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1827.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Bst. f der Kantonsverfassung (BGS 111.1) hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Bericht über seine Geschäftsführung vorzulegen. Den Stawiko-Delegationen wird im Rahmen der Rechnungsprüfung jeweils
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1601.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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vom 1. April 1976 (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, BGS 162,1) ordnet das Verwaltungsgericht seine Organisation und den Geschäftsgang durch eine Ge- schäftsordnung, die der Genehmigung des Kantonsrates Die Bezeichnung des Vorstehers der Kanzlei des Verwaltungsgerichts ist in die zeit- gemässere und seinem Kompetenzbereich besser entsprechende Bezeichnung "Ge- neralsekretär" bzw. "Generalsekretärin" zu
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1622.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n, ist Misstrauen gegenüber Fahrenden noch häufig zu beobachten. Dem Kanton Zug steht es gut an, seine To- leranz auch gegenüber den Fahrenden unter Beweis zu stellen. b) Suche nach einem Durchgangsplatz Platz auf dem Teilstück der N4 bei Bibersee, welcher je länger je weniger zu befriedigen vermöge. In seinem Bericht und Antrag vom 26. Mai 1993 (Vorlage Nr. 8056) nahm der Regierungsrat Bezug auf die von Aussicht, um einen Standort für den Durchgangsplatz festzulegen. Indessen traf der Kantonsrat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2004 im kantonalen Richtplan eine andere Lösung. Er verzichtete darauf,
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1641.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Tauchens. Schwimmen lernen benötigt somit eine gewisse Ruhe und Konzentration, ein Hinausgehen über seine eigenen Grenzen, was am See oder im Frei- bad kaum möglich ist, da man durch Freunde, Geschrei, kalte variiere. Das schlussendliche Ziel müsse lauten: Jedes Zuger Kind kann schwimmen. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2008 die Motion zur Berichterstattung und Antragstellung an den Regierungsrat können, obligatorischen Schwimmunterricht erteilen lassen. Dies könnte nur der Bildungsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Lehr- plan beschliessen. 1.2. bfu: statistische Grundlagen und deren Interpretation
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1697.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Rechts. In einem neuen kantonalen Gesetz über die Familienzulagen hat der Kanton das zu regeln was in seine Kompetenz fällt, da der Bund neu eine Rahmengesetzgebung erlassen hat. Das heute gültige kantonale Familienzulagen in der Landwirtschaft und als Arbeitgeber bei den eigenen Bundesangestellten. Laut seinerzeitiger Abstimmungsbotschaft rechnet der Bund gesamt- schweizerisch mit Mehraufwendungen von rund 455 che Mass- nahme um rund 30 % höher. Der Regierungsrat kann die Ansätze erhöhen, wenn der Bund seinerseits die bundesrechtli- chen Mindestansätze an die Teuerung anpasst. Der Regierungsrat muss in diesen
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1697.8 - Antrag von Felix Häcki zur 2. Lesung
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werden. Z.B. ein in Zug Wohnender, der beim Bund arbeitet, erhält sonst weniger Kinderzula- gen für seine Kinder im Ausland, als wenn er beim oder im Kanton Zug angestellt ist. Dies fin- de ich nicht gut
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1716.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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waren die flankierenden Massnahmen. Die Vertreter der Baudirektion bestätigten, dass der Tunnel seine Funktion als Stadtkernentlastung nur dann erfüllen könne, wenn flankierende Massnahmen ergriffen würden
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1624.9 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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lle. Der Finanzdirektor hat uns informie rt, dass dies eine Ausnahme war und dass der Kanton Zug seine Rechnungen grundsätzlich immer termi n- gerecht bezahle und die möglichen Skonti selbstverständlich 2009 dem Verkehr übergeben wurde, verzögerte sich die Schlussabrechnung. Der Regierungsrat weist in seinem Bericht darauf hin, dass bis im August 2013 noch verschiedene Landerwerbsgeschäfte abgeschlossen
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1643.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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vom 25. November 19992) wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 3 (neu) 3 Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich der wasserbaulichen Massnahmen an Gewässern den Unterhaltsgenossenschaf- ten oder 2 Der Gemeinderat reicht diese Projekte dem Kanton zur Prüfung und Stellungnahme ein, der sie seinerseits an den Bund zur Festlegung der Bundesbeiträge weiterleitet. § 34 Bewilligung von wasserbaulichen
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1643.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
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vom 25. November 19992) wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 3 (neu) 3 Das zuständige Gemeinwesen kann seine Aufgaben im Bereich der wasserbaulichen Massnahmen an Gewässern den Unterhaltsgenossenschaf- ten oder 2 Der Gemeinderat reicht diese Projekte dem Kanton zur Prüfung und Stellungnahme ein, der sie seinerseits an den Bund zur Festlegung der Bundesbeiträge weiterleitet. § 34 Bewilligung von wasserbaulichen