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1784.2 - Antrag des Regierungsrat
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Entschädigung des Bankrates: Gemäss § 24 Abs. 1 Ziff. 14 des Kantonalbankgesetzes legt der Bankrat seine Entschädi- gung selber fest, wobei diese durch den Regierungsrat zu genehmigen sind. Die letzte An- unterscheidet: − Die Zuger Kantonalbank gründet sich nicht auf einen Verfassungsartikel; − sie ist seinerzeit (im Jahr 1892) durch Übernahme einer Privatbank entstanden; − der Kanton besitzt in jedem Fall
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1787.2 - Antrag des Regierungsrates
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, sofern die Notwendigkeit der Unterbringung durch Fach- leute abgeklärt ist, der Betroffene und seine Angehörigen für einen angemes- senen Teil der Kosten selbst aufkommen und diese nicht anderweitig
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1821.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Strassenbau falle in ein Minus, dann ist eine nochmalige Klarstellung nötig. - Der Kanton finanziert seine Kosten für den Kantonsstrassenbau aus Mitteln der so ge- nannten Spezialfinanzierung nach § 37 des
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1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nur dann für den Schaden aus der Spitalbehand- lung haftet, "sofern er nicht nachweisen kann, dass seine Beamten kein Verschulden trifft" (§ 5 Abs. 4 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 1. Februar 1979, Haftungsgesetz des Kantons Zürich vom 14. September 1969, welche gezeigt haben, "dass die seinerzeit zur Ver- besserung seiner prozess- und beweisrechtlichen Stellung eingeführte verschuldensunabhän- gige Kau der Staatsaufgaben. Denn in Abgrenzung zur öffent- lich-rechtlichen Anstalt hält der Bundesrat in seinem "Corporate-Governance-Bericht" fest, dass die privatrechtliche Aktiengesellschaft für Einheiten
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1872.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Bericht Nr. 1861.2 - 13235 zum Finanzplan 2010 – 2013, mit welchem wir den Regierungsrat auffordern, seine Finanzstrategie zu überarbeiten und die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung zu berücksichtigen. 2 e auch kein Teuerungs- ausgleich auf den Löhnen eingerechnet. Der Regierungsrat legt auf Seite 5 seines Berichtes dar, dass die strategische Vorgabe ein- gehalten worden ist. Trotzdem fällt es auf, dass
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1870.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Rechtssicherheit hat die Strafanstaltsleitung den kantonalen Datenschutzbeauftragten ange- fragt. Seine Empfehlungen in dieser Sache lauten wie folgt: • Persönlichkeitsschutz Personen, die sich in Gefa
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1915.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Wenn nun die Ver- netzungsbrücke Städtlerwald noch einmal überarbeitet werden müsse, würde der Bund seine 6 m breite Brücke realisieren, ohne weiterhin auf den Entscheid des Kantonsrates warten zu wollen n und Kantonsräte mit einer Motion den unverzüglichen Bau des Wildtierkorridors Städtlerwald. Im seinem Bericht und Antrag ersuchte der Regierungsrat am 14. Dezember 2004, die Motion nicht erheblich zu
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1938.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Die beiden Polizeidienststellen im Ägerital werden zusammengefasst. Der Gemeinderat Oberägeri hat seine Bereitschaft bekundet, auf die Dienststelle im Rathaus zu verzichten unter dem Vorbehalt, dass der mit der Publi- kation des Berichts zur Sicherheit in der Stadt Zug gelangte der Stadtrat von Zug seinerseits an den Regierungsrat und verlangte eine zusätzliche Polizeipatrouille für die Stadt Zug. Der R damit auch die Polizei – zu organisieren, dies selbstverständlich immer auch vor dem Hintergrund seines ebenfalls verfassungsmässigen Auftrags zur "Vorsorge für die Erhal- tung der öffentlichen Ordnung
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1965.2 - Antwort des Regierungsrates
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Fehleinschätzungen der Verkehrssituation jedoch in einem Unfall. Das heisst nicht, jeder Velounfall habe seine Ursache generell im regel- widrigen Verhalten der Velofahrenden. Viele Unfälle ereignen sich auch n zu unterbinden. Diese Frage wird nachfolgend unter der Ziffer 1 beantwortet. In der Begründung seines Vorstosses erwähnt der Interpellant überdies verschiedene Vorfälle von Gesetzesverstössen, die R am 31. August 2010 eine Interpellation ein (Vorlage Nr. 1965.1 - 13529). Darin thematisiert er die seiner Ansicht nach stark zunehmenden Gesetzesübertretungen und die Disziplinlosigkeit von Velofahrenden
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1999.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sowohl für das Kind wie für seine Eltern weit wertvoller und aussagekräftiger ist als eine blosse Zahl bzw. Note. Diesen Standpunkt hat der Regierungsrat auch bereits in seiner Beantwortung der Motion von