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1578.2 - Antwort des Regierungsrates
anderen Kanton zur Arbeit fahren. Dank seiner zentralen Lage und den grossen Zentren Zürich und Lu- zern hat der Kanton Zug auch hier die Möglichkeit, für seine Einwohnerinnen und Einwohner einen räumlich Einkommensschichten sowie speziell für Familien günstig zu halten. Der Re- gierungsrat will somit seine Politik der Positionierung des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort fortsetzen, der für alle
1605.1 - Interpellationstext
aus, falls der Kan- ton und der Bund ihm zu wenig Geld geben würden, würde er Spenden sammeln, um seine Ziele finanzieren zu können. Diese Umstände lassen Fragen aufkommen, die wir den Regierungsrat bitten Regierungsrates nicht das Gesetz? Missbraucht er nicht sein Amt, um seine privaten politischen Ziele zu erreichen? Unterstützt der Regierungsrat diese Vorgehensweise? Wenn nein, welches sind die Regeln und welche Asylhintergrund zu senken. Lukas Niederberger will offenbar in seinem Amt Spenden sammeln, um diese Kürzungen auszugleichen. Umginge er damit in seiner Funktion als Abteilungsleiter nach Meinung des Regierungsrates
1611.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
unterirdische Leitungsführung einzusetzen. Damit hatte er jedoch vor dem Kantonsrat keinen Erfolg. Seine Vorlage Nr. 1481.1/.2 - 12190/91, Kantonsratsbeschluss betreffend An- passung des kantonalen Richtplans dazu, dass der Kanton Zug mit In- konvenienzentschädigungen im Sinne von Art. 19 Bst. c EntG für seine Sache einstehen muss. Da jedoch eine Rechtsgrundlage für solche Leistungen fehlt, ist diese auf kantonaler Aussicht. Der Regierungsrat befasste sich ausspracheweise mit Seite 3/7 1611.1 - 12547 dem Thema an seiner Sitzung vom 11. April 2007 und unterstützte die Baudirektion im Bestre- ben, nach neuen Lösungen
1629.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
von Landwirtschaftsbauten kom- men. Das Amt für Raumplanung kann gemäss Auskunft des Amtsleiters seine bisherige Praxis im Zusammenhang mit Umnutzungen auch mit dieser Verschärfung weiterhin umsetzen. Anliegen nicht mehr weiter verfolgte. Der Kommission lag der Antrag der CVP vor, den Regierungsrat auf seine Äusserungen zu behaften. Sie prüfte die Frage, ob sie diesen Antrag überhaupt behandeln dürfe. Da Abs. 1 beizubehalten, wurde mit 3 : 12 Stimmen ab- gelehnt. § 12 Abs. 1 Der Regierungsrat hatte in seinem Bericht und Antrag vom 26. September 2006 zur Motion betreffend Änderung des Denkmalschutzgesetzes
2737.3a - Beilage Synopse
Richtplan. Der Ermessens- spielraum der Gemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigun- gen mit allfälligen Beschwerdeentscheiden in der gleichen Sache. Die Genehmigungen durch zu er- folgen, sofern keine Beschwerden eingereicht wor- den sind. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigun- gen mit allfälligen Beschwerdeentscheiden in der gleichen Sache. 3 Ändert der Regierungsrat n, Zonen- oder Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgeho- ben werden, lässt der Gemeinderat seinen Entwurf von der Baudirektion vorprüfen. Die Vorprüfung ist in- nerhalb von 3 Monaten vorzunehmen
2559.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
auch die Stawiko die Vorlage beraten und es ist vorgesehen, dass der Kantonsrat im 2. Quartal 2016 seine Beschlüsse zum Paket 2 des Entlastungsprogramms 2015–2018 fasst. Die Stawiko-Präsidentin hat eine Stellenentwicklung nehmen. Mit dem Globalbudget ist es auch nicht mehr möglich zu erkennen, ob ein Amt seine Mittel im Sachaufwand oder im Personal- aufwand einsetzt. Die Stawiko lässt sich aber jeweils über werden muss. Die Stawiko ist sich ihrer Verantwortung bewusst und unterstützt den Regierungsrat in seinen Bemühungen um einen ausgeglichenen Finanz- haushalt. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Umsetzung
2556.2 - Antwort des Regierungsrats
Aufnahmebereitschaft zu sichern. In dieser Situation beschloss der Regierungsrat am 19. August 2014, auf seine Notfallplanung zur Unterbringung von Asylsuchenden zurückzugreifen, da in den kommenden Monaten weiterhin Bei der Behandlung der Asylgesuche wird der Bund weiter kons e- 2487 .2 - 15091 Seite 3/6 quent seine Strategie verfolgen, wonach schwach begründete Gesuche prioritär, namentlich durch 48-Stunden-, F zur Verf ü- gung steht, sowie die Zivilschutzanlage Lüssiweg 24 in Zug bezugsbereit zu machen. An seiner Sitzung vom 22. November 2011 sprach sich der Regierungsrat dafür aus, für den Fall einer massiven
2704.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
l vom 6. November 2016 seinen Abschluss und ist rechtskräftig. 2704.1 - 15409 Seite 3/3 Der Anzeiger kann wohl ein oberaufsichtlich relevantes Fehlverhalten aufzeigen und seine Kr i- tik dazu äussern. in die Verwaltungstätigkeit kor- rigierend eingreifen darf (Gewaltenteilung). Der Kantonsrat und seine Organe können Be- schlüsse und Verfügungen der Behörden und Amtsstellen weder aufheben noch ändern verfassungsmässigen Rechten. E.H. möchte aus seiner Sicht vorhandene Missstände in der Justiz aufzeigen. Dazu legt er vorschlagsweise noch eine Petition bei, welche seines E r- achtens diesen Missständen Abhilfe
2720.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dieses Sparpakets 2018 ausgewogen und mehrheitsfähig sind. Mit dieser Vorlage nimmt der Regierungsrat seine Verantwortung wahr, damit die Gesetzesänderungen für das Sparpaket 2018 beschlossen werden können eine Entschädigung. Des Weiteren ist der Kanton gemäss § 2 Abs. 1 F inanzhaushaltgesetz geboten, seine Haushaltführung an den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und vorge- schlagenen Gesetzesänderungen aufgeführt. Die Massnahmen selbst sind immer noch mit den seinerzeitigen Nummern des Entlastungsprogramms mit der Abkürzung «EP» angegeben. Die jeweiligen Gesetzestexte
2749.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
gekommen. Im Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen und zum Personal wurden seine menschlichen Qualitäten allseits geschätzt. Seiner von hohem Pflichtgefühl getragenen Arbeit gebührt der Dank des Gerichts die Jahre 2015 und 2016, somit das zweite Drittel der Amtsperiode 2013 bis 2018. Das Gericht setzte seine Tätigkeit zunächst in gleicher Besetzung wie in den Jahren 2013 und 2014 fort, nämlich mit Dr. iur riode galt die folgende Kammerzuteilung, wobei ab 1. November 2016 Dr. Aldo Elsener die Aufgaben seines Amtsvorgängers über- nahm: 1. Verwaltungsrechtliche Kammer: Bellwald/Elsener* (Vorsitz), Müller,

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