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1991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- 13611 gen die oben erwähnte Bundeslösung realisiert werden könne. Der Konkordatsrat bekräftigte seine Haltung, dass eine zukünftige Trägerschaftslösung so auszugestalten sei, dass ein Leis- tungsabbau en Nach der Auflösung des Konkordats tritt die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) an seine Stelle, die den Finanzausgleich für ausserkantonale Studierende im Hochschulbereich regelt. Neu werden
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2002.3a - Synoptische Darstellung
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Streuerpflicht 1 Von der Steuerpflicht sind befreit: a) der Bund und seine Anstalten nach Mas- sgabe des Bundesrechts; b) der Kanton und seine Anstalten; c) die zugerischen Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden Quellensteuern 1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steuern zu ihrem oder seinem bzw. einer oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Frei- heitsstrafe bis zu drei Jahren oder
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2050.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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bewiesen und wird in weniger als zehn Jahren über eine we- sentlich bessere Infrastruktur sowohl für seine Verwaltung als auch für den öffentlichen, stras- sengebundenen Nahverkehr verfügen. Der regierungsrätliche geklärt. Sie sollte es auch für die ZVB sein. Diese sah sich im gleichen Zeitraum, als der Kanton seine Büroraumplanung in Schwung brachte, vor die Frage gestellt, wie lange der Hauptstützpunkt An der Aa ihren Neubau nicht an die General-Guisan-Strasse legen will. Dort wäre jedoch dieses Gebäude wegen seiner Länge gar nicht unterzubringen. Der Busverkehr um den Werkhof der ZVB würde das übrige Areal von
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1672.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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geschaffen, mit Sonderschulen Leis- tungsvereinbarungen abzuschliessen. Nachdem der Bundesgesetzgeber seine Ausführungsbestimmungen verabschiedet hat und damit auch klar wurde, was im Sonderpädagogik-Konkordat Ausstieg der Invalidenversi- cherung aus der Sonderschulfinanzierung sind Folgende: − Der SPD macht seine Abklärungen künftig nach dem einheitlichen Abklärungsverfahren nach ICF, welches mit dem Sonderpä namentlich Aufgaben von regionalem Interesse gemeinsam wahrnehmen. 2Der Bund kann sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten beteiligen. 3Verträge zwischen Kantonen dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes
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1801.2a - Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung
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bei Herrn Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen der kantonalen Steuerverwaltung, für seine Erklärungen bezüglich Registrierung der Steuerdaten und Besteuerungs- verfahren. Im Weiteren unterstützte en (0.23% der Steuerpflichtigen in Zug und 1.08% in Bern) hingegen wird nicht berücksichtigt, da seine Anwendung unterschiedlich ist (bei den Zuger Kantonssteuern sind die Baurechtszinsen nur bei frem Von der Wohnungsmiete (exkl. Nebenkosten) für die selbst- bewohnte Wohnung des Steuerpflichtigen an seinem Wohn- sitz im Kanton Zug bei einem Reineinkommen* bis zu 52'000 Fr. 20%, höchstens 7'500 Fr. A6
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1710.1 - Motionstext
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Internationale Gerichtshof in Den Haag veröffentlicht alle seine Entscheide und Gutachten ab 1996 mittels des Internets. Der Kanton Zug publiziert seine Gerichts- und Verwaltungspraxis alljährlich in gedruckter
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1775.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rungspolitik neu auszurichten. Angesichts der Markt- und Versorgungsengpässe nahm der Re- gierungsrat in seine Gesamtpolitik 2000 – 2010 folgende Hauptziele auf: die Erleichterung des Marktzugangs für Personen Stimmrecht gewährt die Gleichbehandlung aller Beteiligten. Die Aktienmehrheit des Kantons stellt dabei seine übergeordnete Rolle und direkte Einflussmöglichkeit sicher. Abs. 6 Der Verwaltungsrat soll sich aus Fürsorge und Sozialwerke bei. An- derseits bedeuten für den Kanton Zug als Wirtschaftsstandort mit seinen kleinräumigen Ver- hältnissen gute Wohn- und Siedlungsverhältnisse möglichst nahe bei Unternehmen
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1842.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hstums auf den öffentlichen Verkehr angestrebt. Der öV- Feinverteiler erhält auf seinem Hauptnetz Priorität, was seine Stabilität, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit steigert. Seite 38/42 Nr. 1842 inhaltet möglicherweise auch den Zimmerberg-Basistunnel Teil 2. Mit dem Sachplan Verkehr legt der Bund seine Ziele, Grundsätze und Prioritäten für die Ver- kehrsinfrastrukturen fest und sichert die Koordination zusammen um 15 bis 30% zunehmen. Dabei wird der öffentliche Verkehr überdurchschnittlich wachsen und seinen Marktanteil steigern. Die SBB ihrerseits prognostiziert für den gleichen Zeitraum einen Zuwachs des
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1854.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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tätig sein soll. Der heutige Vermittler in Konfliktsituationen erläuterte in den Kommissionssitzungen seine bis- herigen Arbeitstätigkeiten. Das Vertrauen zwischen Staat und Bürger kann durch eine Om- budsstelle Eintretens beantwortete der Vermittler in Konfliktsi- tuationen Fragen von Kommissionsmitgliedern über seine bisherige Tätigkeit, welche so uns vertiefter dargestellt wurde. In der Diskussion wurde auch erwähnt Anspruch auf Wahrung des Besitzstandes. 3 Wird der derzeitige Vermittler in Konfliktsituationen gegen seinen Willen vom Kantonsrat nicht zur Ombudsperson gewählt, kündigt der Regierungsrat das Arbeitsverhältnis
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1855.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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anderen Kantonen nahm die Kommission zur Kenntnis, dass der Kanton Zürich seine Nachbarkantone um eine Beteiligung an den Zinskosten seiner Vorfinanzierung ersucht hat. Zudem bestehen bereits erste Zuger Berechnungen 33 % 16 % 10 % 8 % Mio Fr. Darlehen 333 333 160 100 80 Unbestritten war, dass der Kanton Zug, um seine Standortattraktivität zu erhalten, Möglichkeiten haben muss, sich an der Vorfinanzierung von nationalen 1 - 13088) - Antrag von Martin Stuber Kantonsrat Martin Stuber erklärte sich damit einverstanden, seinen Antrag auf Änderung der Vorlage betreffend Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufenden Rechnung