Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5315 Inhalte gefunden
2319.2 - Antwort des Regierungsrates
ablehnend gegenüber einem Kantonsbeitrag, konnten die- sen aber akzeptieren, nachdem auch der Bund seine Mittel wesentlich erhöhte; nur dadurch wurde es möglich, das ursprüngliche Paket von 3,5 Milliarden Regierungsrat hat sich eingehend mit FABI und dem Ausbau am Zimmerberg befasst Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation der Kantonsräte Hans Christen, Zari Dzaferi, Heini Schmid, Daniel en- Verhältnis nicht im ersten Ausbauschritt von FABI bis 2025 berücksichtigt werden sollten. In seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2011 an das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat sich der Regierungsrat zur
2316.2 - Antwort des Regierungsrates
ist in der Schweiz ein System der Selbst- ergänzung, in welchem die Richterschaft eines Gerichts seine vakanten Stellen als Wahlorgan selbst ersetzt, bei den oberen Gerichten nicht bekannt. Hingegen ernennen
2363.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
jeweiligen Konfliktregi o- nen und den Möglichkeiten zur Flucht in andere Länder. Der Bund stützt seine Prognosen auf die Zahl der Zu- und Abgänge und die aktuellen Kapazitäten in den Empfangszentren und
1033.2 - Antwort des Regierungsrates
verbunden sind, da die Kapazität des bestehenden Bahnnetzes mit der Einführung der 1. Stadtbahnetappe an seine Grenzen stösst. Ein isolierter Ausbau der Stadtbahnlinie 2 weist ein ungünstiges Kosten/ Nutzen-Ver- Motion K. Rust und Mitunterzeichner 19.6.2000) nachzukommen? Der Regierungsrat beabsichtigt den Ausbau seines Stadtbahnangebots im Rahmen einer 1. Teilergänzung der Stadtbahn Zug für den Zeithorizont 2008. Eine verbindliche Zusicherung der ent- sprechenden Trassen, da er - wie schon bei der 1. Stadtbahnetappe - aus seinen Investitionen einen langfristigen Nutzen ziehen will. Dieser Prozess verzögert sich, da die planerischen
1051.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kanton als Arbeitgeber in Analogie zu Art. 328 Abs. 2 des Obligationenrechts eine Fürsorgepflicht für seine Angestellten hat. Ge- mäss dieser gesetzlichen Bestimmung hat er zum Schutz von Leben und Gesundheit unter den Beschluss fallen sollen. Aufgrund der gesetzlichen Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Ange- stellten folgt bereits, dass alle Mitarbeiter des Kantons dem Beschluss zu unter- stellen sind
1066.1 - Motionstext
solchen Anlage Werbung in eigener Sache machen und den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern seine Vielseitig- keit präsentieren. __________ Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner: Bär René, Cham
2358.1 - Interpellationstext
Interesse des Kantons Zug und seiner Bürgerinnen und Bürger diese Mass- nahme zu ergreifen und damit höchstmögliche Sicherheit und Reputation für den Kanton Zug und seine Bevölkerung zu gewährleisten?
1044.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
kaum wettzumachen wären. Das Zuger Kantonsspital wäre während Jahren nicht mehr attraktiv und würde seine Konkurrenzfähigkeit verlieren. Wesentlich aber ist, dass am Standort Zug u.a. bezüglich Betriebskonzept «Das erstrangierte Verfasserteam wird - voraussichtlich Anfang Juli 2002 - mit der Op- timierung seines Bauprojektes (sofern notwendig), der Ausarbeitung und Eingabe des Baugesuches an die Gemeinde Baar auf Grund des überzeugenden Gesamtkonzepts, des be- trieblich optimalen Zentralspitalsprojekts mit seiner hohen betrieblichen und baulichen Flexibilität, der sehr guten Erschliessung und der kostengünstigen
1074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
nur geringe Umbaukosten anfallen würden. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat seine Vorlage zu diesen neuen Sachverhalten noch vor der Kantonsratssitzung mit einem schriftlichen Bericht
1076.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
„Stiftung Museum in der Burg“ für die Führung des Museums unentgeltlich zur Verfügung zu stellen auf seine Kosten als historisches Baudenkmal zu renovieren, als Museum umzubauen, einzurichten und die Burg beitreten können, die über kein Museumsgut verfügen. Schliesslich kann § 5 Abs. 5, der mit der seinerzeitigen Bewilligung des Kredits zum Umbau der Burgliegenschaft gegenstandslos geworden ist, aufgehoben Stiftungsrat hat als erste Massnahme ein Leitbild für das Museum erlassen, nach welchem das Museum neben seinem Vermittlungsauftrag auch ein Bildungsauftrag zu erfüllen hat. Bezüglich der Stiftungsleitung wird

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch