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2477.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Jugendparlaments. Im Mai 1997 nahm das Zuger Jugendparlament «JumP Zug» (Jugendliche machen Politik) seine Arbeit auf. Im Sep- tember 1997 sprach der Kantonsrat einen jährlichen Maximalbeitrag von 30'000 Franken zur älteren Bevölkerung eine tiefere Stimm- und Wahlbeteiligung aufweist. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme vom 27. August 2014 zur Motion von Aline Trede betreffend «14.3369 Gesamtschweizerische
2478.1b - Beilage 2 (Gemeindeordnung Zug)
und der Stadtschreiberin oder dem Stadtschreiber mit beratender Stimme, j -•Der Stadtrat vertritt seine Beschtusse als Kolfegtalfaehörde. l <ns?i<r^rwi!tn-i^ vym 1. ?^t>^^ ^Ö^ W»W^idU<^^ i*Ü& ^'jfi ^
2496.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
anzen beso n- ders vertraut ist. Durch diese langjährige Tätigkeit in der Zuger Justiz und durch seine alters- entsprechende Lebenserfahrung verfügt der Kandidat über das notwendige Rüstzeug für diese Werdegang, zu se i- ner Motivation, seinem Führungsstil und seinen persönlichen Fähigkeiten gestellt. Dabei konnte sich die Kommission von seiner Fachkompetenz und seiner Erfahrung in der Justiz überzeugen hat per Ende April 2015 ihren Rücktritt als Richterin und Präsidentin des Obergerichts erklärt. An seiner Sitzung vom 26. Februar 2015 hat der Kantonsrat die stille Wahl von Stephan Dalcher als Mitglied
2479.1 - Motionstext
grösstmögliche institutionelle Unabhängigkeit notwendig. Ein Staatsanwalt kann eine Person durch seine Zwangsmittel (Inhaftierung, Überwachung, Beschlagnahmungen, Vermögens- und Kontosperren, Hausdurc
2482.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
14993 Seite 3/7 3. Diskussion und Abklärungen 3.1. Ergänzende Ausführungen des Bildungsdirektors In seinen einleitenden Bemerkungen wies der Bildungsdirektor darauf hin, dass die Notwendi g- keit des Schutzes verweigert. Unter denselben Voraussetzungen kann auch der öffentliche Arbeitgeber die Offenlegung von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangen. Eine gesetzliche Offenlegungspflicht aller Einträ- ge
2508.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
durch die ein Rechtsmittel ergreifende Behörde g e- zwungen wird, sich vor einer weiteren Instanz für seine Sache einzusetzen, soll das ursprüng- lich verfügende Gemeinwesen nicht mehr vom Privileg gemäss § g des materiellen Rechts nicht zuletzt von den zu Lasten des Rechtsuchenden mit der Durchsetzung seines Anspruchs anfa llenden Kosten zusammen, d.h. ob er diese zu tragen fähig und bereit ist. Dabei fallen 100/2001 vom 12. Juli 2001 E. 3a; 2P.465/1998 vom 17. Mai 1999 E. 2), was auch der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu Recht erwähnt. Denn es lässt sich aus dem Verfassungsrecht (Art. 4 aBV bzw. Art
2529.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Einwohnerregisters, welche Ausländerinnen und Ausländer betreffen und welche das Amt für Migration für seine Aufgaben benötigt. In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass die Meldungen über die Einwohnerkontrollen verstärken. Das Rechtsgleichheitsgebot sieht vor, dass Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln ist. Unterschiede bei der Erteilung
2528.1 - Motionstext
werden. Wer sich aus Überzeu- gung für die Schweizer Staatsbürgerschaft entscheidet und bereit ist, seine vorherige Staat s- bürgerschaft aufzugeben, der ist auch bereit, sich voll und ganz in der Schweiz
2537.1 - Postulatstext
Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sistiert der Kanton Zug seine Mitgliedschaft in der Konferenz der Kantone KdK und bezahlt keine Beiträge in diese Organisation mehr
2538.1 - Interpellationstext
Alter 50 Plus, die aus dem ersten Arbeitsmarkt hinausfal- len, ein eisiger Wind ins Gesicht. Wer seine Arbeitsstelle in diesem Alter verliert, hat mit einer mehr oder weniger offenen Diskriminierung bei

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