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2837.2 - Antwort des Regierungsrats
betroffenen Personen und schwächen den gesellschaftlichen Z usammenhalt. Der Staat, die Gesellschaft und seine Mitglieder sowie die zivilgesellschaftlichen Organisati o- nen sind aufgefordert, zu einer Gesellschaft Zug gut aufgestellt. Der Staat nimmt mit den erwähnten Rechtsgrundlagen und dem Beratungsangebot seine Verantwortung wahr. Auch ist es nicht Aufgabe des Regierungsrats, auf Fasnachtswagen angebrachte Sujets gegen Rassendiskriminierung schützt die angeborene Würde und Gleichheit und den Wert des Menschen in seiner Ei- genschaft als Angehörige resp. Angehöriger einer bestimmten Ethnie, Rasse oder Relig i- onsg
2835.2 - Antwort des Regierungsrats
Seite 3/6 5. a) Welche Handlungsoptionen sieht der Regierungsrat für sich, für seine Ämter, für die Raumplanungskommission, für den Kantonsrat und allenfalls für Dritte, der Priorisierung des öffentlichen Richtplan durch den Kantonsrat festgelegt worden. An diesen Vorgaben müssen sich der Regierungsrat, seine Ämter sowie die städtischen Planungsbehörden orientieren. Der Kantonsrat hat sich beispiels- weise Bahnhofs entsprechen der Entwicklungsstrategie des kantonalen Richtplans. In seinen Entscheiden orientiert sich der Kanton an seinem Richtplan und nicht an der Immobilienstrategie der SBB. 2835.2 - 15789 Seite
2835.1 - Interpellationstext
absurd, dass der Immobilienchef der SBB sich nach wie vor auf dieses «strategische Ziel» ber uft, um seine bisherigen Spekulations-Tätigkeiten (z.B. Europa-Allee Zürich, Altstetten ZH) und zukunftsge- richteten und Weise zu beeinflussen hat? 5. a) Welche Handlungsoptionen sieht der Regierungsrat für sich, für seine Ämter, für die Raumplanungskommission, für den Kantonsrat und allenfalls für Dritte, der Priorisierung prioritär und primär im Interesse der Öffentlichkeit und der Bahnkunden vorzuneh- men und nicht mit seinerzeit zwangsrechtlich enteigneten Grundstücken im Bereich von Immobilien-Spekulationen tätig zu sein
2762.11 - Antrag der Kommission (WAG)
Kontrolle der Stimm- und Wahlzettel § 11 Abs. 2 (geändert) 2 Die oder der Stimmberechtigte darf nur seine eige- nen Stimm- und Wahlzettel in die Urne legen. 2 Die oder der Stimmberechtigte darf nur eigene (Laufnummer 15630) 3 Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag pro Wahlart unterzeichnet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Das ist den Vertreterinnen oder Vertretern des Wahlvorschlags mitzuteilen
2795.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Will der Kanton auch künftig genügend gute und motivierte Mitarbeitende gewinnen und halten, muss er seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhalten oder sogar noch erhöhen. Der Regierungsrat ist daher gefordert e Kadermitarbeitende zu verlieren. Die Aussage des Regierungsrats von damals hat auch heute noch seine Gültigkeit: Die Gehälter des Kantons Zug sind – im Ver- gleich zu anderen öffentlichen Verwaltungen ................................. 43 2795.2 - 15927 Seite 3/43 1. In Kürze Der Kanton Zug bietet seinen Mitarbeitenden insgesamt attraktive und konkurrenzfähige Anstellungsbedingungen an. Dies ist das
2775.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
pflege vom 26. August 2010 (Gerichtsorganisationsgesetz [GOG]; BGS 161.1) ordnet das Kan- tonsgericht seine Organisation und den Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Kantonsrats die Gesetzgebung im Bereich der Justiz und stellt dem Kantonsrat Antrag. Das Kantonsgericht hatte seine Geschäftsordnung am 6. September 2010 totalrevidiert, sie wurde im November 2010 vom Kantonsrat genehmigt
2908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
pro Jahr (Seite 2 Bericht und Antrag des RR). Muss der Wohnsitzkanton seine Zustimmung dazu erteilen, dass ein Jugendlicher aus seinem Kanton das OYM-College besuchen darf? In der Regel ja. 4. Wenn ja, was und befindet sich bereits in der U m- setzung. Der sportliche Leiter und Kassier des Vereins wird seine Tätigkeit nicht im OYM CO L- LEGE weiterführen und danach in den geregelten Schulbetrieb des Kauf Investitionsrechnung belastet wird, ist nicht korrekt . Die Stawiko erwartet, dass der Regie- rungsrat in seinen Vorlagen die Finanztabelle korrekt abbildet. Ebenso wurde nachgefragt, ob es für das OYM-College
2916.1 - Postulatstext
bellum) Die Fähigkeit des Kantons Zug, in einer ausserordentlichen Lage Störungen zu widerstehen und seine Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten (Resilienz), ist ungenügend. Weder der Schutz der Bevölkerung Gremien. Der Staat hat deren Ansprüche zu respektieren, vorzusor- gen, sich danach auszurichten und seine Mittel im erforderlichen Ausmass bereit zu halten. Eine Verzichtsplanung öffentlicher Sicherheit ist Kritischer Infrastrukturen (SKI) durch die Betreiber selber: Der Zuger Regierungsrat beauftragt in seiner Antwort zur Interpellation 2858.2 die Betreiber der «Kritischen Infrastrukturen», ihre Infrastrukturen
2927.1a - Beilage Wirksamkeit der Prämienverbilligung
übernommen: In einem ersten Schritt erfolgt die Definition von Modellhaushalten. Das Monitoring 2017 baut seine Analyse auf denselben Modellhaushalten auf wie die vorgängigen Monitorings. Die Modellhaushalte wurden berechnen. Seit 2014 hat kein Kanton das Berechnungsmodell gewechselt. Das Berechnungsmodell und seine detaillierte Ausgestaltung bestimmen die Höhe der Prämienverbilligungen17 und sind da- her zentral Prämienbelastung von beispielsweise 10% bedeu- tet, dass der Modellhaushalt jeden zehnten Franken seines verfügbaren Einkommens für die nach Abzug der IPV zu zahlende OKP-Prämie aufwendet. Diese verbleibende
2954.1 - Postulatstext
ortsunkundige Führer nicht oder zu spät erkennen kann, warnen. Sie fordern ihn auf, seine Fahrt zu verlangsamen und seine Aufmerk- samkeit zu erhöhen. Wie es sich zeigt, genügen diese Informationen leider

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