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1719.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ausübung ihres Amtes notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erhalten können. Dass der Regierungsrat seine Anstrengungen auch im Bereich Weiterbildung der im Voll- oder Teilpen- sum im Dienste des Kantons stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärken will, hat er im Übrigen eben gerade im Rahmen seiner Personalstrategie bekräftigt. Dass die Notwendigkeit der Weiterbildung von nebenamtlichen Behörd
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1745.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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(Verwal- tungsrechtspflegegesetz) vom 1. April 1976 (VRG; BGS 162.1) ordnet das Verwaltungsgericht seine Organisation und den Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, die der Genehmi- gung des Kantonsrats
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1816.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Bst. f der Kantonsverfassung (BGS 111.1) hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Bericht über seine Geschäftsführung vorzulegen. Den Stawiko-Delegationen wird im Rahmen der Rechnungsprüfung jeweils
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1587.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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etwa für den Fall vorgesehen, wenn ein Armeeangehöriger der Ansicht ist, er habe keine Möglichkeit, seine Waffe sicher aufzubewahren. Für eine entspre- chende kantonale Regelung bleibt gestützt auf die VPAA aus dem Verzicht der Pflicht zur Aufbewahrung der persönlichen Waffe des Angehörigen der Armee an seinem Wohnsitz vorbehaltlos und in der ganzen Tiefe und Breite aufgezeigt werden. Dem Regierungsrat ist
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1637.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kenntnis und möchte die Erfahrungen dieser Neuregelung abwarten. Er attestiert dem Stadtrat, dass dieser seine Verantwortung wahrgenommen hat. Es versteht sich von selbst, dass eine ausnahmsweise Aufnahme von nieder. Auf diesen Umstand hat erst kürzlich das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (OBSAN) in seiner Medienmitteilung vom 22. April 2008 aufmerksam gemacht. Gemäss einer groben Schätzung der Gesund Regierungsrates beim Erlass der Pflegeheimliste. Der Spitex Verband Kanton Zug (SKZG) hat sich in seiner Stellungnahme vom 26. März 2008 zur Empfehlung der Gesundheitsdirektion, die Spitex zu stärken, zustim-
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1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
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urteilte.Document.219 47.xls Seite 3/9 1633.2 - 12782 24 Stunden in Untersuchungshaft nimmt oder seine vorsorgliche Unterbringung anordnet (Art. 40 Abs. 2 JStG). 5. Gewalt kann nicht akzeptiert werden
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1747.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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t. Der Kommission standen für die Beantwortung von Fragen Ge- sundheitsdirektor Joachim Eder und seine Mitarbeitenden Daniel Schriber, Generalsekretär, und Christine Aschwanden, juristische Mitarbeiterin
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581.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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des Kantonsrates ein Schreiben mit ihrer Sicht der Dinge zugesandt. Daraufhin hat der Regierungsrat seine Vorlage zurückgezogen und in Aussicht gestellt, vor den Sommerferien 2006 einen ausführ- lichen Bericht vorgelegte Schlussabrechnung unterscheidet sich in Bezug auf die abgerechneten Beträge nicht von der seinerzeitigen Vorlage und präsentiert sich wie folgt: a) GU-Bauabrechnung (Werkpreis anerkannt) Fr. 12'088'709 informieren. Dazu gehört auch ein Entscheid des Kantonsrates zur vorliegenden Schlussabrechnung. In seinem Antrag weist der Regierungsrat den Kantonsrat mit zwei Vorbehalten offen auf zwei mögliche Szenarien
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2377.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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mit Leistung s- auftrag (§ 35 Abs. 5) an externe Fachleute zu vergeben. Bisher hat der Kanton Zug seine So n- derschulen aufgrund mangelnder Ressourcen nicht evaluiert, obwohl er dazu von Gesetzes wegen
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999.08 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
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von einem Geschädigten erwartet werden, dass er auf eine entsprechende Eröffnung hin rechtzeitig seine allfällige Ablehnung erklärt; andererseits wäre es vor allem in Ver- fahren mit einer grösseren Anzahl