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1400.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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Mitglieder im Obergericht Das Obergericht hat in seinen Rechenschaftsberichten seit Jahren darauf hingewie- sen, dass es in personeller Hinsicht dauernd an seine Grenzen stosse. Engpässe wurden jeweils mit sbe- richt für 1998 hat das Obergericht festgestellt, dass es in personeller Hinsicht dauernd an seine Grenzen stosse. Trotzdem hat das Obergericht im Bericht und An- trag betreffend Festsetzung der Zahl mit der Erhöhung der Gerichtsschreiberstellen bewältigt. In seinem Antrag für die laufende Amtsperiode hat das Obergericht unter Hinweis auf die Schaffung einer weiteren Gerichtsschreiberstelle auf eine vierte
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1445.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Alte Lorze bedeutete der neue Lorzenlauf und seine Tieferlegung jedoch praktisch die Abtrennung seines ganzen Einzugsge- bietes und damit auch seines Wassers. Um die Alte Lorze als Bachgerinne zu erhal- geändert. Neben dem Hochwasser- schutz müssen auch die ökologischen Belange eines Gewässers und seine Erho- lungsfunktion berücksichtigt werden. Es wird deshalb auch von Gewässerrenaturie- rung gesprochen 4. Projekt Aufwertung Neue Lorze (Gewässeraufweitung) 4.1 Ausgangslage Die Lorze wurde beim seinerzeitigen Bau in ein künstliches Bett verlegt. Die Linien- führung war möglichst gerade. Das Gewässerprofil
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2108.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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Gemeinderat ist ermächtigt, seine Entscheidungsbefugnisse in Ver- waltungsangelegenheiten in einzelnen, genau bezeichneten Bereichen einem Ratsausschuss oder einzelnen seiner Mitglieder zu delegieren. 2 Gemeinderat legt vorbehältlich einer anderen Regelung die Aufgaben- bereiche fest und teilt diese unter seine Mitglieder auf. Er regelt überdies die Zeichnungsbefugnis in den einzelnen Aufgabenbereichen. 2 Aufgehoben Absatz 3; d) (neu) Mandate in gemeindlichen Legislativen und Exekutiven. 3 Der Regierungsrat kann seinen Mitgliedern die Übernahme von leitenden Funktionen in kulturellen, gemeinnützigen und sportlichen
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2150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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das Angebot nach wie vor aufrecht erhalten und vom EVZ bezahlt, obwohl der EVZ die Kosten nicht als seine Sache er- achtet. c. Vorschlag des Regierungsrats Der Regierungsrat schlug vor, eine neue Rechtsgrundlage Zusatzangebot im Busbereich die Voraussetzungen des neuen Kantonsratsbeschlusses erfüllt. Bezogen auf seine heutigen Aufwendungen von 65'000 Franken würde der Beitrag des Kantons Zug von 40 % 26'120 Franken Verkehr im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr Die Zusatzbusleistungen des EVZ nach seinen Heimspielen gilt nicht als öffentlicher Ver- kehr im Sinne des entsprechenden kantonalen Gesetzes
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2165.07a - Beilage 1
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Bericht wird veröffentlicht; h) (geändert) erstattet dem Kantonsrat jährlich Be- richt über ihre oder seine Tätigkeit und vertritt diesen im Kantonsrat persönlich. Dieser Bericht wird veröffentlicht. § 20a wen sie die Daten zum Austausch bereitgestellt hat. 3 Wer Auskunft verlangt, darf auch Einsicht in seine Daten nehmen, soweit dies nicht eingeschränkt ist. § 38e (neu) Auskunfts- und Einsichtsrecht – Ei zuhanden des Kantonsrates weiter. Stimmt der Regierungsrat dem Antrag der Ombudsstelle nicht zu, legt er seinen ab- weichenden Antrag zusätzlich dem Kantonsrat vor. 2 Die Ombudsstelle erstellt ein eigenes Budget
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2165.02 - Antrag des Regierungsrates
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1 Die oder der Datenschutzbeauftragte h) erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über ihre oder seine Tätigkeit und vertritt diesen im Kantonsrat persönlich. Dieser Bericht wird veröf- fentlicht. § 20a wen sie die Daten zum Austausch bereitgestellt hat. 3 Wer Auskunft verlangt, darf auch Einsicht in seine Daten nehmen, so- weit dies nicht eingeschränkt ist. § 38e b) Einschränkung 1 Die Polizei verweigert des Verwaltungs- gerichts. Die oder der Datenschutzbeauftragte entscheidet selbst über ihren oder seinen Ausstand. § 18c Budget 1 Die Datenschutzstelle erstellt ein eigenes Budget und leitet es an den
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2165.14 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
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der Datenschutzbeauftragte h) (geändert) erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über ihre oder seine Tätigkeit und vertritt diesen im Kantonsrat persönlich. Dieser Bericht wird veröffentlicht. § 20a Daten zum Austausch bereitgestellt hat. 3 Wer Auskunft verlangt, darf auch Einsicht in ihre bzw. seine Daten neh- men, soweit dies nicht eingeschränkt ist. § 38e (neu) Auskunfts- und Einsichtsrecht – Datenschutzbeauftragten, im Bereich der Ombudsstelle durch die Ombuds- person jeweils für die ihrer bzw. seiner Aufsicht unterstehenden Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter. § 45 Abs. 6 (geändert) Gehälter der
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2167.1 - Antwort des Regierungsrates
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„Dutch- Sandwich“ und werden diese akzeptiert? • Nichtregierungsorganisationen werfen Glencore vor, seine Geschäftsbücher durch erhöht ausgewiesene Betriebskosten und unrealistisch tiefe Rohstoffpreise zu solche Strukturen nicht geeignet ist. Frage 5: Nichtregierungsorganisationen werfen Glencore vor, seine Geschäftsbücher durch erhöht aus- gewiesene Betriebskosten und unrealistisch tiefe Rohstoffpreise ein Börsengang stattgefunden hat oder nicht. Der Regierungsrat vermerkt dies jedes Jahr explizit in seinem öffentlich publizierten Rechenschaftsbericht, letztmals im Rechenschaftsbericht 2011 im Abschnitt
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1510.1 - Motionstext
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wollen wir, dass der Kanton Zug seinen Spielraum ausnützt. So wie dies beispielsweise der Rückversicherer Swiss Re mit einem Anreizprogramm zur CO2-Reduktion für alle seine Mitarbeitenden angekündigt hat Wundermittel gegen die Klimaerwär- mung. Es gilt jede Tätigkeit, auch jeden politischen Entscheid auf seine Klimaver- träglichkeit zu prüfen. Es braucht in Zukunft eine Klimaverträglichkeits-Prüfung. Die Palette
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3161.9c - Beilage 3: Vertrag Darlehen
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Bedingungen kumulativ erfüllt sind: die Lohnkosten des Unternehmens überwiegend in der Schweiz anfallen; seine in der Selbstdeklaration, welche integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages bildet, gemachten Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand-/Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Der Kanton darf seine Forderungen unter diesem Vertrag an Dritte abtreten bzw. übertragen. Das Unternehmen verzichtet hiermit fehlendem Handelsregistereintrag vor dem 1. März 2020 gegründet wurde; das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz im Kanton Zug hatte; das Unternehmen die Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer Persone