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2033.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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älter ein Baum ist, desto grösser ist auch seine Ausprägung auf den Charakter und den Wert des Grundstücks und dessen Umgebung. Wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion von Franz Hürlimann anzupassen. Seite 4/9 2033.2/2077.2 - 14020 Begründung: 1. Der Regierungsrat berichtet auf S. 5 zu seinem Bericht und Antrag vom 1. Februar 2011 zur Motion von Franz Hürlimann betreffend Änderungen des EG den heutigen Gegebenheiten entspreche und die Gerichte und Gemeinden bei der Ver- nehmlassung zu seiner früheren Motion vom 2. Februar 2010 (Vorlage 1905.2 - 13678) die Heraufsetzung der Frist mehrheitlich
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1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kommission mit, den Verein und die IG MännerZug zu gründen. IG MännerZug hat das Ziel, den Mann und seine Themen in den Mittelpunkt zu stellen. 3. Situation im Kanton Zug Der von der Kommission in Auftrag wie schon erwähnt - für die Schweiz rechtsverbind- lich. Der Kanton Zug hat sich bereits im Rahmen seiner Familien-, Personal- und Bildungsstra- tegie zum Ziel gesetzt, als Zeichen einer gleichstellungs
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1905.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der privatrechtli- chen Gesetzesbestimmungen Patikularinteressen zu schützen. Es ist auch nicht seine Aufga- be, Streitigkeiten, deren Ursache oft zwischenmenschlicher Natur sind, zu lösen. Zusammenfassend Sicht auf den Zugersee hatten ge- niessen können - durch das nachträgliche "Verdecken" geradezu seiner Einmaligkeit beraubt werde. Die Thuja-Hecken "mit mauerähnlichem Charakter" wurden somit als übermässige
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1931.1 - Motionstext
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Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer stärkt den Unternehmensstandort Zug. Dieser muss seine Attraktivität als Wirtschaftsstandort und Finanzplatz sicherstellen und wett- bewerbsfähig bleiben
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1984.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Die beiden Polizeidienststellen im Ägerital werden zusammengefasst. Der Gemeinderat Oberägeri hat seine Bereitschaft bekundet, auf die Dienststelle im Rathaus zu verzichten unter dem Vorbehalt, dass der mit der Publi- kation des Berichts zur Sicherheit in der Stadt Zug gelangte der Stadtrat von Zug seinerseits an den Regierungsrat und verlangte eine zusätzliche Polizeipatrouille für die Stadt Zug. Der R damit auch die Polizei – zu organisieren, dies selbstverständlich immer auch vor dem Hintergrund seines ebenfalls verfassungsmässigen Auftrags zur "Vorsorge für die Erhal- tung der öffentlichen Ordnung
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2022.2 - Antwort des Regierungsrates
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schaft rechtlich zum Kanton Luzern gehört. 6. Wie kann der Kanton Zug bezüglich all dieser Fragen seine Interessen gegenüber Luzern und generell in der Zentralschweiz wahren? Wie jeder andere Konkordatskanton bereit, einen Ausbau im Kanton Zug anzugehen. Dieselbe Bereitschaft hat der Zuger Regierungsrat mit seinem Legislaturziel erklärt. Das reicht jedoch noch nicht: Auch der Konkordatsrat und schliesslich alle nde Lösung finden zu können. Erschwerend kommt nun hinzu, dass der Kantonsrat des Kantons Schwyz seinen Regierungsrat beauftragt hat, im Rahmen eines grossen Sparpakets den Austritt aus dem FHZ-Konkordat
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2022.1 - Interpellationstext
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Strategie des Regierungsrates) noch ein Thema? • Wie kann der Kanton Zug bezüglich all dieser Fragen seine Interessen gegenüber Luzern und generell in der Zentralschweiz wahren? 300/mb
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2026.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Wichtigste in Kürze Die Finanzpolitik des Kantons Zug ist ein Erfolgsmodell. Der Regierungsrat hat seine bisherige Finanzstrategie überarbeitet, weil sich wichtige Einflussfaktoren verändert ha- ben. Im tungsauftrag und Globalbudget ab dem Jahr 2012 neue Steuerungsinstrumente. Der Regierungsrat hat in seiner Strategie 2010–2018 die Erhaltung der Spitzenposition im Standortwettbewerb als eine der zentralen Standortattraktivität für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen. Der Regierungsrat hat in seiner Strategie die Erhaltung der Spitzenposition im Standortwettbewerb und die Weiterentwicklung der positiven
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2025.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs- rechtspflegegesetz. Das zuständige Gemeinwesen hat für seine Forderungen und Schadenersatzansprüche einen Anspruch auf Errichtung eines gesetz- lichen Grundpfandrechts im Sinne von Art. 851 ZGB gilt das Betreibungsamt derjenigen Gemeinde, in welcher der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 1) BGS 111.1 2) GS 10, 21 (BGS 211.1) 1300 / 11-0521 Kanton Zug Vorlage Nr. 2025.5 verfügenden Behörde steht für sämtliche Forderungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse ein Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts gemäss § 137Abs
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2025.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2012
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Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungs- rechtspflegegesetz. Das zuständige Gemeinwesen hat für seine Forderungen und Schadenersatzansprüche einen Anspruch auf Errichtung eines gesetz- lichen Grundpfandrechts im Sinne von Art. 851 ZGB gilt das Betreibungsamt derjenigen Gemeinde, in welcher der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 1) BGS 111.1 2) GS 10, 21 (BGS 211.1) 1350 / 11-0521 Kanton Zug Vorlage Nr. 2025.6 verfügenden Behörde steht für sämtliche Forderungen auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse ein Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts gemäss § 137Abs