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1936.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Er ist bereit, seine 1000 Aktien an den Kanton Zug zu veräussern. Zu diesem Zweck wurde ein Vorvertrag des Regierungsrats mit dem Bundesamt für Verkehr abgeschlos- sen, der zu seiner Gültigkeit jedoch für kapitalisierte Beteiligungs- und Subventionsbeiträge des Bundes an die ZVB zusammensetzt. Aus seiner Sicht handelt es sich um einen für den Kanton Zug vorteilhaf- ten Kaufpreis, der auch unter dem
1936.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vor: − Mit der Vorlage 1936.3 - 13412 soll der Kanton den Anteil des Bundes übernehmen, wel- cher seine 1000 Aktien zu 787'000 Franken angeboten hat. Der Kanton wird dadurch vom Hauptaktionär zum Mehrh und die zusätzlichen 287'000 Franken können gemäss den Ausführungen des Regierungsrats auf Seite 9 seines Berichtes als Aufrechnung des Quotenanteils des Bundes für früher geleistete Abgeltungen angesehen beschlossen werden, dass der Kanton mindestens 50% der Aktien halten muss. Der Regierungsrat hat in seiner Beteiligungsstrategie vom 20. Ok- tober 2009 festgelegt, dass die ZVB grossmehrheitlich im Besitz
1935.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Bst. f der Kantonsverfassung (BGS 111.1) hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Bericht über seine Geschäftsführung vorzulegen. Den Stawiko-Delegationen wird im Rahmen der Rechnungsprüfung jeweils Beantwortung dieser Interpellation gemäss den Ausführungen des Regierungsrates auf Seiten 5 und 6 seines Berichtes ein riesiger Aufwand betrieben werde. Die Stawiko interessieren die Fremdkosten und dabei
1950.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Zinssätze für die ersten 5 Jahre der Darlehenszins im üblichen Rahmen des- sen, was der Kanton Zug für seine Anlagen erhalten kann, liegt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass seit der Erarbeitung des Letter of den Aufbau des neuen Standorts im Kanton Luzern bean- tragt der Regierungsrat des Kantons Luzern seinem Kantonsrat ein zuerst zinsloses und später verzinsliches Darlehen von 2 Mio. Franken. Die Standorte
1949.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Räten behandelt und soll spätestens in der Sommersession verabschiedet werden. Der Kanton Zug wird seine Forderungen im politischen Prozess zusammen mit der NFA-Geberkonferenz weiterhin mit Nachdruck vorbringen dass der vom Bund in das neue Ausgleichssystem einzubezahlende Betrag gleich hoch war wie die Summe seiner Entlastungen aus dem Saldo der Ausgabenentflechtung, Seite 2/4 1949.2 - 13657 dem Wegfall der Fi Bundesrat die im Bericht zur Haushaltsneutralität ermittelten 100 Millionen Franken bzw. 4 Prozent seiner Beiträge an den Finanzausgleich nicht als eine grössere Abwei- chung von der Haushaltsneutralität
1949.1 - Postulatstext
insgesamt diese 100 Millionen auch nicht, wie das Beispiel Luzerns zeigt, welches mit dem Geld vor allem seine Sponsoren in unlauterer Weise im Steuerwettbewerb konkurriert. Dem Kanton Zug stünden von den 100 FDP-Fraktion davon aus, dass das NFA-Regime derart kompliziert und intransparent sei, dass es ausser seinen Urhebern niemand versteht. Mittlerweile und nach mehreren Fehlberechnungen müssen wir annehmen, dass langfristig auch den Bund entlas- ten, welcher bekanntlich auch über eingeschränkte Mittel verfügt und seinen Verpflichtungen im Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nicht mehr nachkommt. Umgekehrt benötigen die
1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zehn Jahren seit seinem Erlass bewährt. Einzelne Bestimmungen sind mittlerweile nicht mehr ganz aktuell, so dass der Erlass punktueller Anpassungen bedarf. Der Kanton Zug ist bestrebt, seine kantonale Umw menpaket, welches in allen Kantonen umgesetzt werden soll. Darüber hinaus ist jeder Kanton frei, seinen spezifischen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechend weitere Massnahmen anzuordnen. Da auf der kaum mehr Lichtverschmutzung verursachen würden und kaum Wartung benötigten. Der Kanton Zug ist sich seiner Vorbildfunktion im Umweltbereich durchaus bewusst. Die Baudi- rektion hat bereits am 19. Dezember
1994.2 - Antwort des Regierungsrates
anderen Kantonen aufgegriffen und zurückge- bracht. Insgesamt zeigt sich, dass der Sozialhilfestopp und seine Ausdehnung auf Personen mit NAE- Status per 1. Januar 2008, welcher weggewiesene Asylsuchende durch
2007.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grosse Infrastruktur, wie z.B. die Technoparks in Zürich, Winterthur und Gisikon/Root verfügt, kann er seine Dienstleistungen schlank und kostengünstig anbieten. Sein Budget beträgt jähr- lich rund 0.5 Mio. Ziff. 4). c. Struktur und Aufgaben des Technologie Forum Zug Nachdem das tfz sich ausdrücklich in seinem Zweck u.a. mit der Innovationsförderung befasst, erachtete es der Regierungsrat für richtig, während 1 - 13658 4. Geförderte Innovationsprojekte 2006 bis 2009 Der Verein hat von 2006 bis 2009 neben seinem Kerngeschäft, der Clusterführung, im Auftrag des Kantons folgende Massnahmen, Projekte und Events
2027.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ergeben. Der digitale Fernsehmarkt präsentiert sich heute heterogen. Der grösste Teil von 45 % bezieht seine Signale über das Kabel, 28 % über den Satelliten, 16 % über IPTV und 11 % über die Antenne. In dieser

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