-
2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
-
Verfügung gestellten Ressourcen nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzen würde. Das Amt verwendet seine personellen Mittel zu 46 Prozent für die Bodendenkmäler und zu 54 Pro- zent für die Baudenkmäler 25 sicher, dass der Kanton Zug trotz enorm hoher Planungs - und Bautätigkeit be- deutende Elemente seines baugeschichtlichen Erbes bewahren und die Baukultur weiterentwi- ckeln kann. Baudenkmäler sind von Beitrag dazu, dass der Kanton Zug trotz enorm h o- her Planungs- und Bautätigkeit wichtige Elemente seines gebauten Kulturerbes bewahren und qualitativ weiterentwickeln kann. 4. Massnahmen zur Qualitätssicherung
-
2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Senkung des Zielwerts von 85 Prozent aufdrängt. Die Mindestausstattung dient dazu, dass jeder Kanton seine Kernaufgaben möglichst autonom und ohne übermässige Steuerbelastung erfüllen kann. Tabelle: Entwicklung Eine Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats beantragte dem Nationalrat am 30. März 2015, an seinem ersten Beschluss festzuhalten, also dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen. 7. Mit Zirkularbeschluss t hielt am 3. Juni 2015 nach einer hitzigen Debatte mit 103:87 Stimmen (bei einer Enthaltung) an seinem Beschluss vom 30. März 2015 fest und stimmte damit erneut dem Vorschlag des Bundesrats zu. Der N
-
2553.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
§ 6 des Organisationsgesetzes vom 29. Oktober 1988 (BGS 153.1) ist der Regierungsrat ermächtigt, seine Entscheidungsbefugnis- se in Verwaltungsangelegenheiten in einzelnen, genau bezeichneten Bereichen zu erlassen hat. Die Stawiko stellte die Frage nach einer allfälligen Staatshaftung. Auf Seite 9 seines Berichts führt der Regierungsrat unter Bst. c aus, wieso die Rechtsform einer privatrechtlichen Aktien- gesellschaft nicht sinnvoll ist. Er schreibt: «Sowohl das Monopol als auch der Brandschutz au f- grund seines hoheitlichen Aufgabengebiets benötigen massgeschneiderte Regelungen. Das Aktienrecht könnte diesen
-
1566.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Jahre 1997 ratifiziert. Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Ent- faltung zu fördern und zu schützen (Art. 302 Abs. 1 ZGB) von § 3 SchG (Bildungs- und Erziehungsauftrag) und der Empfehlungen der EDK vom 24. Oktober 1991 seinerseits Empfehlungen zur Schulung von fremdsprachigen Kindern und Jugendlichen im Kanton Zug er- lassen besteht darin, das Kind durch spielerische und schulvor- bereitende Aktivitäten in seiner Entwicklung in allen Aspekten seiner Persönlichkeit zu fördern, die elterliche Erziehung zu unterstützen und zu ergänzen
-
1601.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
-
3. Detailberatung 4. Schlussabstimmung und Antrag 1. Ausgangslage Das Verwaltungsgericht ordnet seine Organisation und den Geschäftsgang im Rah- men der Geschäftsordnung selber. Diese Geschäftsordnung
-
1619.1 - Interpellationstext
-
staatlichen Kernbereichen erhöht. Der Kanton überprüft, moderni- siert und strafft kontinuierlich seine Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse." Im Kanton Zug herrscht ein schweizweit überdurchsch
-
1669.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
tsbericht 2007 Gemäss § 47 Abs. 1 Bst. f hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Bericht über seine Ge- schäftsführung vorzulegen. Dieser Bericht wird von der Stawiko zusammen mit der Jahres- rechnung verzichtet, während vier weitere nur noch in elektronischer Form für das Internet erstellt werden. In seinem Bericht hatte der Regierungsrat auf noch vorzunehmende vertiefte Prüfungen hinge- wiesen (Seiten
-
1666.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Die Stawiko ist der Ansicht, dass ein Zweckverband grundsätzlich so geführt werden muss, dass er seine Tätigkeiten selbst finanzieren kann, ohne dafür bei Dritten Gelder anzufordern. Im Weiteren können
-
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
für den Freizeitverkehr zum Casino besonders interessant. Die seeseitige Anordnung des Perrons und seine Erschliessung erfolgen abgestimmt auf die Umgebung und das städtische Projekt Alterszentrum Fraue hat in seiner Antwort vom 21. Februar 2006 ausgeführt, dass er den Halbstundentakt auf der S2 im Abschnitt Baar Lindenpark bis Walchwil ab Ende 2010 einführen will, was der Kan- tonsrat an seiner Sitzung um 15 % bis 30 % zuneh- men. Dabei wird der öffentlichen Verkehr überdurchschnittlich wachsen und seinen Marktanteil steigern können. Die SBB ihrerseits prognostiziert für den gleichen Zeitraum einen Zuwachs
-
1658.2 - Antrag des Regierungsrates
-
ist, sie an solchen Gewalttätigkeiten zu hin- dern. 2 Der Polizeigewahrsam ist zu beenden, wenn seine Voraussetzungen weggefallen sind, in jedem Fall nach 24 Stunden. 3 Die betroffene Person hat sich