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5315 Inhalte gefunden
3073.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten
3098.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten
3097.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
en (vgl. Vorlage Nr. 3080.la — 16280). Dort ist Folgendes erwähnt: - Der Kanton Zug bezahlt seine Kreditorenrechnungen umgehend; - Erstreckung der Zahlungsfrist für Debitorenrechnungen von 30 Tagen auf bereitstellen. Auf kei nen Fall soll der Kanton eigene flüssige Mittel in Unternehmen investieren. Seine Unterstüt zung soll sich ausschliesslich auf die Garantien beschränken. Die Garantien des Kantons ebenfalls hervorragende Jahresergebnisse erzielen können. Mit anderen Worten, der Kanton Zug und seine Kommunen stehen finanziell auf gesunden oder gar sehr gesunden Beinen. Wie bereits erwähnt, könnten
753.32 - Verordnung über das Einwassern von Booten (Einwasserungsverordnung)
Polizei). 3) BGS 753.3 2 753.32 § 4 Weitere Reinigungspflichten und Verbote für den Ägerisee und seine Zuflüsse 1 Sämtliche Gegenstände, Maschinen und Geräte, welche in verschiedenen Gewässern eingesetzt Ägerisee gefangen wurden. 4 Das Einbringen von Materialien wie Kies und Steine in den Ägerisee und seine Zuflüsse ist verboten, wenn diese Materialien aus einem anderen Gewässer stammen. § 5 Polizeiliche § 3 Einwassern auf dem Ägerisee § 4 Weitere Reinigungspflichten und Verbote für den Ägerisee und seine Zuflüsse § 5 Polizeiliche Massnahmen § 6 Strafbestimmung 2025-03-10T17:03:22+0100 "6300 Zug" "Ges
632.1 - Steuergesetz
Steuerpflicht 1 Von der Steuerpflicht sind befreit: a) der Bund und seine Anstalten nach Massgabe des Bundesrechts; b) der Kanton und seine Anstalten; c) die zugerischen Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden steuerpflichtigen Person in Besitz oder in Verwaltung ha- ben oder hatten, über dieses Vermögen und seine Erträgnisse; h) Personen, die mit der steuerpflichtigen Person Geschäfte tätigen oder getätigt haben Todestag bestehende Vermögen der Erblasse- rin oder des Erblassers, seines in ungetrennter Ehe lebenden Eheteils und der unter seiner elterlichen Sorge stehenden minderjährigen Kinder aufge- nommen. 2 Tatsachen
3383.2 - Antrag des Büros des Kantonsrats
erfolgt gemäss § 42 Abs. 2 dieser Ge- schäftsordnung. 1a Jedes am Vorstoss beteiligte Ratsmitglied gibt seine Interessenbindungen be- kannt. - 2 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Büros des Kantonsrats vom 3 erfolgt gemäss § 42 Abs. 2 dieser Geschäfts- ordnung. 1a Jedes am Vorstoss beteiligte Ratsmitglied gibt seine Interessenbindungen be- kannt. - 3 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Büros des Kantonsrats vom 3 und die Geheimhaltung sind zu berücksichtigen. 1a Jedes am Vorstoss beteiligte Ratsmitglied gibt seine Interessenbindungen be- kannt. 2 Fragen sollen mit verhältnismässigem Aufwand kurz und fristgerecht
3263.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Anliegen der Postulantin bestens ver- traut und er verfolgt sie mit wachem Auge. Er wird seine Position und seine konkreten Anträge veröffentlichen, sobald sich die aktuell weiterhin bestehenden Unsicherheiten Unternehmen und ihrer lokalen Be- völkerung reagieren können als die Bundesebene. Der Regierungsrat wird seine Anträge und Überlegungen zur Umsetzung der Mindeststeuer ins Zuger (Steuer-)Recht abhängig vom weiteren internationalen Diskussionen und die damit für den Kan- ton Zug und die Schweiz verbundenen Fragen in seiner Antwort vom 2. November 2021 auf die Interpellation von Kantonsrat Philip C. Brunner betreffend das
3286.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Damit wird Vertrauen in digitale Leistungen und neue Technologien geschaffen. Der Kanton Zug stärkt seine führende Rolle in der Nutzbarmachung der digitalen Technologie auf nationaler und internationaler beschliesst einstimmig mit 15:0 Stimmen, § 2 mit folgendem neuen Absatz 2 zu ergänzen: «Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe Kommission einstimmig mit 15:0 Stimmen, § 2 mit folgendem neuen Absatz 2 zu ergänzen: «Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe
3285.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Damit wird Vertrauen in digitale Leistungen und neue Technologien geschaffen. Der Kanton Zug stärkt seine führende Rolle in der Nutzbarmachung der digitalen Technologie auf nationaler und internationaler beschliesst einstimmig mit 15:0 Stimmen, § 2 mit folgendem neuen Absatz 2 zu ergänzen: «Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe Kommission einstimmig mit 15:0 Stimmen, § 2 mit folgendem neuen Absatz 2 zu ergänzen: «Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Gemeinderat ist ermächtigt, seine Entscheidungsbefugnisse in Ver- waltungsangelegenheiten in einzelnen, genau bezeichneten Bereichen einem Ratsausschuss oder einzelnen seiner Mitglieder zu delegieren. 2 Zweckverband erhebt von den beteiligten Gemeinden gemäss der Ver- bandsordnung Beiträge, soweit er seine Ausgaben nicht aus anderen Ein- nahmen decken kann. 2 Der Zweckverband kann Gebühren und Vorzugslasten Gemeinderat legt vorbehältlich einer anderen Regelung die Aufgaben- bereiche fest und teilt diese unter seine Mitglieder auf. Er regelt überdies die Zeichnungsbefugnis in den einzelnen Aufgabenbereichen. * 2

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