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1658.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2008
ist, sie an solchen Gewalttätigkeiten zu hin- dern. 2 Der Polizeigewahrsam ist zu beenden, wenn seine Voraussetzungen weggefallen sind, in jedem Fall nach 24 Stunden. 3 Die betroffene Person hat sich
1658.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ist, sie an solchen Gewalttätigkeiten zu hin- dern. 2 Der Polizeigewahrsam ist zu beenden, wenn seine Voraussetzungen weggefallen sind, in jedem Fall nach 24 Stunden. 3 Die betroffene Person hat sich
1676.1a - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
tsbericht 2007 Gemäss § 47 Abs. 1 Bst. f hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Bericht über seine Ge- schäftsführung vorzulegen. Dieser Bericht wird von der Stawiko zusammen mit der Jahres- rechnung verzichtet, während vier weitere nur noch in elektronischer Form für das Internet erstellt werden. In seinem Bericht hatte der Regierungsrat auf noch vorzunehmende vertiefte Prüfungen hinge- wiesen (Seiten
2733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abläufe einbezogen. 4.2. Ombudsstelle Im Februar 2003 nahm der Vermittler in Konfliktsituationen seine Tätigkeit als Ombudsperson auf. Am 4. August 2010 ist das Gesetz über die Ombudsstelle vom 27. Mai
2736.3a - Synopse
im ganzen Ge- meindegebiet. Vorbehalten bleibt § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes. 4 Der Gemeinderat kann seine Befugnisse als Bau- bewilligungs- und Baupolizeibehörde teilweise an eine untere gemeindliche Behörde
2736.2 - Antrag des Regierungsrats
Aufgaben im ganzen Gemeindegebiet. Vorbehalten bleibt § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes. 4 Der Gemeinderat kann seine Befugnisse als Baubewilligungs- und Baupolizei- behörde teilweise an eine untere gemeindliche Behörde
2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Grundlage für Arealbebauungen. Es hat sich jedoch immer mehr ge- zeigt, dass dieses Institut an seine Grenzen stösst. Die Änderung einer bereits vollständig oder teilweise realisierten Arealbebauung ist Wicki umgesetzt, allerdings nicht in dem vom Motionär gewünschten Umfang. Der Motionär verlangt in seinem Vorstoss, dass die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollten, dass sie selbständige oder überlagernde Planungs- und Baugesetzes vom 31. Januar 2013 (Vorlage Nr. 2220.1 – 14250). Der Motionär will mit seinem Anliegen erreichen, dass die Gemeinden bei Einspracheent- scheiden im Baubewilligungsverfahren Gebühren
2737.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
Richtplan. Der Ermessensspielraum der Gemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigungen mit allfälligen Be­ schwerdeentscheiden in der gleichen Sache. 3 Ändert die Genehmi oder ordentliche Bebau­ ungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, lässt der Gemeinde­ rat seinen Entwurf von der Baudirektion vorprüfen. 2 Nach der Vorprüfung legt der Gemeinderat den bereinigten
2737.4 - Ergebnis 1. Lesung
Richtplan. Der Ermessensspielraum der Gemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigungen mit allfälligen Be­ schwerdeentscheiden in der gleichen Sache. 3 Ändert die Genehmi oder ordentliche Bebau­ ungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, lässt der Gemeinde­ rat seinen Entwurf von der Baudirektion vorprüfen. 2 Nach der Vorprüfung legt der Gemeinderat den bereinigten
2739.1 - Bericht des Obergerichts
sonalunion geführt werden, ist auf Ende 2016 zurückgetreten. Der Betreibungsbeamte von Steinhausen hat seine Anstellung auf Ende März 2017 gekündigt. Es besteht die Absicht der Gemeinden Steinhausen und Zug beschlossen. Nachdem Obergerichtsvizepräsident Alfred Iten per Ende Dezember 2016 seinen Rück- tritt erklärt hatte und an seiner Stelle neu Stephan Scherer zum Oberrichter gewählt worden war, konstituierte S. 145). 102 5. Rechtlich geschuldete Unterhaltsbeiträge Beiträge, die der Schuldner an nicht in seinem Haushalt wohnende Personen in der letzten Zeit vor der Pfändung nachgewiesenermassen geleistet hat

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