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1737.1 - Interpellationstext
Fortführungs- und nicht zu Liquidationswerten. Die Staatsga- rantie verpflichtet also den Kanton, seine Kantonalbank sowohl im Normalfall des Kapitalbe- darfs wie auch im Sanierungsfall immer mit hinreichenden
1838.1 - Gedruckter Bericht
die Jahre 2007 und 2008, somit das erste Drittel der Amtsperiode 2007 bis 2012. Das Gericht setzte seine Tätigkeit in gleicher Besetzung wie in den Jahren 2005 und 2006 fort, nämlich mit Dr. iur. Peter Bellwald
1565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n sich die Zentralschweizer Kantone erstmals gemeinsam an Interreg III. Der Kanton Zug beschloss seine Beteiligung an Interreg III mit Kantonsratsbeschluss vom 3. Juli 2002. Erfahrungsgemäss zeigen In
1568.07 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
der Kommissionssitzung explizit gegen die sofortige Senkung dieser Steuern aus. Unterstrichen wird seine Aussage durch die Tatsache, dass Pricewaterhouse Coopers (PwC) in ihrer kürzlichen Studie „Paying
1590.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission für das Gesundheitswesen
verbleiben. Die Bestimmung hat keinen Einfluss auf den aktuell laufenden KVG-Zulassungsstopp, da dieser seine Wurzeln im Bundesrecht hat. Entsprechend kann weder die Regierung noch der Kantonsrat aufgrund dieses der Patientenrechte steht das Selbstbestimmungsrecht. Es reicht im Extremfall bis zum Entscheid, seinem Leben autonom ein Ende zu setzen. Im Zusammenhang mit der aktuel- len öffentlichen Diskussion um Sie wird deshalb von der Kommission einstimmig unter- stützt. Wenn nämlich jemand die Archivierung seiner eigenen Daten verhindern will, kann er oder sie zehn Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung
1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
Gesundheitsbehörde der Gemeinde 1 Der Gemeinderat ist die Gesundheitsbehörde der Gemeinde. Er kann seine Aufgaben und Befugnisse ganz oder teilweise an eine gemeindliche Ge- sundheitskommission übertragen
1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
Gesundheitsbehörde der Gemeinde 1 Der Gemeinderat ist die Gesundheitsbehörde der Gemeinde. Er kann seine Aufgaben und Befugnisse ganz oder teilweise an eine gemeindliche Ge- sundheitskommission übertragen
1590.02 - Antrag des Regierungsrates
Gesundheitsbehörde der Gemeinde 1 Der Gemeinderat ist die Gesundheitsbehörde der Gemeinde. Er kann seine Aufgaben und Befugnisse ganz oder teilweise an eine gemeindliche Ge- sundheitskommission übertragen
1678.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dabei hat der Regierungsrat auf der Basis der Ergebnisse der Evaluation anlässlich einer Aus- sprache seine Absichten wie folgt formuliert: Seite 4/5 1678.1 - 12742 - Pragma bzw. die Wirkungsorientierte Ve
1694.1 - Postulatstext
obigen Ausführun- gen ein, zusätzliches Zahlenmaterial zu liefern. Wir bitten den Regierungsrat, seine Antworten auf das Postulat schriftlich und optisch gestaltet in den Zusatzbericht zur Tangente Zug/Baar detaillierten Modellrechnungen ohne einen Anschluss der Bergregion. Der Regierungsrat lehnte dies in seiner Antwort ab. Er führte aus, dass detailliertere Modellrechnungen erst für das nachfolgende Bau- und

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