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1991.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
auf ihren Bericht Nr. 1991.3 - 13719. Dort ist fest- gehalten, dass der Kanton Zug tatsächlich auf seine Anteile am alten Gebäude sowie am Er- weiterungsbau im Umfang von 524'000 Franken verzichtet. Dies
2024.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ver- kehrstechnischen Abklärungen für eine Sperrung der Bärenbrücke für den MIV hat auch der Bund seine verkehrstechnischen Berechnungen für die Umgestaltung des Autobahnanschlus- ses Cham aktualisiert „Umfahrungsverkehr“ auch den Zubringerverkehr von und zur Autobahn verarbeiten. Bereits bei der seinerzeitigen Erarbeitung des Generellen Projekts für die UCH wurde die künftige Leistungsfähigkeit des ge- Mittel für die Objektkrediter- höhung mit einfachem Beschluss frei. Nachdem der Kantonsrat bereits mit seinem Beschluss selber vorerst sofort 180,0 Mio. Franken freigegeben hat, stehen noch 50,0 Mio. Franken
2025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
lichen Zeitpunkten zur Entstehung gelangen. Die Revisionsvorlage ist vom Bund vorgeprüft und auf seine Bundesrechtsmässigkeit überprüft worden. Die wichtigsten bundesrechtlichen Neuerungen sind abschliessend
2025.2 - Antrag des Regierungsrates
Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs- rechtspflegegesetz. Das zuständige Gemeinwesen hat für seine Forderungen und Schadenersatzansprüche einen Anspruch auf Errichtung eines gesetz- lichen Grundpfandrechts im Sinne von Art. 851 ZGB gilt das Betreibungsamt derjenigen Gemeinde, in welcher der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 1) BGS 111.1 2) GS 10, 21 (BGS 211.1) 1300 / 11-0521 Kanton Zug Vorlage Nr. 2025.2 verfügenden Behörde steht für sämtliche Forderungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse ein Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts gemäss § 137Abs
1773.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Der Kanton hat grundsätzlich drei Möglichkeiten, um zu Landwirtschaftsland zu gelangen, das er für seine Infrastruktur benötigt. Einmal ist es der freihändige Erwerb, bei dem allerdings wie erwähnt eine
1706.1 - Motionstext
zu orientieren" (Seite 7). Es ist sinnvoll, dass der Kanton mit dem guten Beispiel vorangeht und seine eigenen Gebäude auch innert absehbarer Frist analysieren lässt. Diese Massnahmen können in der Folge Grundsätzliche Begründungen: Energieeinsparung ist ein Gebot der Stunde, das hat der Regierungsrat in seinem Energieleit- bild festgehalten. Insbesondere ist der Energiebedarf von Gebäuden ein wichtiger Faktor Zug schliesst sich jenen an, die der Er- kenntnis auch Taten folgen lassen. Dazu muss er im Umfang seiner Gebäude (…) bei Beschaf- fung und Betrieb vorbildlich sein" (S. 6). Betriebliche Begründungen: Die
1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gleichwertigen Förderung in allen Lern- und Kompetenzbereichen wesentlich. Zudem muss das Kind lernen, seine eigenen Leistungen und Lernfortschritte zu beurteilen. In diesem Lernprozess können Zeugnisnoten,
1845.2 - Antwort des Regierungsrates
Sicherheitsassistentinnen und -assistenten gewahrt. Seite 8/9 1845.2 - 13582 Der Regierungsrat nimmt seine gesetzlichen Aufgaben wahr und hat sich nicht von solchen zu- rückgezogen. 7. Würde der Regierungsrat in dieser Angelegenheit gescheitert. Der Regierungsrat weist diese Vorhaltungen mit Verweis auf seinen Bericht und Antrag vom 12. August 2008 zur Motion der SVP-Fraktion betreffend der Sicherheitsanalyse n Raum sowie der Polizeipräsenz bestehen selbstverständlich Zusammenhänge. Der Kantonsrat ist an seiner Sitzung vom 25. September 2008 dem Antrag des Regierungsrates gefolgt, für die Zuger Polizei für
1843.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gestellt. 2. Folgerungen der Klimadebatte für das Postulat der CVP-Fraktion Der Kanton Zug anerkennt seine Pflicht, in Energie- und Klimafragen nach gesicherten Vorga- ben zu handeln, so Leitsatz 1 des Papiers genannte Postulat mit folgendem Begeh- ren eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, im Rahmen seines Energieleitbildes das Ziel einer „1-Tonne-CO2-pro-Kopf-Ausstoss-Gesellschaft“ langfristig für den le Klimapolitik tatkräftig umzusetzen. Er hat in seiner Strategie 2010 bis 2018 den haushälteri- schen Umgang mit natürlichen Ressourcen als eines seiner Ziele benannt, anknüpfend an die zentrale Herau
1848.2 - Antrag des Regierungsrats
Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Der Kanton erhöht seine Beteiligung an der Zuger Kantonsspital AG mittels Bareinlage um mindestens 8.4 Mio. bis maximal 10

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