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1348.1 - Motionstext
Zug Es ist einzig und allein Sache des Kantons Zug, welches Formular er zur Lohn- bescheinigung für seine Kantons- und Gemeindesteuern akzeptieren will. Er ist somit auch alleine zuständig zu entscheiden letztmals an der Einigungs- konferenz mit der FDK am 24.11.2004, deutlich kundgetan. Anders wäre auch seine Vermittlerrolle nicht zu interpretieren gewesen. Neuer Lohnausweis für die Direkte Bundessteuer Für Verantwortung für die Einführung des neuen Lohnausweises nicht auf den Bund abschieben. Damit würde er seiner politischen Führungsverantwortung nicht nachkommen und würde sich zudem die Möglichkeit vergeben
1397.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
regierungsrätlichen Schwerpunktprogramm 2005 - 2015, wo ausdrücklich postuliert wird, dass der Kanton seine Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse kontinuierlich zu überprüfen, zu modernisieren und zu wo unter Ziffer 9.3 (Organisationsstruktu- ren) u.a. ausdrücklich postuliert wird, dass der Kanton seine Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse kontinuierlich zu überprüfen, modernisieren und zu straffen müssen, wird es inskünftig möglich sein, jedem Bewerber den Entscheid unmittelbar nach der Bearbeitung seines Gesuches mitzuteilen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt diesen Vorschlag. Eine Minder- heit
1414.2 - Antwort des Regierungsrates
die Ausnützungsziffer und die Grenzabstände einhalten, anwendbar ist? Ist der Regierungsrat bereit, seine Praxis betreffend das ver- einfachte Baubewilligungsverfahren nach § 44 Abs. 2 PBG zu lockern? Nein werdeverfahren ist immer dann, wenn Verfügungen und Nutzungspläne auf das Raumplanungsgesetz und seine kantonalen und eidge- nössischen Ausführungsbestimmungen gestützt sind, die volle Überprüfung durch Spruchgebühr im Verhältnis zur Höhe des strittigen Auftrags) Das Verwaltungsgericht Zug befindet sich mit seinen Spruchgebühren gemäss diesem Vergleich an der unteren Grenze der Spruchgebühren der vier Gerichte
1423.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zur Verbesserung seiner Aufgabenerfüllung bereits einge- leitet hat. Die Massnahmen zielen auf eine Effizienzsteigerung im Betrieb ab. a. Zur Zeit lässt das Strassenverkehrsamt seine Betriebsabläufe durch unmittelbar bevor mit dem Ziel, die Aufgabenerfüllung des Strassenverkehrsamts zu verbessern und seine Effizienz zu steigern. 2. Neue Organisationsform für das Strassenverkehrsamt? Zwischen der Führung für das Strassenverkehrsamt beschlossenen und eingeleiteten Massnahmen sollen allein die Führung seines "Betriebes" stärken. Auf einen Ent- scheid über dessen Organisations- und Rechtsform haben sie hingegen
1339.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gut und spornt zur Innovation an. Entsprechend seiner Strategie will der Kanton Zürich als Hauptträger und Standortkanton der Hochschule Wädenswil für seine Hochschulen auf Fachhochschulebene klare Führ Auswirkungen Der Kanton Zug wird durch die neue Regelung finanziell entlastet. Er zahlt künftig für seine Studierenden nicht mehr die vollen Betriebskosten, sondern nur noch 85 % derselben gemäss der int Finanzielle und personelle Auswirkungen 7. Antrag 2 1339.1 - 11733 1. Das Wichtigste in Kürze In seiner Sitzung vom 17. Dezember 2004 hat der Konkordatsrat der Hochschule Wädenswil einstimmig beschlossen
1352.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
Welthandel, für Architektur, Gebäude- typologie und Stadtentwicklung und nicht zuletzt für ein Label, das seine Verbin- dung mit Zug bis heute behalten hat. Der Zeugniswert dieses auch architekto- nisch interessanten Mio. Franken für die Sanierung der Gebäudehülle und Dächer der Liegenschaft Hofstrasse 15 in Zug seine Berechtigung bewahrt hat und auch dringend umzusetzen ist. Die bauliche Sanierung dieser Liegenschaft Das Theilerhaus als Einzelbau ist aufgrund seiner Stellung für die städtebauliche Entwicklung Zugs und seiner industriegeschichtlichen Bedeutung sowie seines architektonischen Konzepts in Grundaufbau und
1411.2 - Antwort des Regierungsrates
Raum in den letzten Jahren wesentlich mitgeprägt; mit der Integrati- on der Sammlung Kamm hat es seine nationale und internationale Anerkennung ge- steigert. Die enorme Entwicklung, die das Kunsthaus in Institution vor. Deshalb ist und war es nicht die Aufgabe des Regierungsrates, den Bildungsdirektor für seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zu instruieren. Regierungsrat Michel war insofern ein Vorstandsmitglied dem Kunsthaus Zug eine Arbeitgeberverantwortung wahrnimmt. Wenn dem so wäre, müsste der Kanton in seiner Arbeitgeberfunktion auch die zu beach- tenden Bedingungen und Massstäbe, somit z.B. das kantonale
2239.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n und Gemeindepräsidenten aller Zuger Ge- meinden am 4. Juli 2013 zu einem Treffen ein, um ihnen seine Erwartungen darzulegen. Die Baudirektion zeigte die raumplanerischen Möglichkeiten zur Schaffung neuer Abs. 2 SHG ist denn auch generell die Kostenpflicht für alle Personen aus dem Asylbereich, die in seine Zuständigkeit fa l- len, statuiert. Diese Kostentragung bezieht sich auch auf die Unterkünfte, da betreffend Kosten ein Bonus/Malus System stip u- liert werden.“ Der Kantonsrat hat beide Motionen an seiner Sitzung vom 2. Mai 2013 an den Regierungsrat überwiesen. Wir erstatten Ihnen dazu nachfolgend Bericht
2253.2 - Antwort des Regierungsrates
Abenteuer Geschichte (2013: Fr. 500'000.–) gesprochen. In jahrelanger Praxis beschränkt der Regierungsrat seine Vergaben auf Fr. 500'000.– pro Fall und unterbreitet dem Kantonsrat bei darüber liegenden Beträgen ds unterstützt wird? Was sind die Kriterien aufgrund derer der Sport -Toto-Fonds des Kantons Zug seine Gelder für diesen Anlass vergeben konnte? Der eigentliche Hauptzweck des Anlasses "Stars on Court" darauf achten, dass Ende Jahr sein frei verfügbares Fonds-Vermögen die in den beiden Vorjahren von seiner Lotteriegesellschaft ausgeschütteten Beträge nicht überschreitet. Jene Kantone, welche diesen An
2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
einver- standen und begrüsste die Möglichkeit, den Kreis der Beglaubigungspersonen zu erweitern. Seine Einwände betrafen drei Punkte. Zunächst wandte er sich gegen die Bestimmung, wo- nach Mitarbeiterinnen 2003 (Fusionsgesetz, FusG; SR 221.301) deutlich komplexer geworden. Der Rechtspraktikant schliesst seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass die Gebühren seit 2005 nicht mehr gestiegen bzw. angepasst worden gewisse Bedenken im Hinblick auf die in § 33 BeurkG neu eingeführten Inspektionsaufträge an Dritte. Seiner Ansicht nach sollten I n- spektionen freiberuflicher Urkundspersonen nur von Dritten durchgeführt

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