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2637.2 - Antwort des Regierungsrats
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Zug wirkt dabei in der mit FABI neu gebildeten Planung s- region Zentralschweiz mit und kann dort seine Anliegen zum Regionalverkehr für die komme n- den Jahre einbringen. Zusammen mit den Anliegen der der Infrastrukturprojekte, aber selbstverständlich auch der weiteren Investitionen vor und passt seine Prioris ierung des vorangegangenen Jahrs den je- weiligen Planungsgrössen (Finanzierungs- und Kos Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion betreut werden. Der Regierungsrat orientiert sich bei seiner Priorisierung der kantonalen Infrastrukturprojekte am langfristigen Finanz- und Terminplan. Aufgrund
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2652.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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fehlendes Kommissionsmitglied an der nächsten Sitzung einen solchen Antrag stell e, um dann auch noch seine Stimme abgeben zu können. Die Kommission nahm den Rückkommensantrag mit 8 Ja- zu 5 Nein-Stimmen ohne Seite 18/20 2652.3 - 15350 füllung ihres Kerngeschäfts benötigt. Weder der Finanzkontrolleur noch seine Mitarbeitenden werden durch die Finanzdirektion in irgendeiner Weise beeinflusst. Die Aufgaben der 4 Tiefere Abschreibungssätze für Kirch- und Bürgergemeinden Gemäss den Ausführungen auf Seite 21 seines Berichts hatte der Regierungsrat vorgesehen, den Kirch- und Bürgergemeinden tiefere Abschreibungssätze
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2652.2 - Antrag des Regierungsrats
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2016; Vorlage Nr. 2652.2 (Laufnummer 15240) § 1 Geltungsbereich 1 Das Gesetz gilt für den Kanton und seine Anstalten. 2 Es gilt für die Einwohner-, die Bürger- und die Kirchgemeinden, jedoch ohne die Abschnitte 000 Franken an die Direktionen delegieren. 3 Der Regierungsrat regelt den Ausgabenvollzug. Er kann seine Ausgabenkom- petenzen bis 500 000 Franken an die Direktionen und die Staatskanzlei delegie- ren. § dem Antrag des Obergerichts bzw. des Verwaltungs- gerichts nicht zu, legt es diesen zusammen mit seinem abweichenden Antrag dem Kantonsrat vor. 4 Das Obergericht und das Verwaltungsgericht verfügen über
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2652.7 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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Zum Beispiel wird ein Grossvater eine kantonale Schule, der er zugestimmt hat, nicht mehr nutzen; seine Enkelkinder jedoch schon. Und allenfalls auch deren Kinder, weil ein Schulhaus effektiv länger als Objekt überhaupt genutzt werden kann. Da die Abschreibung den Wertverzehr einer Investition über seine betriebswirtschaftliche Nut- zungsdauer abbilden soll, ist es sachlich gerechtfertigt, die Staatsrechnung
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2614.2 - Antwort des Regierungsrats
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Rohstoffe) zu beteiligen. Der Bund hat neben dem Grundlagenbericht Rohstoffe generell seine Leitlinien und seinen Aktions- plan zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (CSR) in einem 48-seitigen schliesslich deren Beratung in der Kantonsratssitzung vom 7. November 2013. Der Regierungsrat hat darin seine Haltung zur Corporate Social Responsibility (CSR, soziale Verantwortung der Unterneh- men) dargelegt welches sich zwar in seinen Unternehmensrichtlinien zur Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette verpflichtet, im konkreten Fall aber nicht reagiert, auch wenn einer seiner Geschäftspartner
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2634.2 - Antwort des Regierungsrats
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Letztlich ist jeder Kanton frei, seine Praxis in- nerhalb der üblichen verfassungs- und bundesrechtlichen Leitplanken eigenständig zu definie- ren und die konkreten Fälle nach seiner eigenen Praxis zu entscheiden samt Kommentar bewährt sich im praktischen Einsatz sehr. Auch der Kanton Zug orientiert sich für seine Bewertungen und Vermögensveranlagungen an dieser Wegleitung. Wichtig ist aber auch das Bewusstsein
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2655.1a - Beilage Projektdukumentation
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energetischen Gesichtspunkten neu aufgebaut. Der zweige- schossige Bau von 1983 ist geprägt durch seine rationale und konsequent umgesetzte Betonskelettbauweise. Die raumbildenden Wände sowie die Fassa Stärken der bestehenden Struktur beizubehalten und gleichzeitig das Gebäude mit gezielten Eingriffen in seine neue Nutzungsperiode zu überführen. Instandsetzung Hülle Die bestehende Fassadenstruktur soll in ihrem Struktur wird hier belassen und aufgrund der darunterliegenden Schutzräumen auch der Bodenaufbau in seiner Hö- henlage beibehalten. Obergeschoss: Im Obergeschoss wird ein neuer Ausgang und Fluchtweg auf das
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2670.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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von einheimischem Holz stellt überdies sicher, dass der Zuger Wald weiterhin gepflegt wird und so seine zahlreichen Funktionen unter anderem als Schutz vor Naturgefahren wie Rutschungen, Steinschlag und 1 Abs. lit. c des Bundesgesetzes über den Wald dafür gesorgt werden, dass der Wald unter anderem seine Nutzfunktion erfüllen kann, was nur der Fall ist, wenn der Rohstoff Holz auch tatsächlich genutzt Bestimmungen im kantonalen Richtplan. Zu Absatz 1 Der Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten unter seiner Zuwachsleistung genutzt. Eine ver- mehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffes ist jedoch energie-
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2651.2 - Antwort des Regierungsrats
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ist jedoch eine Realisierung nicht vor dem Jahr 2025 zu erwarten. 5. Kommt der Busverkehr nicht an seine Kapazitätsgrenze mit den prognostizierten Zahlen der Bevölkerung des Kantons Zug bis ins Jahr 2040 erscheint als sehr wahrscheinlich, da die Region weiter wächst und der Individualverkehr sukzessive an seine Kapazitätsgrenzen stösst. Deshalb wurde der Fragestellung nachgegan- gen, ob das Wachstum auch lä
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2659.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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übertragen werden soll. Der Regierungsrat hat die Eingaben geprüft und entschieden, an seinen Anträgen fes t- zuhalten. Seine Hauptargumente fasst der Regierungsrat nach der Vernehmlassung w ie folgt zusammen: Aufgabenerfüllung gewachsen ist. 2.10. Mit dem gewählten Vorgehen unterstreicht der Regierungsrat seine Bereitschaft für Ver- änderungen, die er von sich aus anstossen will. 3. Vorgaben und Ziele der T strategische Fragen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat bei der Reorganisation der Verwaltung, seinerseits einen str a- tegischen «Wurf» vorzunehmen: Der Kantonsrat soll dem Regierungsrat die sachliche