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2628.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
einzubauen, gelangte das juristische Sekretariat, das im Gegensatz zur Behörde hauptamtlich tätig ist, an seine Belastungsgrenzen. Erfreulich hoch ist wie- derum die Schlichtungsquote ausgefallen. Mit 74,3 % ist S. 145). 101 5. Rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge Beiträge, die der Schuldner an nicht in seinem Haushalt wohnende Personen in der letzten Zeit vor der Pfändung nachgewiesenermassen geleistet hat Dienstkleidung mit CHF 30.– pro Monat. 2. Reisespesenvergütungen Soweit der Schuldner mit solchen von seinem Arbeitgeber erhaltenen Vergütungen im Existenz- minimum eingerechnete Verpflegungsauslagen in ne
2637.2b - Beilage: Auszug aus dem Richtplantext
ur des motorisierten Individualverkehrs sowie beim öffentlichen Verkehr: G 1.3.3 Der Kanton baut seine Verkehrsinfrastruktur planmässig aus. Der Ausbau geschieht nach einer Prioritätenliste. V 6.3 Das
2652.4a - Beilage Synopse
000 Franken an die Direktionen delegieren. 3 Der Regierungsrat regelt den Ausgabenvollzug. Er kann seine Ausgabenkompetenzen bis 500 000 Franken an die Direktionen und die Staatskanzlei delegieren. § 36 (aufgehoben) Zeichnungsberechtigung für Verträge (Überschrift geändert) 1 Für Verträge des Kantons und seiner Anstalten, die unmittelbar finanzielle Verpflichtungen des Kantons von mehr als 20 000 Franken auslösen
2652.3a - Beilage Synopse
000 Franken an die Direktionen delegieren. 3 Der Regierungsrat regelt den Ausgabenvollzug. Er kann seine Ausgabenkompetenzen bis 500 000 Franken an die Direktionen und die Staatskanzlei delegieren. § 36 (aufgehoben) Zeichnungsberechtigung für Verträge (Überschrift geändert) 1 Für Verträge des Kantons und seiner Anstalten, die unmittelbar finanzielle Verpflichtungen des Kantons von mehr als 20 000 Franken auslösen
2652.5 - Ergebnis 1. Lesung
das Mahnwesen von Gebühren und Auslagen. 3 Der Regierungsrat regelt den Ausgabenvollzug. Er kann seine Ausgaben­ kompetenzen bis 500 000 Franken an die Direktionen und die Staatskanzlei delegieren. § 36
2652.8 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
Jahr 2021 auswirken. Und es wur- de nochmals darauf hingewiesen, dass ein Anlagegut so oder so über seine Nutzungsdauer abzuschreiben sei. Es sei also nicht so, dass die Staatsrechnung bei der linearen Abschre 2016 knapp mit 7 Ja- zu 6 Nein-Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt. Wir verweisen auf unseren seinerzeitigen Bericht Nr. 2652.3 - 15350. Der Kantonsrat hat jedoch an der 1. Lesung vom 4. Mai 2017 mit 46 der Kantone anschliessen und das Verwaltungsvermögen inskünftig linear a b- schreiben sollte. In seinem Bericht gibt er dazu einige zusätzliche Argumente, die in der Kom- mission diskutiert worden sind:
2621.1 - Antwort des Regierungsrats
gerne bereit, das vorgesehene Merkblatt (vgl. Beilage 2) vom Staatssekretariat für Migration auf seine Rechtmässigkeit hin überprüfen zu lassen. Regierungsratsbeschluss vom 7 Juni 2016 Beilagen: 1. Kantonaler nissen gefordert werden. 2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt sich der Regierungsrat bei seinen Merkblät- tern und Weisungen? Bei Merkblättern, Richtlinien, Kreisschreiben oder Weisungen handelt
2635.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
eiten massiv. Die Abstellplätze erhöhen auch die Verkehrssicherheit, in dem der Unterhaltsdienst seine Fahrzeuge und Maschinen dort anstatt auf der Fahrbahn der Kantonsstrasse wird abstellen können, namentlich
2652.9 - Ablauf Referendumsfrist: 12. September 2017
das Mahnwesen von Gebühren und Auslagen. 3 Der Regierungsrat regelt den Ausgabenvollzug. Er kann seine Ausgaben­ kompetenzen bis 500 000 Franken an die Direktionen und die Staatskanzlei delegieren. § 36
2620.2 - Antwort des Regierungsrats
Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen vom 11. August 1999 (AsylV 2; SR 142.312) dem Kanton Zug für seine mit dem Betrieb der Asyleinrichtung zusam- menhängenden Sicherheitskosten jährlich 110'000 Franken

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