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1259.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ein dringendes Gebot, für Qualität zu sorgen. Der Kanton müsse angesichts seiner Aufgaben und des kantonalen Richtplans seine An- liegen in die Planung einbringen. Die Motionäre wollen somit die Planung kantonsrätlichen Debatte in den Richtplan gelangt (Kantonsratsprotokoll vom 17. Dezember 2003), ohne dass seine Zweckmässigkeit von der Raumplanungskommission oder den kantonalen Fachstellen geprüft worden wäre folgt Stellung: 1. Ausgangslage 1.1. Materiell Der kantonale Richtplan vom 28. Januar 2004 enthält in seinem Abschnitt über den Verkehr auch Ausführungen zu den Nationalstrassen im Kanton Zug. Der Ausbau der
1292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bereich Immissi- onsschutz. Er führe Vernehmlassungen durch und entscheide anschliessend selb- ständig. Seine Entscheide seien jedoch kaum nachvollziehbar. Die vom Regierungs- rat beschlossenen Massnahmen hätten und gleichzeitig enttäuscht von den Vorwürfen der Motionäre. Sie werfen dem Regierungsrat vor, dass seine Entscheide kaum nach- vollziehbar seien und dass es ihm überdies nicht zustehe, über den Immissions-
1300.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
abzustempeln oder sonst in geeigneter Weise zu kennzeichnen. 2 Die oder der Stimmberechtigte darf nur seine eigenen Stimm- und Wahl- zettel in die Urne legen. § 12 Briefliche Stimmabgabe a) Grundsatz 1 Die rechtsverbindlich abzuge- ben. 3 Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Das ist den Vertreterinnen oder Vertretern des Wahl- vorschlages mitzuteilen Strafbestimmungen § 66 Strafbestimmung 1 Mit Busse wird bestraft, wer a) als Mitglied des Stimmbüros seinen Pflichten vorsätzlich zuwiderhandelt; b) im Abstimmungslokal oder in dessen Umgebung Ruhe und Ordnung
1328.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorbereitung des Entscheides über seine Aufenthaltsberechtigung für höchstens drei Monate in Haft nehmen, wenn er: a. sich im Asyl- oder Wegweisungsverfahren weigert, seine Identität offen zu legen, mehrere Asylgesuchen aus ver- folgungssicheren Staaten: 1 Der Bundesrat kann Staaten bezeichnen, in welchen nach seinen Feststellungen Sicherheit vor Ver- folgung besteht; entsprechende Beschlüsse überprüft er periodisch
1324.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
Welthandel, für Architektur, Gebäude- typologie und Stadtentwicklung und nicht zuletzt für ein Label, das seine Verbin- dung mit Zug bis heute behalten hat. Der Zeugniswert dieses auch architekto- nisch interessanten Mio. Franken für die Sanierung der Gebäudehülle und Dächer der Liegenschaft Hofstrasse 15 in Zug seine Berechtigung bewahrt hat und auch dringend umzusetzen ist. Die bauliche Sanierung dieser Liegenschaft Das Theilerhaus als Einzelbau ist aufgrund seiner Stellung für die städtebauliche Entwicklung Zugs und seiner industriegeschichtlichen Bedeutung sowie seines architektonischen Konzepts in Grundaufbau und
1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Landschreiber, der Staatsarchivar und der Petitionär teilnahmen, wurde dem Gutachter Gelegenheit geboten, seine Auffassung mündlich näher zu begründen und Fragen zu beantworten. Dabei musste die Kommission zur der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers als Vertrauensper- son für die Bevölkerung und seine Unabhängigkeit sind beizubehalten. Die Minder- heit der Kommission argumentiert demgegenüber ebenfalls befasst, auf die im Folgenden eingegangen wird. 3.1. Wahlkreiseinteilung Der Regierungsrat lehnt in seinem Bericht vom 18. Januar 2005 (Vorlage Nr. 1300.1 - 11641, S. 8 f.) eine Änderung der geltenden Wa
1300.05 - Anträge der vorberatenden Kommission, Hauptvariante
sind sie von einem Mitglied des Zählbüros abzustempeln. 2 Der oder die Stimmberechtigte darf nur seine eigenen Stimm- und Wahl- zettel in die Urne legen. § 12 Briefliche Stimmabgabe a) Grundsatz 1 Die rechtsverbindlich abzuge- ben. 3 Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Das ist den Vertretern oder Vertreterinnen des Wahl- vorschlages mitzuteilen Strafbestimmungen § 62 Strafbestimmung 1 Mit Busse wird bestraft, wer a) als Mitglied des Zählbüros seinen Pflichten vorsätzlich zuwiderhandelt; b) im Abstimmungslokal oder in dessen Umgebung Ruhe und Ordnung
1300.06 - Anträge der vorberatenden Kommission, Eventualvariante
sind sie von einem Mitglied des Zählbüros abzustempeln. 2 Der oder die Stimmberechtigte darf nur seine eigenen Stimm- und Wahl- zettel in die Urne legen. § 12 Briefliche Stimmabgabe a) Grundsatz 1 Die rechtsverbindlich abzuge- ben. 3 Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Das ist den Vertretern oder Vertreterinnen des Wahl- vorschlages mitzuteilen Strafbestimmungen § 62 Strafbestimmung 1 Mit Busse wird bestraft, wer a) als Mitglied des Zählbüros seinen Pflichten vorsätzlich zuwiderhandelt; b) im Abstimmungslokal oder in dessen Umgebung Ruhe und Ordnung
1300.02 - Antrag des Regierungsrates
sind sie von einem Mitglied des Zählbüros abzustempeln. 2 Der oder die Stimmberechtigte darf nur seine eigenen Stimm- und Wahl- zettel in die Urne legen. § 12 Briefliche Stimmabgabe a) Grundsatz 1 Die rechtsverbindlich abzuge- ben. 3 Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Das ist den Vertretern oder Vertreterinnen des Wahl- vorschlages mitzuteilen Strafbestimmungen § 62 Strafbestimmung 1 Mit Busse wird bestraft, wer a) als Mitglied des Zählbüros seinen Pflichten vorsätzlich zuwiderhandelt; b) im Abstimmungslokal oder in dessen Umgebung Ruhe und Ordnung
2093.1a - Beilage
temporär zu verzichten, wenn ihm dies sachlich notwendig erscheint. Der Konkordatsrat benötigt, wenn er seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen will, die hierfür erforderliche fachliche Unterstützung. Dies beinhaltet Rechtsgrundlage ein Fachhochschulgesetz des Kantons Luzern 13 treten. Der Konkordatsrat würde entfallen, seine Kompetenzen würden vom Regierungsrat des Kantons Luzern über- nommen. Der Fachhochschulrat als st Kanton Luzern nicht überstimmt werden kann, dann hätte dies zur Folge, dass der Kanton Luzern seinerseits die übrigen Kantone in jedem Fall allein überstimmen könnte. Damit würde es den übrigen Kantonen

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