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512.1 - Polizeigesetz (PolG)
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Daten zum Austausch bereitgestellt hat. 3 Wer Auskunft verlangt, darf auch Einsicht in ihre bzw. seine Daten neh- men, soweit dies nicht eingeschränkt ist. § 38e * Auskunfts- und Einsichtsrecht – Einschränkung
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1766.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zu den Ergebnissen sei erst im Sommer 2010 zu erwarten. Der Bundesrat hat für die Bahn 2030 auch seine Vorstellungen zur Finanzierung skizziert. Da- nach soll ein Mix von Finanzierungsquellen zu Mehreinnahmen die der Kanton selber finanzieren und dafür über mehrere Jahre sparen muss. Der ZBT II ist aufgrund seines Hauptnutzens für den Fernverkehr ein Bahnprojekt des Bundes, welches von ihm zu beschliessen und Ostschweiz und stellt ande- rerseits einen Engpass in der Nord-Süd-Verbindung dar. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung am 25. Juni 2009 die Vorlage Nr. 1820.1 - 13088 betref- fend Verwendung des Ertragsüberschusses
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1787.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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kontrollieren ist. Die Kommission beschloss im der Aufzählung folgenden Text "…, der Betroffene und seine Angehörigen …." geschlechtsneutral wie folgt zu formulieren "… die betroffene Person und ihre Angehörigen ein ungeeignetes Mittel sei, um Druck auszuüben. Wenn das neue SEG in den verschiedenen Stationen seiner Be- handlung Verzögerungen erfahren sollte, so ist die neue Regelung auf jeden Fall besser als die
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1805.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Wir Alternativen finden es unsolidarisch und unanständig, wenn der Tiefststeuerkanton dieses Landes seine Steuern noch mehr senkt und gleichzeitig bereits die nächste Steuersenkungs- runde ankündigt. In diesem bereits jetzt weitere Steuersenkungen vorzunehmen. Statt dessen müsste der Kanton Zug zum Wohle aller seiner Einwohnerinnen und Einwohner Steuergelder zur Verfügung stellen: • für den gemeinnützigen Wohnungsbau:
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1814.2 - Antwort des Regierungsrates
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Anlagen samt Mobiliar zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch Turnhallen. Soweit der Kanton für seine Schulen, namentlich für die Sekundar- stufe II selber Turnhallen bereitstellen muss, hat er Gelegenheit beheben. - Die Interpellanten stellen danach zehn Fragen. Der Kantonsrat hat die Interpellation an seiner Sitzung vom 25. Juni 2009 dem Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. Wir nehmen nachfolgend Stellung
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1755.1 - Interpellationstext
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Entlassung, von Robert Bisig als CEO des Zuger Kantonsspitals Kenntnis genom- men. „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr muss gehen!“ Unter diesem Titel muss man die Vorgänge im Verwaltungsrat
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1794.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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quent für eine Stärkung der medizinischen Grundversorgung einsetzen. Der Kanton sei über- dies durch seine gezielten Anstrengungen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung auch auf der Nachfrageseite kommen könne. Um dies zu verhindern, brauche es eine Gesamt- strategie. Der Regierungsrat legte in seinem Bericht vom 2. Februar 2010 zuhanden des Kantonsrates dar, dass die Ärztedichte im Kanton Zug insgesamt Arbeitsmodellen sowie die Möglichkeiten von E-Health thematisiert werden. Der Motionär begründete seinen Vorstoss damit, dass es gemäss einer Studie des Schweizeri- schen Gesundheitsobservatoriums (Obsan)
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1833.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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lärung könnte der Regierungsrat die erwähnte Prüfung in einer gesamtheitlichen Optik angehen. In seine Überlegungen will der Regierungsrat folgende Empfehlungen und Stellungnahmen des Bundesrates, der fordert Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien. Der Regie- rungsrat will im Rahmen seiner Familienpolitik sowohl das bisherige System der Mutter- schaftsbeiträge als auch das Instrument der mut erwiesen. Eine Bun- deslösung ist nicht in Sicht. Deshalb möchte der Regierungsrat im Rahmen seiner Familienpolitik grundsätzlich prüfen, ob es im Kanton Zug eine Änderung bei den Bedarfsleistungen
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1698.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Amtsinhaber in Pension geht. Er soll mit seiner Erfahrung bei einer langfristig soliden Lösung mitwirken. Die Stellvertretung des Landschreibers ist neu zu regeln. Seine beiden Stellvertreter sind trotz grosser
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1742.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wurde nicht für die kurze Sicht aufge- baut, sondern soll langfristig Gültigkeit haben, damit es seine auch von den Gemeinden gewoll- te Wirkung entfalten kann. Kurzfristige Schwankungen und Ungleichgewichte übernahm der Regie- rungsrat das von den Gemeinden im Jahr 2005 erarbeitete Modell als Basis für seinen Bericht und Antrag zum 2. Paket ZFA (vgl. Vorlage Nr. 1483.1 - 11214 / 1483.2 - 11215 vom 7. No-