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3161.9b - Beilage 2: Vertrag à-fonds-perdu
Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags bestätigt das Unternehmen dem Kanton und sichert ihm zu, dass seine in der Selbstdeklaration, welche integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages bildet, gemachten Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand-/Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Der Kanton darf seine Forderungen unter diesem Vertrag an Dritte abtreten bzw. übertragen. Das Unternehmen verzichtet hiermit oder einer juristischen Person mit Sitz in der Schweiz aufweist; das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz im Kanton Zug hatte; das Unternehmen vor dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen wurde
3165.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
10. September 2019 (Vorlage Nr. 3010.1 - 16147) Im Postulat wird der Regierungsrat aufgefordert, seine Neu-, Ersatzbauten sowie Sanierungen CO2-neutral zu realisieren und zu bewirtschaften. Um dieses Ziel Energieversorgung nachhaltig sein. Damit unterstreicht der Kanton als wichtiger Immobilienbesitzer seine Vorbild- funktion und kann so die privaten Eigentümer motivieren, bestehende, energetisch ineffiziente
3181.2 - Antwort des Regierungsrats
würde. Seite 4/4 3181.2 - 16621 Frage 6: Welche Massnahmen gedenkt der Kanton Zug zu ergreifen, um seine gesetzli- che Verantwortung wahrzunehmen, dass die weit verbreiteten Verstösse gegen das Strassen zwischen den Verkehrsträgern einge- dämmt werden kann? Der Kanton Zug nahm in der Vergangenheit seine ihm durch den Bund übertragene Verantw or- tung immer wahr und wird dies auch in Zukunft tun. Dies Entscheid des Bundes. Der Kanton Zug wurde in der Vergangen- heit nicht für ein Schwerverkehrszentrum auf seinem Kantonsgebiet angefragt. Frage 5.b): Gedenkt der Regierungsrat diesbezüglich eine Lösung zu finden
2985.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Schwierigkeit einer Definition liegt darin, dass der Begriff «Dritte» verschieden verwendet wird und sich seine Bedeutung aus dem jeweiligen Kontext ergibt. Eine einheitliche Definition des Begriffs «Dritte» erscheint für die Einhaltung des Datenschutzes durch den beauftragten Privaten. Das auftraggebende Organ kann seine datenschutzrechtliche Verantwortung nicht an den Auftragnehmer delegieren (siehe § 25 DSG). Die Frage den/die Auftragsdatenbearbeiter/in das ausländische Recht (vor Ort) zur Anwendung. Das Organ bleibt seinerseits für die Einhaltung der Informationssicherheit nach DSG (durch den/die Auftragsdatenbearbeiter/in)
2964.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
ho- he Kompaktheit aus. Insgesamt überzeuge das Projekt durch seine feine städtebauliche Ein- bettung in den bestehenden Kontext und seine gelungene Gebäude- und Aussenraumkonfigu- ration. Im Rahmen der Umbau Theilerhaus an der Hofstrasse (siehe Vorlage Nr. 2885.1 - 15818) 2964.4 - 16220 Seite 5/5 In seinem Bericht schreibt der Regierungsrat, dass das Areal des ehemaligen Kantonsspitals ab 2026 einer neuen mit zwei, teilweise drei Obergeschossen (Kopfbau) ausreichend ist. Der Regierungsrat hat sich in seiner Vorlage und im Rahmen des Entlastungs- programms bewusst auf das absolut Notwendige beschränkt und
3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
rund 3,0 Milliarden Franken. Der Verwaltungsrat der Axpo präsentierte deshalb im De- zember 2016 seine Strategie zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Konzerns : - Die Kernenergie und weitere Anlagen nur noch bedingt anwendbar. Es handelt sich dabei um einen interkantonalen Vertrag (Konkordat). Für seine Auflösung ist die Zustimmung aller Vertragskantone (AG, GL, SH, TG, ZH und ZG) erforderlich. Im Kanton Kantonen AG und ZH übe r- nommen. Für den Kanton Zug waren Finanzdirektor Heinz Tännler sowie der seinerzeitige Baudirektor Urs Hürlimann im politischen Gremium vertreten. Der frühere Nationalrat und Energieexperte
3010.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Energiegesetzrevision und der Umsetzung der MuKEn 2014 ist der Kanton bestrebt, bei seinen eigenen Bauten und Anla- gen seine Vorbildrolle wahrzunehmen und auch erhöhte, energetische Vorgaben zu prüfen. Er- Energiever- sorgung nachhaltig sein. Der Kanton Zug als Immobilienbesitzer unterstreicht auch damit seine Vorbildfunktion und kann so die privaten Eigentümer motivieren, bestehende, energetisch inef- fiziente Der Regierungsrat ist sich seiner Verantwortung bei der Umsetzung von wirkungsvollen Massnahmen zum Klimaschutz insbesondere bei seinem eigenen Gebäudepark bewusst. Gemäss seinem «Energieleitbild Kanton Zug
3064.2 - Antwort des Regierungsrats
und von Bund, Kanton und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungen zu berücksichtigen. Der Kantonsrat und seine Kommission diskutierten diese Beschlüsse intensiv. Das Parlament entschied sich letztendlich für die Bauträgern, die mehrere unterschiedlich finanzierte Objekte besitzen, stösst das Bundesmodell an seine Grenzen. Das «Zürcher Modell», welches mehr auf Pau- schalen und den Gebäudeversicherungswert abstützt nachfolgenden Grundsätze: Mit dem Beschluss S 10.1.2 fordert der Kanton neu auch vom Bund (z. B. SBB) bei seinen Pla- nungen im Kanton Zug einen Anteil preisgünstigen Wohnungsbau. Die SBB (als bundesnaher Betrieb)
3063.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
riften über die Einbürge- rung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone. Der Bund übt seine diesbezügli- che Kompetenz im Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht vom 20. Juni 2014 (Bürger- Kanton Zug haben ein grosses Interesse daran, nur einzubür- gern, wer über einen längeren Zeitraum seine finanzielle Unabhängigkeit unter Beweis stellte. Denn so kann das Risiko reduziert werden, dass Personen
3066.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zwei Jahre das Bahn- und Busangebot auf seine Zweckmäs- sigkeit und das Erreichen von Mindestkennzahlen. Dabei prüft der Bund seine Mitfinanzierung nach seinen Kriterien, welche schweizweit gleich sind

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