Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5315 Inhalte gefunden
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
Ausübung seines Amtes verhindert sein wird; 3. für die Dauer von höchstens zwei Jahren, wenn ein Gericht wegen ei- ner ausserordentlichen Zunahme der Arbeitslast nicht mehr in der La- ge ist, seine Aufgaben Verwaltungsgericht ordnet seine Organisation und den Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Kantonsrates be- darf. 2 Das Verwaltungsgericht kann im Rahmen seiner Geschäftsordnung Kam- § 60 Oberaufsicht 1 Das Verwaltungsgericht steht unter der Oberaufsicht des Kantonsrates. 2 Über seine Amtsführung erstattet das Verwaltungsgericht dem Kantonsrat alle zwei Jahre Bericht. 19 162.1 4.2
753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
Polizei). 3) BGS 753.3 2 753.32 § 4 Weitere Reinigungspflichten und Verbote für den Ägerisee und seine Zuflüsse 1 Sämtliche Gegenstände, Maschinen und Geräte, welche in verschiedenen Gewässern eingesetzt Ägerisee gefangen wurden. 4 Das Einbringen von Materialen wie Kies und Steine in den Ägerisee und seine Zuflüsse ist verboten, wenn diese Materialien aus einem anderen Gewässer stammen. § 5 Polizeiliche § 3 Einwassern auf dem Ägerisee § 4 Weitere Reinigungspflichten und Verbote für den Ägerisee und seine Zuflüsse § 5 Polizeiliche Massnahmen § 6 Strafbestimmung 2025-02-19T15:29:25+0100 "6300 Zug" "Ges
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
Ausübung seines Amtes verhindert sein wird; 3. für die Dauer von höchstens zwei Jahren, wenn ein Gericht wegen ei- ner ausserordentlichen Zunahme der Arbeitslast nicht mehr in der La- ge ist, seine Aufgaben Verwaltungsgericht ordnet seine Organisation und den Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Kantonsrates be- darf. 2 Das Verwaltungsgericht kann im Rahmen seiner Geschäftsordnung Kam- § 60 Oberaufsicht 1 Das Verwaltungsgericht steht unter der Oberaufsicht des Kantonsrates. 2 Über seine Amtsführung erstattet das Verwaltungsgericht dem Kantonsrat alle zwei Jahre Bericht. 4.2. Die Ver
3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
sdichte durchschnittlich bei 1565 Schülerinnen und Schülern. Das Museum für Urgeschichte(n) wird seine Sammlung wie geplant vom Provisorium in neue Lagerräumlichkeiten überführen können. Da die Sammlungsstücke in der Schweiz statt «Fällt weg» 14 Die Zuger Bevölkerung kennt das Bildungssystem der Schweiz, seine vielfältigen Möglichkeiten so- wie die Angebote des BIZ bei Lauf- bahnfragen Erwachsene Personen im beurteilt «Fällt weg» 5 Regelmässige Durchführung von Ausbildungen Kantonaler Führungsstab (KFS) und seine Abteilungen 3–5 Ausbildungen «Fällt weg» 178 Institutionelle Gliederung Sicherheitsdirektion 3541
2987.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
mit der Begründung, dass der Kanton Zug seine Verpflichtungen betreffend Lohngleichheit bereits genügend wahrnimmt. Der Kantonsrat er- klärte das Postulat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2018 für nicht erheblich Regierungsrat am 2. Juli 2019 zur Einreichung einer Stellungnahme ein. Der Regierungsrat reichte seine Stellungnahme am 1. Oktober 2019 ein und beantragte sinngemäss, der Petition nicht Folge zu leisten Genehmigung zulässig. Diese nicht abschliessende Auf- zählung zeigt, dass der Kanton als Arbeitgeber seine Verantwortung und Vorbildfunktion betreffend 2987.2 - 16229 Seite 3/4 familienfreundliche Arbeits
3070.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten
3071.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten
3100.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten
3101.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten
3019.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erforderlichen und wirksamen Massnahmen in einem Massnah- menplan festhält, welcher jeweils auf seine Wirksamkeit hin überprüft und wo nötig angepasst wird. Seite 2/3 3019.2 - 16250 Es besteht keine Urlaub bewilligen. Diese nicht abschliessende Aufzählung zeigt, dass der Kan- ton als Arbeitgeber seine Verantwortung und Vorbildfunktion betreffend familienfreundliche Ar- beitsbedingungen wahrnimmt. In Lohnsystems2, eine verwaltungsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Fazit: Der Kanton Zug nimmt seine gesetzlichen Verpflichtungen betreffend Lohngleichheit im Kanton Zug wahr und engagiert sich in dieser

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch