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2588.1 - Interpellationstext
schriftliche Antwort: 1. Wie definiert der Regierungsrat den Fachkräftemangel? 2. Worauf basiert seine Analyse bzw. sein Nachweis des Fachkräftemangels (Umfrage bei Unternehmen)? 3. Auf welchen Indikatoren
2596.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
tzgebiete im Richtplan beibehalten würden. Der Kanton müsse aufgrund des erhöhten Bundesbeitrags seine eigenen Mittel gemäss Budget und Finanzplan nicht er - höhen. Dank der zusätzlichen zur Verfügung
2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Frauenrechte: Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und seine Bedeutung für die Schweiz, AJP 1995, S. 38 und 41. 20 BGE 137 I 305, S. 320. 21 So explizit die t eine wichtige Rolle spielen. Auch Patrick Schellenbauer, Projektleiter von Avenir Suisse, sieht in seinem Ar- tikel "Gleichlange Spiesse für Frauen, ältere Arbeitnehmer und ausländische Arbeitskräfte" e die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht. In der Regeste zu seinem Entscheid vom 21. November 2011 hält des Bundesgericht fest (BGE 137 I 305), dass der Kanton Zug
2607.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Entscheid G = Genehmigung Seite 11 2607.3 - 15269 Seite 5/9 Für den Kantonsrat ergibt sich in Bezug auf seine Kompetenzen gegenüber der heutigen Situa- tion im Bereich der ambulanten Leistungsaufträge und der werden. Zu den finanziellen Auswirkungen auf den ambulanten Bereich macht der Regie- rungsrat in seinem Bericht ab Seite 31 Ausführungen. Als Fazit aus der Finanztab- elle auf Seite 33 kann gezogen werden
2606.2 - Antwort des Regierungsrats
die E i- gentümerschaft eine Nachschusspflicht (Art. 80 Abs. 1 KEG). Kann ein einzelner Betrei- ber seine Beiträge an die Stilllegung und Entsorgung nicht bezahlen, so müssen die an- deren Kernkraftwerksbetreiber bisher einbezahlten Beiträge nicht aus, dann hat der Beitragspflichtige die verbleibenden Kosten aus seinen eigenen Mitteln zu decken (Art. 79 Abs. 1 KEG). Mit anderen Worten müsste die Axpo die Kosten tragen
2607.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
man mittels Stimmrechtsaktien. Der Kanton Zug zeichnet einen höheren Betrag am Aktienkapital, damit seine historischen Vermögensrechte nicht verwässert werden. Die Zahl der Aktien ist jedoch proportional
2607.2a - Konkordatstext
bereits geleisteter Beiträge. Abs. 3 und 4 bleiben vorbehalten. 3 Ein austretender Kanton bietet seine Aktien zum Nennwert und nach Be- teiligung am Aktienkapital den verbleibenden Kantonen an. 4 Nehmen
2607.6a - Anhang Konkordatstext
bereits geleisteter Beiträge. Abs. 3 und 4 bleiben vorbehalten. 3 Ein austretender Kanton bietet seine Aktien zum Nennwert und nach Be­ teiligung am Aktienkapital den verbleibenden Kantonen an. 4 Nehmen
2607.7a - Anhang Konkordatstext
bereits geleisteter Beiträge. Abs. 3 und 4 bleiben vorbehalten. 3 Ein austretender Kanton bietet seine Aktien zum Nennwert und nach Be­ teiligung am Aktienkapital den verbleibenden Kantonen an. 4 Nehmen
581.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sein werde, soll der Regierungsrat dannzumal be- stimmen, in welchem Umfang Rechtsanwalt Hagmann seine Untersuchung wieder aufnehmen könne. Am 9. November 2005 teilte der Regierungsrat Rechtsanwalt Hagmann worden. Am 23. Mai 2006 lieferte Rechtsanwalt Wild seinen Bericht über die werkvertrags- rechtlichen Aspekte und am 23. Mai 2006 Rechtsanwalt Hagmann seinen Bericht über Kompetenz- und Verantwortlichkeitsfragen weitere Kader-Mitarbeiter des Bauamtes delegiert und welche Regelung der Zeichnungsberechtigung in seinem Amt erlassen? 4.1 Eine Weisung der Baudirektion und der Finanzdirektion vom 26. August 1996 betreffend

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