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Art. 360 ff. ZGB
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Moment des Erstellens fähig sein, die Tragweite des Geschäfts zu erkennen und seine inhaltliche Bedeutung, seine Wirkungen sowie seine Zeitverhältnisse zu erfassen (Widmer Blum, a.a.O., S. 274).
4. (...) die Frage nach der Urteilsfähigkeit von zentraler Bedeutung.Aus dem Sachverhalt:
A beauftragte seine Ehefrau B mit öffentlich beurkundetem Vorsorgeauftrag vom 26. April 2013, ihn im Falle amtlich fe de, ob dieser gültig errichtet worden ist (Art. 363 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB); die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit eingetreten sind (Ziff. 2); die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist; und
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Verfahrensrecht
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mit einem Schaden von Fr. 26'000.– geworden ist. Auf seine Beschwerde hin wurde dem Beschwerdeführer aber schliesslich gerade vorgeworfen, dass er seine Feststellungen über Einbruchspuren sofort nach dem ist die Kompetenzdelegation geregelt. Gemäss dieser Bestimmung ist der Regierungsrat ermächtigt, seine Entscheidungsbefugnis in Verwaltungsangelegenheiten in einzelnen, genau bezeichneten Bereichen an Alarmanlage für die Kosten von Polizeieinsätzen aufzukommen hat, die er aufgrund bzw. im Vertrauen auf seine Alarmmeldung ausgelöst hat, ohne dass Täter oder eindeutige Einbruchspuren vorgefunden wurden.
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Steuerrecht
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Wohnung in Dubai, eine Kopie seines Führerausweises der UAE, eine Bescheinigung über den Abschluss einer internationalen Krankenversicherung, Kopien aus seinem Reisepass und seine Aufenthaltsgenehmigung für b/bb) Hier hat der Beschwerdeführer seine Steuererklärung durch einen Steuervertreter ausfüllen und einreichen lassen. Die Handlungen des Vertreters gelten daher als seine eigenen. Aufgrund der konkreten Umstände zurück."
Im vorliegenden Fall hat der Rekurrent nicht nur keine Erklärungen vorgelegt, weshalb er seine Wohnung in K. (Kanton Y.) nicht fremdvermietet hat, sondern er kehrt regelmässig dorthin zurück. Im
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Anwaltsrecht
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die Bejahung eines Interessenkonflikts, dass sich der Anwalt in seinen Entscheidungen für den Klienten nicht frei fühlt, weil diese seine eigenen oder die Interessen Dritter tangieren könnten, mit denen tiefen Groll gegen seine Ehefrau, weil er aufgrund ihrer Anschuldigungen wegen häuslicher Gewalt von Mitte November bis Anfang Dezember 2017 in Haft genommen wurde und weil sie gemäss seiner Darstellung das ernsthaft zu befürchten, dass der Mandant die gegenüber dem Rechtsanwalt ausgesprochene Drohung, seine Ehefrau zu erschiessen, wahrmachen wird, rechtfertigt es sich, den Rechtsanwalt zwecks Erstattung
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§ 62 VRG; Art. 165 Abs. 3 lit. a und b HRegV
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mt seine Prüfungsbefugnis unterschritten und die beanstandeten Eintragungen zu Unrecht vorgenommen hat. (...).
c) – h)
[Prüfung dieser Frage mit Feststellung, dass Handelsregisteramt seine Prü Handelsregister wehrt (Erw. 2 – 5). Der Beschwerdeführer bleibt nicht ohne Rechtsschutz. Er kann seine Anliegen vor Kantonsgericht klageweise geltend machen (Erw. 6). Prüfung, ob der Eintragung offensichtige Handelsregisteramt anzuweisen, die entsprechenden Änderungen von Amtes wegen vollumfänglich zu löschen. Seine Beschwerdelegitimation stützte er auf den Umstand, dass er Aktionär der betroffenen Gesellschaft sei
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Art. 30 Abs. 1 AVIG; Art. 26 AVIV; Art. 30 Abs. 3 AVIG i.V.m. Art. 45 Abs. 3 AVIV
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unstreitig, dass der Beschwerdeführer bis anhin noch nie gegen die seine Schadenminderungspflicht verstossen hat. Namentlich hat er den Nachweis seiner Arbeitsbemühungen jeden Monat rechtzeitig eingereicht. Ebenfalls mit, man habe sein Wiedererwägungsgesuch geprüft und werde an der Verfügung festhalten. Daher werde seine Eingabe im Sinne einer Einsprache an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit Einspracheentscheid Arbeitsamtes alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Er muss seine Bemühungen, eine neue Stelle zu finden, denn auch nachweisen können und trägt sodann auch die Beweislast
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Sozialversicherungsrecht
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Konstruktionsschlosser ab und arbeitete dann in Zug als Metallbauschlosser. Im Jahr 2011 musste er seine unselbständige Erwerbstätigkeit als Metallbauschlosser wegen gesundheitlichen Beschwerden – Kalk- ung als Unselbständiger verlangt.
5.3. Zu prüfen ist dementsprechend, ob der Beschwerdeführer seine Arbeitsfähigkeit invaliditätsbedingt nur noch in einer selbständigen Erwerbstätigkeit realisieren von Fr. 64'531.– erzielen. Demgegenüber wurde im Jahr 2016 (1. Mai bis 31. Dezember 2016) durch seine Selbständigkeit ein Reingewinn von Fr. 20'496.60 erzielt. Über den aktuellen Geschäftsgang liegen
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Handelsregisterrecht
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mt seine Prüfungsbefugnis unterschritten und die beanstandeten Eintragungen zu Unrecht vorgenommen hat. (...).
c) – h)
[Prüfung dieser Frage mit Feststellung, dass Handelsregisteramt seine Prü Handelsregister wehrt (Erw. 2 – 5). Der Beschwerdeführer bleibt nicht ohne Rechtsschutz. Er kann seine Anliegen vor Kantonsgericht klageweise geltend machen (Erw. 6). Prüfung, ob der Eintragung offensichtige Handelsregisteramt anzuweisen, die entsprechenden Änderungen von Amtes wegen vollumfänglich zu löschen. Seine Beschwerdelegitimation stützte er auf den Umstand, dass er Aktionär der betroffenen Gesellschaft sei
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Rechtspflege
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Beschwerdeführer aus dem Umstand, dass seine Leistungen im Fach Beurkundungsrecht im schriftlichen und im mündlichen Teil je als gut qualifiziert wurden, nichts zu seinen Gunsten ableiten. Keine Rolle spielt ter mittels Beschwerde eine formelle Rechtsverweigerung geltend, ergibt sich seine Beschwerdelegitimation allein aus seiner Berechtigung gemäss Art. 105 Abs. 1 lit. b StPO, am Verfahren teilzunehmen, und Anwaltsprüfungskommission mit Verfügungen vom 22. September 2014 und vom 16. März 2015 seine schriftliche Arbeit und seine mündliche Prüfung im Fach Beurkundungsrecht je mit «gut» bewertet habe, habe er die
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Denkmalschutz, Entlassung aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler
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kann, wenn es in seiner historisch bedeutsam bewerteten Materialität, seiner Substanz, nicht geschmälert wird. Wird einem Objekt die überlieferte Substanz genommen, verliert es seine Denkmaleigenschaft Begründung wird ausgeführt, dass das in Frage stehende Objekt zwar in seinem Kern bis ins das frühe 18. Jahrhundert zurückgehe und ihm durch seine Positionierung im Strassenknick, über die heutige Baulinie hinaus Beurteilung des Objekts vorgenommen und seine Erkenntnisse im Fachbericht vom 1. September/17. November 2016 festgehalten. Demnach sei das Wohnhaus Im Bohl in seiner äusseren Erscheinung und in den wesentlichen