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1724.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gemeinden gefunden worden war. Der Regierungsrat stellt fest, dass der EVZ ordnungsgemäss für die durch seine Spiele veranlassten Verkehrskos- ten aufgekommen ist und mit eigenen Mitteln die Ordnungs- und Si die erwähnten Beschlüsse der KKJPD, das erwähnte Bundesgerichtsurteil und den Umstand, dass der EVZ seinen Spielbetrieb neu in der neuen Bossard-Arena aufgenommen hat, soll mit dem Verein bezüglich des E
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1863.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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belas- sen. Im Regierungsratsbeschluss vom 18. Dezember 2001 brachte der Regierungsrat aber auch klar seine Bedenken zum Ausdruck, mittel- bis langfristig die Signalisationskompetenz über Kan- tonsstrassen Juli 2010 an die Sicherheitsdirektion nahm der Stadtrat von Zug zum Postulat Hürlimann Stellung. In seiner Stellungnahme hielt der Stadtrat fest, die heutige Lö- sung sei zwar effizient und kostengünstig
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1864.2 - Antwort des Regierungsrates
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nicht stattzugeben, da aufgrund des späteren Bundesrechts für den Kanton kein Anlass mehr besteht, seine Praxis abzuändern. Es ergibt sich somit, dass kantonale Dividendenprivilegien, soweit sie Art. 7 Abs Dividen- den aus Beteiligungen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung umstritten. In seinen vier Urteilen vom 25. September 2009 betreffend die Kantone Bern, Zürich, Basel-Landschaft und S wirtschaftli- chen Möglichkeiten der Steuerpflichtigen zu wenig Rechnung. Das Bundesgericht hat in seinen Urteilen vom 25. September 2009 diejenige Bestimmungen in den Steuergesetzen der beklagten Kantone
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1884.2 - Antwort des Regierungsrates
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auch andere Teile der Verwaltung gestiegenen Anforderungen genügen müssen. Der Regierungsrat nimmt seine arbeitgeberischen Fürsorgepflichten gut wahr. Auch die Polizei- führung trägt den spezifischen Be Gesetz. Wenn sie dabei gegen sie gerichtete Gewalt erfahren, ist immer auch der Staat mit seinem Rechtssystem sowie seinen Institutionen und Organen betroffen. Im Jahr 2008 waren bei der Staatsanwaltschaft 37
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1897.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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hutz (AVS), wie diese neue Seite 2/4 1897.3 - 13380 Dienststelle seit 1. Januar 2009 heisst, hat seine Tätigkeit aufgenommen, wenn auch die bishe- rigen Aufgaben von Veterinäramt und Lebensmittelkontrolle wird auch der Kanton Zug für diesen öffentli- chen Dienst, den die Lebensmittelkontrolle darstellt, seinen finanziellen Teil betragen müssen; die Proben sind aus der Staatskasse zu bezahlen, denn nur beanstandete Seite 3/4 feststellen, dass bei einem m3-Preis von Fr. 500.-- bis Fr. 600.-- das neue Gebäude mit seiner klaren Rasterung günstig sein würde. Selbst wenn die Platzverhältnisse im heutigen AVS noch knapp
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1904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Seite 4/6 1904.3 - 13507 • Mit der 2. Variante, der ersatzlosen Aufhebung, könnte ev. der Kanton seine verfas- sungsmässigen Aufgaben nicht mehr erfüllen. Die zwingenden Aufgaben müssten durch die Verwaltung
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1921.1 - Antwort des Regierungsrates
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Kantonsrat vorgegebenen Rahmen Be- triebsbeiträge ausrichten. Gemäss § 29 Abs. 1 GesG beschränkt sich seine Kompetenz auf Be- rufe, die zur Tätigkeit zulasten der sozialen Krankenversicherung zugelassen sind Zei- tung vom 26.2.2010 macht der Regierungsrat seinen Entscheid bekannt, dass er die Langzeit- pflege mit Betriebsbeiträgen fördern will. Er begründet seinen Entscheid damit, dass in der Langzeitpflege eine Zukunft die Anzahl geförderten und die dadurch neu entstandenen Ausbildungsplätze in Langzeitpflege in seinem Rechenschaftsbericht ver- öffentlichen? Antwort: Im Rechenschaftsbericht wird die Anzahl Ausbild
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1940.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abgeltung beteiligen. Eine eigentliche Verpflichtung kann der Kanton Zug formalrechtlich nicht über seine Gesetzgebung vorsehen. Hauptadressaten dieser Forderung sind die beiden Seeanstösser-Gemeinden Arth
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1957.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Vereinbarung jederzeit beitreten. Der Beitritt wird sofort wirksam. 2 Jeder Vertragspartner kann seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen Fürstentum Liechtenstein Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grund- lage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten der anderen Vereinbarungspartner
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1957.2 - Antrag des Regierungsrates
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Vereinbarung jederzeit beitreten. Der Beitritt wird sofort wirksam. 2 Jeder Vertragspartner kann seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen Fürstentum Liechtenstein Dieser Vereinbarung kann das Fürstentum Liechtenstein auf der Grund- lage seiner eigenen Gesetzgebung beitreten. Ihm stehen alle Rechte und Pflichten der anderen Vereinbarungspartner