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2794.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung
Die Kommission diskutierte, ob hier eine neue Bestimmung eingefügt werden soll, wonach der Kanton seine Ressourcen schonend nutzt, um die ökologischen Systeme nachhaltig zu sichern. Dies einerseits im Hinblick
2829.1 - Antwort des Regierungsrats
2829.1 - 15703 4. Hat sich der Regierungsrat inhaltlich mit der Antwort befasst? Wenn ja, was war seine Konklusion aus der Abklärung zuhanden des Kantonsrats? Wenn nein, wa- rum nicht? Der Regierungsrat
2828.1 - Interpellationstext
dem Kantonsrat im Rahmen der Beantwortung dieser Interpellation die heutige Situation schildern und seine Übe rlegungen für die Weiterentwicklung detailliert aufzeigen. Insbesondere stellen sich für die
2861.2 - Antwort des Regierungsrats
Cluster für Bildung, Wissen und Kultur geschaf- fen. Diese Konzentration soll insbesondere durch seine Nähe zu den Bildungsstätten den Schülerinnen und Schülern privilegiert zur Verfügung stehen. 9. Ist
2861.1 - Interpellationstext
ksentscheids sind: - Das Athene-Gebäude wird nicht abgebrochen. Der Schulstandort ist richtig. - Seine Funktion ist zu erhalten: ein Schulhaus für Generationen. - Die Schulanlage soll – unter Einbezug Staatsarchivs an bester Wohn- und Seesichtlage Im Weiteren ist es sehr fraglich, ob ein Staatsarchiv mit seinen grossflächigen, bunkerartigen Lagerräumen wirklich in ein Wohnquartier von hoher Lebensqualität gehört
2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Ennetsee ist bevölkerungsmässig und wirtschaftlich ein wichtiges Entwicklungsgebiet des Kantons Zug. Seine Attraktivität erhält das Gebiet auch durch die sehr gute Erschliessung auf Schiene und Strasse. Es 2035 vergehen noch viele Jahre, in denen sich die Angebote und Durchbindungen verändern können. Mit seiner Stellungnahme vom 28. November 2017 zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 hat sich der damit aus dem Bahninfrastruk- turfonds zu finanzieren. Der Regierungsrat hat am 28. November 2017 in seiner Stellungnahme zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 ausdrücklich die vom Bundesrat vor
2764.1 - Antwort des Regierungsrats
Kantonsarzt bei der Spitaldirektion ve r- sichert, dass der Leistungsauftrag weiterhin erfüllt wird. Seine Abklärungen ergaben, dass nicht von einer Versorgungslücke für die betroffene Zuger Bevölkerung gesprochen
2785.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Luzern werden gemäss Publikumsaufkommen berechnet. Jeder Vereinbarungskan- ton bezahlt nur für seine eigene Bevölkerung, welche die sechs Kulturinstitutionen besuchen. Somit sind die Beiträge verurs
2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
geregelt sind. 3. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen Ingress Der Verwaltungsgebührentarif findet seine Grundlage in § 41 Abs. 1 Bst. e der Kantonsverfas- sung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1), wonach dem diverse Amtshandlungen, die von den kantonalen und kommunalen Behörden er- bracht werden. Er wurde seit seinem Inkrafttreten mehrmals an die Teuerung angepasst – letztmals per 1. Januar 2016. Dennoch sind die
2823.9 - Anträge der SP- und ALG-Fraktion zur 2. Lesung
entgege n- stehen. Mit der jetzigen Version des Denkmalschutzgesetzes verbaut sich der Kanton Zug seine leben- dige Geschichte. Wenn das massiv verschärfte Gesetz so bestehen bleibt, werden unsere Nachkommen

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