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1338.4 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Baudirektor Hans-Beat Uttinger vertreten, die kantonale Verwal- tung durch Kantonsplaner René Hutter und seine Stellvertreterin, Martina Brennecke. Im Städtlerwald erteilten Dr. Peter Ulmann, Leiter des Amtes dienen. Der Kantonsrat hat zwar den Korridor am 17. Dezember 2003 in den Richtplan aufgenommen, seine mo- tionsweise geforderte Verwirklichung jedoch am 25. Februar 2005 verworfen, indem er die Motion Kanton die deutlich über 15 Mio. Franken liegenden Kosten selber tragen müssen, der Korridor hätte seine Funktion gemäss den Ausführungen von Dr. Peter Ulmann gar nicht erfüllen können. Fachmännisch betrachtet
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1405.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sennhütte üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Der Verein Therapeutische Gemeinschaft Sennhütte erbringt seine Dienstleistungen im Auftrag des Kantons Zug, wobei die Leistung vertraglich zwischen der Drogenkon- Sockelbeiträge (vgl. den Kanton Zürich, der jährlich einen Sockelbeitrag von rund 3 Mio. Franken an seine therapeutischen Ein- richtungen entrichtet). Von diesen Sockelbeiträgen profitieren die inner- wie nden. Mit der Sennhütte bietet der Kanton Zug in etwa gleich viele Therapieplätze an, wie er für seine Drogenabhängigen in anderen Kantonen benötigt. Die Platzierung aus- serhalb des Wohnkantons ist in
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1434.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Baudirektor Hans-Beat Uttinger vertreten, die kantonale Verwal- tung durch Kantonsplaner René Hutter und seine Stellvertreterin, Martina Brennecke. Im Städtlerwald erteilten Dr. Peter Ulmann, Leiter des Amtes dienen. Der Kantonsrat hat zwar den Korridor am 17. Dezember 2003 in den Richtplan aufgenommen, seine mo- tionsweise geforderte Verwirklichung jedoch am 25. Februar 2005 verworfen, indem er die Motion Kanton die deutlich über 15 Mio. Franken liegenden Kosten selber tragen müssen, der Korridor hätte seine Funktion gemäss den Ausführungen von Dr. Peter Ulmann gar nicht erfüllen können. Fachmännisch betrachtet
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1367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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(§§ 1 - 2) § 1 Geltungsbereich Gemäss § 1 Abs. 1 beansprucht das FHG Geltung für den Kanton und seine Anstalten. Die Kommission hat sich darüber informieren lassen, dass der Kanton Zug keine unselbständigen unklar, wann entsprechende Ergebnisse vorliegen werden. Zürich sieht als vorerst einziger Kanton vor, seine Rechnungslegung an die Internationalen Richtlinien IPSAS (International Public Sector Accounting Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes. § 6 Kompetenzdelegation 1 Der Regierungsrat ist ermächtigt, seine Entscheidungsbefugnisse in Verwaltungsangelegenheiten in einzelnen, genau bezeichneten Bereichen an
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2108.04b - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Teil-Synopse
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Gemeinderat ist ermächtigt, seine Entscheidungsbefugnisse in Verwal- tungsangelegenheiten in einzelnen, genau bezeichneten Bereichen einem Rats- ausschuss oder einzelnen seiner Mitglieder zu delegieren. Gemeinderat legt vorbehältlich einer anderen Regelung die Amtsbereiche fest und teilt diese unter seine Mitglieder auf. Er regelt überdies die Zeichnungs- befugnis in den einzelnen Amtsbereichen. 1 Der Gemeinderat legt vorbehältlich einer anderen Regelung die Aufgabenberei- che fest und teilt diese unter seine Mitglieder auf. Er regelt überdies die Zeich- nungsbefugnis in den einzelnen Aufgabenbereichen. 2
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2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Brückenangeboten in drei Dimensionen erklären: 1.4.1 Nachholbedarf Das GIBZ hat bereits heute seine räumlichen Grenzen überschritten. Die Belegung liegt über 100 %. Das hat zum Teil zu Auslagerungen Weiterbildungsmassnahmen werden Tages-, Abend- und Samstagkurse anberaumt. Das GIBZ hat bereits heute seine räumlichen Grenzen erreicht und braucht dringend zusätzlichen Schulraum. In den Räumen des Hauptstandortes Regierungsrat deshalb keine Option. 5.6. Räumlich-funktionale Neuorganisation Das GIBZ muss grundsätzlich seine Raumressourcen neu organisieren, um wiederum einen effizienteren Ablauf der Grund- und Weiterbildung
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1562.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Fachschulbildung im Pflegebereich verabschieden, müsste er nur noch die 1562.1 - 12435 13 Kosten für seine Zuger Absolventinnen und Absolventen budgetieren. Seit 1996 stammen jeweils zwischen 28% bis 33% der und Kandidaten bereits zweimal habe ver- schoben werden müssen, drohe eine erneute Aufschiebung. Seine Mitunterzeich- nenden und er ersuchten deshalb die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
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1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Holznutzungsmenge für einen bestimmten Zeitraum festsetzen. So wird gewährleistet, dass der Wald seine Funktionen nachhaltig erfüllen kann. - Der Regierungsrat soll den Waldentwicklungsplan und die Perimeter Lebensraum ist bei der Bevölkerung auch Sinnbild für eine unberührte Natur. Er ist frei zugänglich und seine Nutzung als Erho- lungsraum nimmt zu. Es werden die folgenden Ziele angestrebt: - Wälder, die Teil 2: Der Schweizer Wald muss nachhaltig sein. Deshalb muss er so bewirtschaf- tet werden, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Art. 20 Abs. 1 WaG). Diese Nachhaltigkeitsforderung
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1509.2 - Antwort des Regierungsrates
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des IPCC vom November 2004 hat den von den Interpellanten genannten Bericht in Auftrag gegeben. Seine Zusam- menfassung ist als Entwurf zurzeit bei den Regierungen und Expertinnen und Experten in Ver diese dem Kyoto-Protokoll (SR 0.814.011) ver- pflichtete Politik ist auch der Kanton Zug eingebunden. Seine Handlungsfelder liegen bei der Energieverwendung, der Verkehrs- und der Siedlungspolitik. Darauf gehen des bevorstehenden Vierten Wissensstandsberichts des IPCC Anlass, für den Klimaschutz zu handeln. Seine Strategie geht dahin, den Energiebedarf in Gebäuden möglichst zu verringern, Siedlungen so zu planen
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3068.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten