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2118.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 1. April 1976 (VRG; BGS 162.1) ordnet das Verwaltungsgericht seine Organisation und den Ge- schäftsgang durch eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Kantonsrats Kommission bei der Kommentierung der einzelnen Bestimmungen an die Vor- gaben des Verwaltungsgerichts in seinem Bericht (Reihenfolge der Paragraphen). 3.1.3 Kurzkommentar zu den einzelnen Bestimmungen § 3 Abs
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2118.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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(Verwal- tungsrechtspflegegesetz) vom 1. April 1976 (VRG; BGS 162.1) ordnet das Verwaltungsgericht seine Organisation und den Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, die der Genehmi- gung des Kantonsrats Ad § 3 Abs. 1 Ziff. 7 und Abs. 3 Bei diesen Änderungen handelt es sich um Anpassungen, welche seinerzeit im Rahmen der Änderungen des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz)
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2125.1 - Interpellationstext
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betriebe ist wichtig, dass sie den Zeugnissen entnehmen können, wo ein Lehrstellenbewerber in Bezug auf seine fachlichen Kompetenzen steht. Im Vorfeld der Abstimmung argumentierten Gegner der Noteninitiative
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2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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Normsteuerfuss konstant blieb. Generell schliesst die Arbeitsgruppe aus der Ist-Analyse, dass der ZFA seine Zielsetzung grundsätzlich erreicht. Eine Ausweitung bzw. Verstärkung des Ausgleichs drängt sich nicht zwischen den Gemeinden in Kraft getreten. Dieser innerkantonale Finanzausgleich (ZFA) soll gemäss seiner Zweckbestimmung die unterschiedliche Steuerkraft der Einwohnergemeinden teilweise ausgleichen und Ausgleichszahlungen prozentual ab. Hünenberg verliert so in der Variante 3a bspw. 16% (rund CHF 1 Mio.) seiner bisherigen Ausgleichszahlungen, da der Grundbetrag nahe beim normierten Steuerertrag liegt. Im Gegensatz
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2140.1 - Interpellationstext
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sinnvoll, die Projektleitung für ein Informatikprojekt „outzu- sourcen“? Wie begründet der Regierungsrat seine Haltung diesbezüglich? 300/mb
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2170.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Wahlart gestrichen. 3 Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag pro Wahlart unterzeichnet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Das ist den Vertreterinnen oder Ver- tretern des Wahlvorschlages mitzuteilen
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2170.04 - Antrag des Regierungsrates
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Wahlart gestrichen. 3 Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag pro Wahlart unterzeichnet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Das ist den Vertreterinnen oder Ver- tretern des Wahlvorschlages mitzuteilen
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2186.1b - Beilage 1
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Zug wie auch andere private Veranstalter 60 Pro- zent der Polizeikosten zu tragen haben, die durch seine Spiele entstehen. Die Kosten für Polizeieinsätze anlässlich von Fussball- und Eishockeyspielen betragen jeweils nur für die eigenen Rayons aussprechen kann. Soll ein Rayonverbot eine Person von den Spielen seines Klubs in der ganzen Schweiz fernhalten, muss jeder Kanton, in dem ein Spiel stattfindet, ebenfalls betroffenen Personen nur verunmöglicht wird, sich in jenen Rayons aufzuhalten, in denen sich die Anhänger seines Klubs bewegen. Wird beispielsweise eine Person mit Rayonverbot be- legt, die zu den Anhängern des
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2186.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zahlreich auch von Anhängerinnen und Anhängern der Gästemannschaften besucht. Damit das Konkordat seine Wirkung entfalten kann, be i- spielsweise in Bezug auf schweizweit geltende Rayonverbote, ist es wichtig war, äusserte sich der Regierungsrat positiv zum Entwurf des geänderten Konkordats, aber stellte in seiner Antwort zuhanden der KKJPD vom 10. Januar 2012 einige Änderungsanträge. Die wesentlichen Anregungen
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2186.1c - Beilage 2
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Möglichkeit ist, sie an solchen Gewalttätigkeiten zu hindern. 2 Der Polizeigewahrsam ist zu beenden, wenn seine Voraussetzungen weggefallen sind, in jedem Fall nach 24 Stunden. 3 Die betroffene Person hat sich von der Gewalttätigkeit beteiligt war. Diezuständigen Behörde des Kantonsim Kanton, in dem der Klub seinen Sitz hat, zu dem die Gewalttätigkeit geschah, hat dabeibetroffene Person in Beziehung steht. Der verbotenen Gegenständen abzutasten. 3 Der Veranstalter informiert die Besucherinnen und Besucher seiner Sportveranstaltung über die Möglichkeit von Durchsuchungen. Art. 4 Rayonverbot 1 Einer Person, die