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2548.2 - Antwort des Regierungsrats
übermittelt. Auch an den periodisch stattfin- denden Austauschgesprächen hat ihnen der Regierungsrat seine Haltung zur WEA zur Kennt- nis gebracht. Weitergehende Gespräche bezüglich der WEA halten wir im Moment Seite 2/4 2548.2 - 15051 Zu den Vorschlägen des Bundesrats zur WEA nahm der Regierungsrat bereits in seiner Ver- nehmlassungsantwort vom 24. September 2013 1 Stellung. An der grundsätzlichen Haltung des R auseinander, ob durch die WEA Sicherheitslücken im Bereich Bevöl- kerungsschutz zu erwarten sind. In seiner Vernehmlassungsantwort vom 24. September 2013 forderte er unter anderem einen Sollbestand von 100
2552.1 - Motionstext
atz präsentiert werden. Für die Zukunft der Agglomeration Zug wäre es jedoch absolut fatal, wenn seine Verkehrsproblematik in naher Zukunft nicht nachhaltig g e- löst werden kann. Die Ablehnung des Projektes
2550.1 - Antwort des Regierungsrats
in oder ein Realschüler mit Stärken in Englisch den höheren Niveaukurs besuchen und so besser an seine Leistungsgrenzen geführt werden. Mit den Niveaukursen kann der unterschiedlichen Begabu ng der Ju
2479.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Verfügungen unterlässt oder eigentlich nicht gebotene, aber populäre Anordnungen vornimmt, um ihre bzw. seine Wiederwahl durch den Kantonsrat nicht zu gefähr- den. Die Unabhängigkeit ist daher mit einer unbefristeten g und die Abwicklung des gesamten Bewerbungsverfahrens durch den Leitenden Oberstaatsanwalt oder seinen Stellvertreter. Er führt zusammen mit der Leitung der betroffenen Abteilung auch die Bewerbungsgespräche
2489.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zeitpunkt der Eröffnung des Departements im Kanton Zug. Damit ist Gewähr geboten, dass das Departement seine Tätigkeit im Kanton auf- genommen hat, wenn die kantonalen Mittel fliessen. Deshalb sind auch keine Zuwendung an das Konkor- dat, sondern eine Entschädigung für ausgewiesene Vorteile. Der Regierungsrat seinerseits hat im Vorfeld der Zuger Bewerbung um den Standort die regionalwirtschaftlichen Auswir- kungen Drittel der benötigten Aufbaukosten entspricht. Dies, weil der Wirtschafts- und Bildungs- raum Zug mit seinem hohen Anteil an Beschäftigten in der Informatikbranche wesentlich von diesem Departement profitieren
2513.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
2015–2018 vorgenommen. Der Regierungsrat bezieht die Anliegen dieses Vorstosses schon jetzt laufend in seine Überlegungen zu Organisationsfragen ein. Fristerstreckungsantrag: Einreichung der Vorlage bis 31.
2517.1 - Postulatstext
wurden vielerorts die Angebote der ZVB-Linien an die Kun- denbedürfnisse angepasst und der Kanton und seine Gemeinden haben in den öffentl i- chen Verkehr zu Recht viel investiert. Anpassungen und Investitionen Wirtschaftsraums. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen schadet der Regierungsrat seiner eigenen Strategie, dem Standort Zug und seiner Bevölkerung. 3. Der geplante Abbau gefährdet das viel gerühmte Konzept „Bahn
2519.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2342.2 - 14903)
Verfügung gestellten Ressourcen nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzen würde. Das Amt verwendet seine personellen Mittel zu 46 Prozent für die Bodendenkmäler und zu 54 Pro- zent für die Baudenkmäler 25 sicher, dass der Kanton Zug trotz enorm hoher Planungs - und Bautätigkeit be- deutende Elemente seines baugeschichtlichen Erbes bewahren und die Baukultur weiterentwi- ckeln kann. Baudenkmäler sind von Beitrag dazu, dass der Kanton Zug trotz enorm h o- her Planungs- und Bautätigkeit wichtige Elemente seines gebauten Kulturerbes bewahren und qualitativ weiterentwickeln kann. 4. Massnahmen zur Qualitätssicherung
2526.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für Ausbildungsbeiträge im tertiären Bildungsbereich. Vor diesem Hintergrund würde der Kanton Zug seine Handlungs- und Entscheidungsfreiheit bei einem Konkordatsbeitritt ohne Not einschränken. Konkret ergibt eiträgen (Stipendienkonkordat vom 18. Juni 2009) einge- reicht. Der Kantonsrat hat die Motion an seiner Sitzung vom 2. Juli 2015 an den Regierung srat zu Bericht und Antrag überwiesen. Der Regierungsrat
2533.1 - Motionstext
und nicht mehr durch ihn genehmigt werden müssen. Der Kantons- rat hat weiterhin die Möglichkeit, seine Meinung zu einem durch den Regierungsrat geänderten Leistungsauftrag kundzutun; er kann diesen jedoch

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