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1871.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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schal- Seite 2/3 1871.3 - 13339 ten. Viel einfacher ist die öffentlichrechtliche Form. Der Kanton, seine politischen Behörden und das Volk haben direkt das Sagen. Die Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche haben sich bewusst gegen eine privatrechtliche AG entschieden. Unser Nachbar, der Kanton Luzern, hat seine Spitäler in eine öffentlich-rechtliche Anstalt über- führt. Die Zürcher Stadtspitäler Waid und Triemli nicht geeignet ist. Warum braucht es überhaupt eine Task-force, wenn die privat- rechtliche AG mit seinem Verwaltungsrat so hervorragend funktionieren und die beste Organi- sationsform sein soll? Sie hat
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1924.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dahingehend ergänzt werden, dass die Direktionsvorsteherin bzw. der Direktionsvorsteher seine Generalsekretärin oder seinen Generalsekretär laufend über die wichtigsten Direktionsgeschäfte orientiert. Bei Ausfall Motion ist erheblich zu erklären. Zu 4. Das Thema «Whistleblowing» hat in der kantonalen Verwaltung seine Aktualität bereits seit dem Erlass der regierungsrätlichen Personalstrategie vom 2. Dezember 2008
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1925.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dahingehend ergänzt werden, dass die Direktionsvorsteherin bzw. der Direktionsvorsteher seine Generalsekretärin oder seinen Generalsekretär laufend über die wichtigsten Direktionsgeschäfte orientiert. Bei Ausfall Motion ist erheblich zu erklären. Zu 4. Das Thema «Whistleblowing» hat in der kantonalen Verwaltung seine Aktualität bereits seit dem Erlass der regierungsrätlichen Personalstrategie vom 2. Dezember 2008
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2031.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zugunsten des ehemaligen Areals des alten Kantonsspitals. Zu punkten vermochte der Standort durch seine attraktive Lage in Seenähe sowie die optimalen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer umfassenden öffentlichen Mitwirkung - für einen Standort auf dem Areal des alten Kantonsspitals - hat der Stadtrat seine Position nochmals diskutiert. Angesichts der sehr breiten Zustimmung für den Standort auf dem Areal und positive Auswir- kungen auf das kulturelle Leben der Stadt haben. - Das Kunsthaus Zug sei mit seinen bedeutenden Kunstsammlungen, insbesondere der Sammlung Kamm, ein Haus von grosser Bedeutung geworden
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1927.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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zur Abgrenzung des SPD vom Ambulanten Psychiatri- schen Dienst. Die Arbeit des SPD ist vielfältig. Seine Bedeutung hat zugenommen, seit sich die Invalidenversicherung aus der Sonderschulfinanzierung zur Tisch wie auch am Computer Testauf- gaben löst. Auch im Hinblick darauf, dass es für das Kind und seine Angehörigen wichtig ist, dass die Abklärungen in einer motivierenden Umgebung stattfinden, erfordert werden, da die Zumiete weiterer Räume am jetzigen Standort nicht möglich ist. Der Regierungsrat hat in seinem Bericht zum Kreditantrag betont, dass der SPD aufgrund sei- ner Aufgaben bestimmte räumliche Anf
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1954.2 - Antwort des Regierungsrates
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stand. Dem Kanton Zug stünde es schlecht an, von vornherein Mobilfunkantennen von seinen Gebäuden zu verbannen, sind seine Behörden und Verwaltungsdienste doch selber dauernde Nutzerinnen und Nutzer dieser Interpellation eingereicht (Vorlage Nr. 1954.1 - 13467). Darin heisst es, der Kanton vermiete seit Kurzem seine Gebäude für die Errichtung von Mobilfunkantennen, so beim Personalhaus des ehemaligen Kantonsspitals Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) mit seinen zahlreichen Ausführungsbestimmungen will den Menschen, wie auch Tiere und Pflanzen gegen schädliche
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1961.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verfügt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit später in der Lage sein, den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selber zu verdienen, Steuern zu zahlen und der Gesellschaft auch auf andere Weise etwas z Diese subjektive Leistungsfähigkeit umfasst alles, was jemand nicht notwendiger- weise für sich, seine Familie oder für unterstützungsbedürftige Personen verwenden muss. Auszuklammern sind demnach nach Abzug wieder einführen dür- fen. Ebenso sollte er bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden. An seiner Sitzung vom 26. August 2010 hat der Kantonsrat die Motion an den Regierungsrat zur Berichterstattung
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2014.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Eingespieltes Verfahren für den Kantonsratsbeschluss Bevor der Kantonsrat die Vorlage berät, geht sie an seine Raumplanungskommission, die sich im Detail mit den Neuerungen auseinander setzen wird. Danach folgt Verbindung führt von Wulfligen über Schönbrunn nach Bethlehem. Dort findet dieser neue Wegabschnitt seine Fortsetzung in Richtung Bolzli und weiter Richtung Gubel. Netzergänzung: Das kantonale Wanderwegnetz nprozesse Rutschung, Gerinne, Steinschlag und Lawine wesentlich. Er hat diese Prozesse im Rahmen seines Schutzwaldausscheidungsprojektes "SilvaProtect-CH" schweiz- weit berechnen lassen. Trifft ein Ge
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2013.2 - Antwort des Regierungsrates
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Anliegen nachgekommen und hat seine Kosten-Nutzen-Überlegungen zu den zur Dis- kussion stehenden Varianten dargelegt. Deshalb wird der Zuger Regierungsrat u.a. in seiner Antwort zur Vernehmlassung zur 2011 hatte der Regie- rungsrat keine Kenntnis von diesem Bericht. Es ist nicht üblich, dass der Bund seine Studien bei den Kantonen in eine Vernehmlassung gibt oder sie zu einzelnen Studien speziell anhört kleinere Pakete geschnürt werden. Der Regierungsrat wird sich dafür einsetzen, dass der ZBT II, mit seinem herausragenden Nut- zen-Kostenverhältnis und dem mehrfach bestätigten Volkswillen, in einer möglichst
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1918.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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entschädigen. Häufig wird dagegen eingewendet, mit den Steuern seien die Ansprüche des Staates an seine Mitbürgerinnen und Mitbürger abgegolten. Steuern sind der Beitrag des Einzelnen um die Funktionsfähigkeit sich bisher auf Ziffer 116 des Verwaltungsgebührentarifs abstützte, erhält mit dem Gebührengesetz seine Rechtsgrundlage in den neuen Bestimmungen von § 6 Abs. 1 GebG i.V.m. § 66 des Gesetzes über das Gesund- if als Ganzes auf- gehoben wird, so fällt diese Kollisionsmöglichkeit weg. Das Gebührengesetz seinerseits enthält unter § 1 Abs. 5 einen umfassenden Vorbehalt zugunsten spezialrechtlicher Gebührenregelun-