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1766.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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anderen Kantonen nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Kanton Zürich seine Nachbarkantone um eine Beteiligung an den Zinskosten seiner Vorfinanzierung ersucht hat. Zudem bestehen bereits erste Zuger Berechnungen 33 % 16 % 10 % 8 % Mio Fr. Darlehen 333 333 160 100 80 Unbestritten war, dass der Kanton Zug, um seine Standortattraktivität zu erhalten, Möglichkeiten haben muss, sich an der Vorfinanzierung von nationalen 1 - 13088) - Antrag von Martin Stuber Kantonsrat Martin Stuber erklärte sich damit einverstanden, seinen Antrag auf Änderung der Vorlage betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung
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1787.3b - Synopse
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ausrichten, sofern die Notwendigkeit der Unterbringung durch Fachleute abgeklärt ist, der Betroffene und seine Angehörigen für einen an- gemessenen Teil der Kosten selbst aufkommen und diese nicht anderweitig ausrichten, sofern die Notwendigkeit der Unterbringung durch Fachleute abgeklärt ist, der Betroffene und seine Angehörigen für einen ange- messenen Teil der Kosten selbst aufkommen und diese nicht anderweitig
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1804.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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anderen Kantonen nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Kanton Zürich seine Nachbarkantone um eine Beteiligung an den Zinskosten seiner Vorfinanzierung ersucht hat. Zudem bestehen bereits erste Zuger Berechnungen 33 % 16 % 10 % 8 % Mio Fr. Darlehen 333 333 160 100 80 Unbestritten war, dass der Kanton Zug, um seine Standortattraktivität zu erhalten, Möglichkeiten haben muss, sich an der Vorfinanzierung von nationalen 1 - 13088) - Antrag von Martin Stuber Kantonsrat Martin Stuber erklärte sich damit einverstanden, seinen Antrag auf Änderung der Vorlage betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung
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1857.2 - Antwort des Regierungsrates
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belassen. Seiner Meinung nach ermöglicht dies die beträchtlichen Mittel, die auch in Zukunft für die Hochschule investiert werden müssen, wirtschaftlich zu sichern. Er ist gleichzeitig bereit, seine strategischen Standortabgeltung als bisher für das IFZ zu leisten, erwartet aber im Gegenzug, dass der Kanton Luzern seine Standortvorteile aus den diversen im Kanton Luzern domizilierten Teilschulen ebenfalls entsprechend liche Erweiterung insbesondere der Hochschule Wirtschaft. Aufgrund seines Interesses an einer guten Entwicklung der Hochschule und seiner Be- troffenheit hat der Konkordatsrat ab Mitte 2008 gleichwohl r
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1698.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ein «Kooperationsmodell mit durchlässigem Personal- einsatz», wobei der Landschreiber selbst und seine Stellvertretung sowohl für den Regierungs- als auch für den Kantonsrat tätig sind, und beantragt dafür dahingehend, das bewährte Kooperationsmodell weiterzuführen, wobei der Landschrei- ber – und neu seine Stellvertretung – sowohl für den Kantons- als auch für den Regierungsrat arbeiten. Dafür sprechen Eintretensdebatte 3. Detailberatung 4. Antrag 1. Ausgangslage Der Regierungsrat beantragt gemäss seinem Bericht Nr. 1698.1 - 12788 vom 1. Juli 2008 zur Entlastung des Landschreibers die Einführung des
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1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sonderschulen im Kanton Zug Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Nachdem der Bundesgesetzgeber seine Ausführungsbestimmungen verabschiedet hat sowie infolge Ablaufs der Übergangsfrist bezüglich dem Rückzug e II leistbar. 9.2.1 KOSO und Motion Vreni Wicky Einheitliches Abklärungsverfahren Der SPD macht seine Abklärungen künftig nach einem einheitlichen Abklärungsverfahren, wel- ches sich nach einem nationalen Regierungsrat hat bereits mit seinem Bericht und Antrag betreffend Schulgesetz (Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat) vom 13. Mai 2008 (Vorlage Nr. 1672.1 - 12731) sowie mit seinem Zusatzbericht und Ergän
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1722.2 - Antwort des Regierungsrates
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gen oder Befragungen bekannt. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, auf welche Grundlage der LVZ seine Aussage stützt. Auch sind bei der Direktion für Bildung und Kultur weder von Seiten der Eltern noch macht die Direktion für Bildung und Kultur auch klar, dass das System der Kooperativen Oberstufe an seine Grenzen gelangt ist und die generelle Wei- terentwicklung der Sekundarstufe I dringend angegangen
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1714.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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l- le). Es entspricht aber unbestrittenen staatsrechtlichen Grundsätzen, dass der Kantonsrat auf seine früheren Entscheide zurückkommen kann. Dies zeigt sich besonders bei Gesetzesände- rungen aller Art substantiiert dar- zulegen sind. Dieses uneingeschränkte "Einbringungsrecht" des Regierungsrates findet seine Stütze in § 35 Abs. 1 Ziff. 2 GO KR. Gestützt auf diese Erwägungen ist der Regierungsrat der Ansicht Vorbehalt, dass kein Referendum ergriffen wird - voraus- sichtlich im Jahr 2015 in Kraft treten. In seiner Botschaft zur laufenden Totalrevision 2 führt der Bundesrat aus, dass er, sofern es das Ergebnis
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1787.1a - Beilage
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so- fern die Notwendigkeit der Unterbringung durch Fachleute abgeklärt ist, der Be- troffene und seine Angehörigen für einen angemessenen Teil der Kosten selbst aufkommen und diese nicht anderweitig gedeckt , sofern die Notwendigkeit der Unterbringung durch Fach- leute abgeklärt ist, der Betroffene und seine Angehörigen für einen angemes- senen Teil der Kosten selbst aufkommen und diese nicht anderweitig
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1820.8 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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anderen Kantonen nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Kanton Zürich seine Nachbarkantone um eine Beteiligung an den Zinskosten seiner Vorfinanzierung ersucht hat. Zudem bestehen bereits erste Zuger Berechnungen 33 % 16 % 10 % 8 % Mio Fr. Darlehen 333 333 160 100 80 Unbestritten war, dass der Kanton Zug, um seine Standortattraktivität zu erhalten, Möglichkeiten haben muss, sich an der Vorfinanzierung von nationalen 1 - 13088) - Antrag von Martin Stuber Kantonsrat Martin Stuber erklärte sich damit einverstanden, seinen Antrag auf Änderung der Vorlage betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung