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442.2 - Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
bischöflichen Kirchen allgemein üblichen Vorschriften abgefasst seyn wird, durch den Heiligen Vater seine kanonische Einsetzung. § 5 1 Der jährliche Gehalt für den Bischof ist auf achttausend Franken festge- Regierung keine Errichtung eines Seminars stattfinden können. 3 Jedoch steht es jedem Kanton frey, auf seine Kosten, unter Mitwirkung des Bischofs, ein eigenes Seminarium zu errichten, in welchem Falle sich gegenwärtigen Ver- trag vorbehalten und zugesichert. 2 Ebenso dem löblichen Stand Basel, entweder für seine sämtliche katholi- sche Bevölkerung, oder wo er es gut finden sollte, bloss für diejenige in dem ihm
1644.2 - Antwort des Regierungsrates
he" und "junge Erwachsene". Überdies wurde wiederholt auf das Jugendstrafrecht hingewiesen sowie seine Zielsetzung dargelegt. Wir verweisen auf die Vorlagen Nrn. 1473.2 - 12689, 1538.2 - 12690 und 1633 Jugendgewalt nicht untätig geblieben. Der Fachausschuss Illegale Migration und Ausländerkriminalität wird seine Bestre- bungen im Bereich der einheitlichen Regelung der Weg- und Ausweisungspraxis zügig weiter- in Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen publizierte das EJPD am 11. April 2008 die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Mass- nahmen gegen Jugendgewalt. Unter anderem wird den Kantonen
2300.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
, dass die Legislative jederzeit informiert ist und über zusätzliche Entscheidungsgrundlagen für seine Kreditbeschlüsse verfügt. 3.2. Beispiel: Finanzierungsprognose zu kantonalen Investitionsprojekten «Eigentum vor Miete» gefällt. Er ist überzeugt, dass die Erstellung von eigenen Verwaltungsgebäuden für seine Mitarbeitenden auf Dauer wirtschaftlicher und effizienter ist als die Fremdmiete. Selbstverständlich Er hat es also jederzeit in der Hand, aufgrund der jeweiligen Finanzlage des Kantons im Zeitpunkt seines Entscheids einem Projekt die Kreditbewilligung zu versagen. Die prophylakti- sche Festlegung einer
2286.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
er b e- reits den Überblick über die Geschäftslast. Aufgrund seines Alters verfügt er über eine längere Berufs- und Lebenserfahrung als seine Konkurrenten, was allenfalls eine erhöhte Akzeptanz der Urteile onal als Vorgesetzter auftritt. Überdies habe die stellvertretende Kanzleivorsteherin, welche in seine Funktion nachrücken würde, kund g e- tan, dass sie diese Funktion auch nur befristet für ein Jahr en und in der Öffentlichkeit bereits bekannten Sus - pendierung von KR Dr. Michael Beglinger von seinem Amt als Kantonsrichter hat das Oberg e- richt eine auf ein Jahr befristete Stelle als ausserordentliches
2286.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Verfahrens sind offen und es ist derzeit nicht abzuschätzen, ob und wann Kantonsrichter Dr. Beglinger seine Amtstätigkeit wieder aufnehmen wird. Damit die Verfahren wei- terhin zeitgerecht erledigt werden können aus- serordentliches Ersatzmitglied des Kantonsgerichts des Kantons Zug zu wählen und er sei für seine Tätigkeit in die 25. Gehaltsklasse, Stufe 10, einzustufen. 2. Der Budgetkredit für das Jahr 2013 sowie gegen Kantonsrichter Dr. Beglinger eine Administrativuntersuchung eröffnet und ihn vorsorglich von seinem Amt als Kantonsrichter suspendiert. Kantonsrichter Dr. Beglinger hat diesen Beschluss hinsichtlich
2243.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
, welcher auch entsprechend entschädigt werden soll. Es muss im Interesse des Kantons sein, dass seine Regierungsrätinnen und Regierungsräte diesen zusätzlichen Ein- satz leisten und sich auch bereit erklären verwiesen werden (vgl. Ziff. 4.12. vorstehend). Auch hier muss es im Interesse des Kantons sein, dass seine Regierungsrätinnen und Regierungsräte diesen zusätzlichen Einsatz leisten und sich bereit erklären ehemaliges Mitglied des Regierungsrates eine Tätigkeit aus, deren Er- trag zusammen mit seinem Ruhegehalt und seiner Rente aus der Alters- und Hinterlas- senenversicherung die Jahresbesoldung eines vollamtlich
2299.1 - Antwort des Regierungsrats
Innern mit der Um- setzung beauftragt (Info des Regierungsrats vom 18. September 2013). Er hat damit seine Hal- tung bekräftigt, für Familien förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Insofern geben die zitierten ein einheitliches Auftreten nach aussen. Im vorliegenden Fall äusserte ein Mitglied der Regierung seine Meinung zur familienergänzen- den Kinderbetreuung am 28. August 2013 im Online-Magazin "zentral+" he Familien gewährleistet ist (vgl. § 6 Kinderbetreuungsgesetz, BGS 213.4). Der Regierungsrat seinerseits setzte sich zum Ziel, die Weiterentwicklung des Kinder- betreuungsangebots und die Entstehung neuer
2219.2 - Antwort des Regierungsrates
Direktion des Innern und der Gemeinden eingesetzt. Ob und in welchem Umfang der Kanton Zug Forderungen an seine Vertragspartner stellen kann, ist Gegenstand der Abklärungen dieser Arbeitsgruppe. Es muss damit gerechnet sinnvoll, die Projektleitung für ein Informatikprojekt «outzusourcen»? Wie begründet der Regierungsrat seine Haltung diesbezüglich? (Frage 6 In- terpellation Hausheer) Grundsätzlich werden Projekte durch Mi 14265 Seite 3/15 gen. Dieser wechselte im Jahr 2009 in die Direktion des Innern und führte dort neben seinen Hauptaufgaben die Projektleitung bis Ende 2011 weiter. Das Projekt Erneuerung der Fachan- wendung
2274.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Verkehr aus der Stadt verbannt wird, befürwortet die Kommission und sie sieht ein, dass der Stadttunnel seine volle Wirkung nur mit der «Kammerung» der Stadt und dem Projektbestandteil ZentrumPlus entfalten kann Erläuterungen zu den einzelnen Positionen: Umgestaltung gemäss ZentrumPlus: Damit das Kammersystem seine Wirkung entfalten kann, wurden die dafür umzugestaltenden Strassenflächen und aufgrund der künftigen meinen Staatsmittel gespiesen werden muss, zog das Kommissionsmitglied seinen Eventual- antrag zurück und konzentrierte sich auf seinen Hauptantrag. Die Kommission liess sich noch einmal über den Nutzen des
2310.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dies hat sich bewährt . 2. Finanzielle Auswirkungen Der Kanton Zug hat seit bald einhundert Jahren seine Strassen immer wieder im Rahmen von grossen Programmen und mit Finanzierungen zulasten von Separa ", Investitionsrechnung, zu Lasten der Verwaltungsrechnung belastet. Das Strassenbauprogramm und seine Finanzierung haben sich über die Jahre hinweg bewährt. Auch wenn einzelne Vorhaben zu intensiven Zeitplan 12 VI. Antrag 12 Seite 2/12 2310.1 - 14481 I. In Kürze Der Kanton Zug finanziert den Bau seiner Strassen, Radwege und die baulichen Anpas- sungen des Busnetzes vorwiegend aus Rahmenkrediten. Diese

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