November 2014 bis zum Ablauf der Amtsperiode 2018 seine Arbeitskraft dem Direktionssekretariat der Direktion des Innern als Jurist mit besonde- ren Aufgaben 30. Juni 2015 als ausserordentli- ches Ersatzmitglied des Kantonsgerichts zu wählen und er sei für seine Tätigkeit in die 25. Ge- haltsklasse, Stufe 10, einzustufen. Zug, 12. August 2014 Mit vorzüglicher
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2569.3b - Beilagen 2 bis 7
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des Handlungsspielraums des Kantons Zug bei der Erfüllung seiner Aufgaben. § 4 Autonomiewahrung 1 Der Kanton Zug wahrt beim Fundraising seine Autonomie. 2. Grundsätze § 5 Partnerschaften und Aktivitäten Kantons Zug und seiner Anstalten zu finanzieren. Ausnahmsweise soll aber Fundraising möglich sein. § 3 Zweck der Mittelbeschaffung Der Kanton Zug möchte Fundraising ermöglichen, um seine Direktionen, Ämter ihr Image verbessern möchten, oder für Unternehmen, die neu in den Markt einsteigen wollen. Durch seine Unterstützung kann die Sponsorin oder der Sponsor die Produktion und Ausstrahlung einer guten Sendung
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2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Umsetzung der Änderungen Um auch weiterhin der Vereinbarung angehören zu können, hat der Kanton Zug seine Zustim- mung zu den Änderungen zu erklären. 2. Ausgangslage Die Interkantonale Vereinbarung über die die Diplom- und Personendaten der bis zum Jahr 2000 registrierten Personen, die das SRK nicht in seine elektronische Datenbank übernommen hat. Aus Kostengründen wird auch im NAREG (vorerst) von einer Übernahme Jahres verabschiedet. Um auch weiterhin der Vereinbarung angehören zu können, hat der Kanton Zug seine Zustimmung zu den Ände- rungen zu erklären. 6. Inkrafttreten Die Änderungen wurden von der EDK und