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2827.2d - Beilage 4 Portfoliostrategie
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ögen. Das bedeutet, dass der Kanton Zug weitgehend nur diejenigen Immobilien besitzt, die er für seine Tätigkeiten aus den gesetzlichen Aufträgen benötigt. Die kantonalen Immobilien stellen einen gewichtigen
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2844.52 - Anträge der SVP-Fraktion zur 2. Lesung (EG ZGB, Polizeidienststellen, juristische Personen, Steuerfuss)
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zwar durch den Re- Seite 2/3 2844.52 - 15925 gierungsrat vertreten, doch kann er gemäss Absatz 4 seine gesetzlichen Zuständigke i- ten, mit Ausnahme der Anstellung und Entlassung von Amtsleitenden, an
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2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mahnt, dass der reine Buchgewinn von über 200 Millionen Franken den Kanton nicht daran hindern dürfe, seine Staatsleistungen im- mer wieder zu hinterfragen und die laufenden Ausgaben zu senken. Die FDP unterstützt des Genehmigungsvorbehaltes der G e- neralversammlung bei Gesetzesänderungen, wobei der Kanton mit seinem Aktienanteil nicht mitstimmt (vgl. § 17 des neuen Kantonalbankgesetzes). Auf das Recht Gesetzesänderungen bei den Wahlen der Mitglieder des Bankrats durch die Genera lversammlung nicht mit, auch nicht mit seinem den gesetzlichen Mindestanteil überschiessenden Aktie nanteil. Der Grundsatz, dass die Wahl durch
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2845.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Stellung und beantwortete Fragen der Kommissionsmitglieder. Nachfolgend wird zusammengefasst in Kürze seine Stel- lungnahme wiedergegeben. Weitergehende Informationen sind in der schriftlichen Stellung- nahme lichen Vorgaben eine Extrazuweisung in der Höhe von zehn Prozent der letztjährigen Dividende auf seinem im Seite 6/14 2845.3 - 15804 relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich gehaltenen gesetzlichen Anteil Gemäss Antrag des Regierungsrats ist neu kein qualifizie r- tes Mehr vorgesehen. Der Kanton stimmt mit seinem Aktienanteil nicht mit, um den Interessen der Privataktionärinnen und -aktionären angemessen Rechnung
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2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
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Aktienregister eingetragen wurde, von der Bank jederzeit die Ausstellung einer Bescheinigung über seine Namenaktien verlangen; er hat jedoch keinen Anspruch auf Druck und Aus- lieferung von Urkunden. Die wählt aus seiner Mitte einen Prüfungs- und Risikoausschuss. Näheres über den Prüfungs- und Risikoausschuss ist im Organisationsreglement festgehalten. 4 Der Bankrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere der Mitglieder des Bankrats, die durch die Generalversammlung gewählt werden, stimmt der Kanton mit seinem Aktienanteil nicht mit. Artikel 8 Ordentliche Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung
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2845.2 - Antrag des Regierungsrats
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Aufgaben und Befugnisse des Bankrats 1 Dem Bankrat obliegt die Oberleitung der Zuger Kantonalbank. Seine wei teren Aufgaben und Befugnisse regeln die Statuten. 3.4. Geschäftsleitung § 14 Aufgaben und Befugnisse chen Vorgaben eine Extrazuweisung in der Höhe von zehn Prozent der letztjähri gen Dividende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich ge haltenen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der der Mitglieder des Bankrats, die durch die Generalversammlung gewählt werden, stimmt der Kanton mit seinem Akti enanteil nicht mit. 5 Die Einzelheiten über die Wahl und die Amtsdauer der Mitglieder des Bankrats
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2858.1 - Interpellationstext
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oder Schutz-Truppen wird gewähren können (schon gar nicht zeitgerecht) und dass der Kanton Zug und seine Bevölkerung deshalb in der Bewältigung weitgehend auf sich selber gestellt ist? 4. Wie häufig analysieren Zivilschutz fortschreitend ausge- höhlt. An dessen weiterer Verkleinerung hält auch der Bundesrat in seinem «Erläuternder B e- richt zur Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes» vom 30. November aufzeigen kann, wie der Kanton Zug terroristische Bedrohungen, Erpressungen und Kampfhandlungen auf seinem Kantonsgebiet zu bewältigen gewillt, genügend darauf vorbereitet und effektiv dazu imstande ist.
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2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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einer wirtschaftsfreundlichen und politisch mehrheitsfähigen STAF- Umsetzung für den Kanton Zug und seine Gemeinden. Bereits auf Bundesebene seien die nö- tigen Lehren aus der im Februar 2017 vom Schweizer Zug betont wirtschaftsfreundlich zu nutzen, wie es der Seite 2/12 2904.3 - 16015 Regierungsrat in seinem Bericht und Antrag vorsieht. Die Kommission nimmt positiv zur Kennt- nis, dass die vom Regierungsrat Bilanzpositionen (Beteiligungen, Patente und Konzerndarleh en) eingeführt. Der Regierungsrat beantragt in seinem Bericht, die Motion als erledigt abzuschre i- ben. Die Kommission ist mit diesem Vorgehen mit 13:0
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2911.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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durch die ein Rechtsmittel ergre i- fende Behörde gezwungen wird, sich vor einer weiteren Instanz für seine Sache einzusetzen, soll das ursprünglich verfügende Gemeinwesen nicht mehr vom Privileg gemäss § 28
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2920.1a - Beilage Zwischenbericht
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schulen entgegengewirkt werden. Die Schülerin oder der Schüler erhält die Möglichkeit, ihre bzw. seine künftige Klasse vorgängig zu besuchen und kennenzulernen. Um Ängsten entgegenzuwirken, werden die Kindern muss das lateinische Alphabet beigebracht werden und in der Regel verfügt kein Kind über seinem Alter entsprechendes schulisches Wissen. Die grösste Herausforderung sind dabei die dem Geburtsjahr . Je nach Herkunftsland fäll t es manchen Eltern auch schwer, das schweizerische Schulsystem mit seinen vielen Freiheiten und einer anderen Form der Disziplin zu verstehen. Die grösste Herausforderung