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2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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, welcher auch entsprechend entschädigt werden soll. Es muss im Interesse des Kantons sein, dass seine Regierungsrätinnen und Regierungsräte diesen zusätzlichen Ein- satz leisten und sich auch bereit erklären verwiesen werden (vgl. Ziff. 4.12. vorstehend). Auch hier muss es im Interesse des Kantons sein, dass seine Regierungsrätinnen und Regierungsräte diesen zusätzlichen Einsatz leisten und sich bereit erklären ehemaliges Mitglied des Regierungsrates eine Tätigkeit aus, deren Er- trag zusammen mit seinem Ruhegehalt und seiner Rente aus der Alters- und Hinterlas- senenversicherung die Jahresbesoldung eines vollamtlich
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2349.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diesem Gesichtspunkt gesehen kommt der Dienstpflicht ein doch sehr spezieller Stellen- wert zu. Wer seine Feuerwehrpflicht persönlich erfüllen möchte, kann dies unter Umständen im Einzelfall gar nicht tun 2349.1 - 14557 Letztlich wird hier die Vertragsfreiheit zur Anwendung gelangen: wer nicht will, dass seine A r- beitnehmenden freiwillig Feuerwehrdienst leisten, wird solche Leute gar nicht erst anstellen schwer durchzusetzen. g) Fazit: Der Regierungsrat hält aus den genannten Überlegungen an seiner Fassung gemäss seiner Vernehmlassungsvorlage fest. Die in der Vernehmlassung vorgebrachten Gegenargumente sind
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1074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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in Prävention und Früherfassung, macht seine Angebote bekannt und bietet fachspezifische Weiterbil- dungen z.B. für Eltern und Lehrpersonen. Der KJPD stellt seine Dienste anderen Fachpersonen und Institutionen Gesundheitsdirektion herangetragen. Die Gesundheitsdirektion wies darauf hin, dass der Kanton seinerseits einen kinder- und jugendpsychiatri- schen Dienst plane und es unter dem Gesichtspunkt der Synergien der ambulanten psychiatrischen Dienste liegt bei einem Chefarzt, der gleichzeitig auch die Leitung seines Fachbereichs innehat. Nach der Etablierung der beiden Dienste ist mit einem Maximalaufwand von 20
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1135.2a - Beilage
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Stempelabgaben. BG 4505 Art. 6a Steuernachfolge 1 Stirbt der Steuerpflichtige, so treten seine Erben in seine Rechte und Pflichten ein. Sie haften solidarisch für die vom Erblasser geschuldeten Steuern das Inventar wird das am Todestag bestehende Vermögen des Erblassers, seines in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten und der unter seiner elterlichen Sorge ste- henden minderjährigen Kinder aufgenommen. Direkte das Inventar wird das am Todestag bestehende Vermögen des Erblassers, seines in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten und der unter seiner elterlichen Sorge ste- henden Kinder aufgenommen. Art. 72e Anpassung
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1144.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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der Wohnqualität entlang der Hochspannungsleitung Sils-Benken-Mettlen konnte in der dritten Sitzung seine Anliegen präsentieren. Die Kommission gelangte auch mit einem Schreiben an die gemeindlichen Bauchefs Kommission unbestritten. Neben der Erweiterung der Siedlungsgebiete muss der Kanton Zug auch langfristig seine Landschaften erhalten. Dies ist ein wichtiger Standortvorteil für den Lebens- und Wirtschaftsraum
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1182.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Aufnahmegarantie Bei einer Beteiligung des Kantons Zug an der IPH hat der Kanton Zug die Garantie, dass seine Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen wirklich einen Ausbildungsplatz erhalten. 5. Internat Bei haben, später auch eingestellt werden konnten und ein einziger Mitarbeiter nach drei Dienstjahren seine Stelle verlassen hat. Der Regierungsrat ist aber gewillt, im Rahmen des künftigen Polizeirechts einen
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1149.1a - Beilage
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Stempelabgaben. BG 4505 Art. 6a Steuernachfolge 1 Stirbt der Steuerpflichtige, so treten seine Erben in seine Rechte und Pflichten ein. Sie haften solidarisch für die vom Erblasser geschuldeten Steuern das Inventar wird das am Todestag bestehende Vermögen des Erblassers, seines in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten und der unter seiner elterlichen Sorge ste- henden minderjährigen Kinder aufgenommen. Direkte das Inventar wird das am Todestag bestehende Vermögen des Erblassers, seines in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten und der unter seiner elterlichen Sorge ste- henden Kinder aufgenommen. Art. 72e Anpassung
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1205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gebrauch machen oder eben nicht. Diese würde den Landschrei- ber entlasten. Er könnte sich vermehrt auf seine beiden Kernfunktionen konzentrie- ren, nämlich die Stabsfunktion für den Kantonsrat und für den R angestellt werden. Der Landschreiber konzentriert sich gemäss diesem Vorschlag ausschliesslich auf seine wichtigsten Funktionen, nämlich als Stabsstelle Kantonsrat und Stabsstelle Regierungsrat sowie auf ersetzt, der etwas mehr seiner Arbeitskapazität für diese Funktion freimachen kann. - Der bisherige stellvertretende Leiter der Staatskanzlei, Urs Fuchs, übernimmt neben seinen bisherigen Funktionen zusätzlich
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1085.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Leistungs- programm“ anzubieten haben. Der Regierungsrat kam seinem Auftrag nach und formulierte mit Beschluss vom 7. September 1999 seine Vorgaben. Danach müssen in den Pflegeheimen mit regionalem Le für das Pflegezentrum eine verputzte, farbig gestrichene Gebäudehülle. Damit erhält jedes Gebäude seine eigene Identität. Das Pflegezentrum stellt einen eigenständigen Baukörper im Ensemble dar. Das dr Pflegeschule. Das Gebäude ist im 24 1085.1 - 11069 äusseren Erscheinungsbild bewusst entsprechend seiner inneren Funktion und Nutzung horizontal gegliedert. Ein kompakter zweigeschossiger Körper mit den
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1100.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kantonsspital (und nicht nur dort) lautet: „Jeder Arzt hat die Pflicht, dem Patienten beizustehen, seine Leiden zu heilen oder zu lindern und sich um die Erhaltung menschlichen Lebens zu bemühen.“ Palliative Zuger Kantonsspital kennt die Grundsätze der palliativen Pflege. Das Zuger Kantonsspital hat dabei seine Ziele wie folgt definiert: - Patientinnen und Patienten im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren tende Teams, dem Schmerz, Übelkeit, Erbrechen oder dem Sterben soviel als möglich von seinem Schrecken und seiner Einsamkeit zu nehmen. 1100.2 - 11163 7 c) Pflegezentrum Baar Die Bewohnerinnen und Bewohner