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5315 Inhalte gefunden
2932.1 - Antwort des Regierungsrats
Bau- phase vorgeschlagen. Dieses Umleitungskonzept ist ins Projekt eingeflossen. Es hat nach wie vor seine Gültigkeit. Dieses Verkehrsregime wird während der gesamten Bauphase die Ver- kehrsbelastung in A
2944.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle
Datenschutz! Nicht um zu ver- hindern, sondern um vorausschauend zu lenken. Vorhaben wie in China, das seine Bürgerinnen und Bürger mittels «social scoring» digital erfas- sen und überwachen will, muten aus
2948.1 - Antwort des Regierungsrats
en, erwartet aber, dass Mass geha l- ten wird. Bei Überborden behält sich der Regierungsrat vor, seine Vertretungen abzuziehen und entsprechende Jahresbeiträge zu streichen. Der Regierungsrat distanziert
2945.2 - Antwort des Regierungsrats
Ablehnung des Bebauungsplans durch das Stadtzuger Stimmvolk an der Urne inter- pretierte der Kanton seine Rolle als Grundeigentümer neu. Der Kanton wollte nicht mehr als Verkäufer des Areals, sondern als Kosten für die Projektierung der Kantonsschule Ennetsee? Der Kantonsrat legte am 31. Oktober 2013 mit seinem Entscheid, Cham für ein Langzeitgym- nasium vorzusehen und als vierten Mittelschulstandort im Richtplan
2951.2 - Antwort des Regierungsrats
dauerndes Projektmoratorium beschlossen wurde. Am 15. März 2019 reichte Kantonsrat Daniel Stadlin seine Interpellation ein. 2. Interpellationsantwort 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Forderung nach Forschungsförderung und Kantonsgeschichte den Lead zu übernehmen? Ja. Das Staatsarchiv ist in Fortsetzung seines bisherigen Engagements bereit, beim Projekt Kantonsgeschichte mit paralleler Grundlagenforschung
2958.1 - Postulatstext
Klimanotstand bereits ausgerufen. Diese Städte setzen damit ein Zeichen, dass sie den Klimawandel und seine schwerwiegenden Folgen wahrnehmen und handeln. Basel-Stadt hat als erster Schweizer Kan- ton ebenfalls ruft den symbolischen Klimanotstand aus und anerkennt damit die Ein- dämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe höchster Prior i- tät. Begründung: Auf der ganzen Welt finden
2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zwischenzeit ist auch zu diesem Thema ein Bundesgerichtsentscheid ergangen. Danach muss der Kanton Tessin seine Regelung zum Mehrwertausgleich in Bezug auf die Höhe des Betrags, der nicht der Abgabe unterliegt Erfüllung sämtlicher Planungsgrundsätze nach Art. 3 RPG verwendet werden. Dabei wird der Kanton mit seinem Anteil im kantonalen Interesse liegende Projekte, namentlich Infrastrukturbauten und -anlagen un Wohnraum, die Schaffung von Erholungsräumen, die Landschaftspflege etc. Diese Kosten wird er u. a. mit seinem Anteil an der Mehrwertabgabe mitfinanzieren können. Über den Einsatz dieser Mittel wird der Kantonsrat
2885.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
gilt, führt das Verwal- tungsgericht auch Verhandlungen durch. In diesem Saal berät das Gericht auch seine Ent- scheide und empfängt Gäste. Die EMRK (Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) ein Gästebereich, Lagerräume etc. Das bestehende Theilerhaus ge- Seite 4/5 2885.3 - 15875 be mit seinen vorhandenen Strukturen die Rahmenbedingungen vor. Im nachfolgenden Baupro- jekt sollen der Resta 8. Antrag 1. Ausgangslage Der Kanton hat das Theilerhaus an der Hofstrasse 13/15 in Zug aufgrund seiner historischen Bedeutung bereits 1989 erworben. Das Gebäude mit Baujahr 1896 ist ein wichtiger ind
2883.1 - Petitionstext
Vollzug ist wegen den schwerwiegenden Folgen des Strassenlärms dringend notwendig! Auch der Bund muss seine eigenen Vorgaben einhalten und dafür sorgen, dass sämtliche Autobahnen lärmsaniert sind. Bund und
2891.2 - Antrag des Regierungsrats
Führungsinfrastruktur und der Verbundsysteme für die Informations­ und Kommunikationstechnik sowie seine Einsatzkosten trägt der Kanton unter Vorbehalt von Abs. 3. 2 Die Gemeinden tragen die Kosten der gestützten Erlassen und Verfügungen zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft. 2 Strafbar ist, wer seinen Verhaltenspflichten gemäss diesem Gesetz, insbe­ sondere zur Duldung einer Massnahme, Vornahme einer oder der Regierungsrat bzw. der Grosse Gemeinderat oder Gemeinderat infolge Ausfalls der Mehrheit seiner Mitglieder auf unbe­ stimmte Zeit nicht mehr beschlussfähig, so ist die Beschlussfähigkeit des Rats

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