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2741.2 - Antwort des Regierungsrats
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2017 in Zug eine Veranstaltung «Versorgt, verwahrt, verdingt. Ein trauriges Kapitel Geschichte und seine politische Aufarbeitung». Das Bundesamt für Justiz hat im Oktober 2017 einen Flyer kreiert, der sich Attentats auf den Zuger Kantonsrat rückte die Aufarbeitung allerdings in den Hinter- grund. Im Rahmen seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2013 im Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf eines neuen Bundesgesetzes
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2744.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Prämie informiert. Davon nimmt die Stawiko mit grossem Unmut Kenntnis. Der Kanton Zug bezahlt durch seine Beiträge an das Konkordat diese Prämien ebenfalls mit, kann aber nicht direkt darauf Einfluss nehmen Dezember 2017 unter der Aufsicht des Regierungsrats steht. Die Stawiko fordert den Regierungsrat auf, seinen Aufsichtspflichten gemäss § 2 Abs. 1 des geltenden Gesetzes für die Gebäudeversicherung vom 1. Januar Fr. 14,9 Mio. im 2017). Ohne Preisschild kann der Kantonsrat nicht beurteilen, welche Leistungen seiner Ansicht zu teuer sind und preiswerter erbracht werden könnten oder sollten. Aus diesem Grund sind
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2568.2 - Antwort des Regierungsrats
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Der Kanton ist dort mit einem eigenen Vertreter präsent. Im Einklang mit dem Aktienrecht übt dieser seine Funktion ohne Instruktionen aus – als einer von sechs Stimmen- den. Seite 2/4 2568.2 - 15139 Der r und geniesst keine finanziellen Privilegien. Das Kantonsspital ist derweil bei der Wahrnehmung seiner unter- nehmerischen Spielräume ebenso frei wie die übrigen Spitäler. B. Beantwortung der Fragen 1
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2687.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sein. Verfügt die oder der Mitarbeitende nach medizinischer Einschätzung nicht mehr über das für seine angestammte Funktion notwendige Leistungsvermögen, ist zu prüfen, ob nicht ein anderweitiger Einsatz an einer gut funktionierenden Verwaltung und Justiz, gebietet dem Kanton als Arbeitgeber, die in seinem Dienste stehenden Mitarbeiten- den sorgfältig auszuwählen. Diese Auswahl trifft er aufgrund der von zwingendes Anstellungshindernis bzw. ein zwingender Kündigungsgrund sein. Der Regierungsrat hat in seinem Bericht und Antrag vom 20. Januar 2015 die Stossrichtung des Postulats begrüsst und dem Kantonsrat
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2687.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Frage der Überprüfung des bestehenden Lohnsystems konfrontiert, so dass er diese Fr a- gestellung in seine Agenda aufgenommen hat, ohne infolge des grossen Umfanges eines sol- chen Projektes hierfür einen bzw. grun d- sätzlich am Personal, welches sich schliesslich in den guten Zeiten des Kantons mit seinem Lohn zufrieden gezeigt und nicht nach einer Erhöhung im Sinne einer Erfolgsbeteiligung ve r- langt
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2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Interessenabwägung. Das ISOS dient insbesondere dazu, die Entwicklung eines Ortes besser zu verstehen und seine Identität zu bewahren.» (S. 15). Das ISOS und das BLN sind als gleichwertige Instrumente anzusehen; darum, den geplanten Hügel vor seinem Grundstück bei der Ausschreibung der Ba u- ausführung wegzulassen. Einerseits führe der projektierte Hügel zu einer Wertverminderung seiner Liegenschaft, da die Aussicht and, die den Abschluss der Bauten Richtung Westen markiert, zu legen sei. Der Bund zeigt sich in seiner Stellungnahme einverstanden mit der Richtplanan- passung. D. Erläuterungen des Regierungsrats Die
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2715.1 - Motions- und Postulatstext
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Staats - Verdrossenheit im Volk auslösen. Motto: «Jeder für sich». Und viele gegen den Staat und seine Institutionen. Und alles was dem Volk an Abstimmungen «von Bern» vorgelegt wird, einfach prinzipiell
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2722.2 - Antwort des Regierungsrats
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2722.2 - 15444 Seite 3/4 für opportun. Der Kanton Zug möchte seine Verantwortung in diesem Bereich und die Wer t- schätzung gegenüber seinen langjährigen Mitarbeitenden weiterhin wahrnehmen. 5.a) Findet statt.» (Quelle: http://www.arbeitgeberbasel.ch/). Der Arbeitgeberverband Basel setzt sich gemäss seinem Portrait für eine liberale Marktwirtschaft sowie wettbewerbsfähige Rah- menbedingungen ein und anerkennt
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2722.1a - Beilage
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die Seite 3/4 13. März 2013 / PA / lafa Erreichung der vollen Kostendeckung trägt der Kanton für seine Mitarbeitenden zwischen Fr. 5'000.– bis Fr. 15'000.– pro Jahr (abhängig vom Angebot und von der Anzahl Privatauto gegen Gebühr auf einem Parkfeld abstellen, sofern es das Parkplatzang e- bot des Kantons oder seiner Anstalten zulässt. Die Weisung regelt die Vergabekriterien betref- fend Erhalt der Parkingausweise
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2726.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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entschieden. Im vorliegenden Fall muss der Morgartenschützenverband im Rahmen eines Beitragsgesuchs seine finanziellen Verhältnisse offen legen und als Verursacher die Kosten soweit möglich selbst tragen