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2084.2 - Antwort des Regierungsrates
Dezember 2011 an die Swissgrid AG das Interesse des Kantons Zug an einem Pilotversuch bekräftigt und seine Erwartung formuliert, dass Swissgrid AG beim Bundes- amt für Energie entsprechende Abklärungen trifft Kabelanlage verlegt werden muss. Dazu hat das Bundesgericht eine Medienmitteilung verfasst. Es begründete seinen Entscheid damit, dass Kabelanlagen aufgrund des technischen Fortschritts im letzten Jahrzehnt le entspreche. Die Interpellanten stellen danach neun Fragen. Der Kantonsrat hat die Interpellation an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2011 dem Regierungs- rat zur Beantwortung überwiesen. Wir nehmen nachfolgend
2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Finanzdirektion überprüft den Vollzug und die Wirksamkeit dieses Gesetzes sowie insbesondere die durch seine Umsetzung verursachten Kosten und erstattet dem Regierung s- rat regelmässig Bericht. Abs. 2: Ein h umgesetzt werde. Der Regierungsrat ist gegen die Erstellung eines solchen Berichts. Dies würde seiner Meinung nach lediglich zu Mehraufwand führen. Es wäre hingegen möglich, im Geschäftsb e- richt einige
1460.1a - Beilage
soll mit den in Abs. 1 festgehaltenen Informationspflichten das Kon- kordat in die Lage versetzen, seine in Art. 1 formulierten Aufgaben wahrzunehmen. Für die Umsetzung der Beschlüsse und Richtlinien des
1458.2 - Antwort des Regierungsrates
koordinieren und aufeinander abzustimmen. Der Streethockey-Verein Oberwil Rebells stösst nicht nur an seine Kapazitätsgrenzen, weil für die verschiedenen Mannschaften Trainings- und Spielmöglichkeiten fehlen gebnisse dieses Augenscheins waren dem Regierungsrat im Zeitpunkt seines Entscheides bekannt. Trotzdem hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 11. April 2006 beschlossen, während eines wettkampfmässigen Damit steht fest, dass der Regierungsrat in Kenntnis der örtlichen Verhältnisse seinen Entscheid getroffen hat. Mit seinem Entscheid hat es sich der Regie- rungsrat nicht leicht gemacht. Er anerkennt die
1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
in allen Punkten gegenstandslos geworden. Das EJPD teilte diese Meinung. Der Kanton Zug begründete seine abweichende Meinung damit, dass in einem Einzelfall das Konkordat noch Sinn mache. Mit der Aufhebung beruflichen Zwecken aufgenommen, so fällt dieser Vertrag nicht unter das KKG. Das Konkordat geht in seinem Geltungsbereich weiter. Es gilt auch für Kredit aufnehmende juristi- sche Personen oder für natürliche
1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
es aber für angebracht, dass auch der Kanton zum Ausbau der Eis- sportanlagen beitrage und damit seine Anerkennung und Sympathie für die grosse Arbeit der Eissportvereine, nicht zuletzt im Jugendsport der Saison 2004/05 wurden 10'400 Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden, die sich an der seinerzeitigen Erstellungskosten der Kunsteisbahn beteiligten (Zug, Baar, Cham, Steinhausen), registriert. In
1466.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
missionsmitglieder beanstanden die Tatsache, dass der Kanton den Erlös aus dem städtischen Landverkauf in seine Berechnung des kantonalen Engagements einbe- ziehe und damit der Einmaligkeit des Projektes und der
1469.2 - Antwort des Regierungsrates
Gründen der Transparenz weist er in der Interpellationsantwort ausdrücklich darauf hin, wenn sich seine Ausführungen auf die beiden oben erwähnten Mitberichte abstützen. I. Bekanntlich konnten die Bundesfeiern über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz ist der ersuchte Kanton nach Massgabe seines Mannschaftsbestan- des zur Hilfeleistung verpflichtet, soweit er nicht eigene vordringliche Aufgaben
1474.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einsprache ist aber kein Ent- scheid, sondern ein Baugesuch, welches die zuständige Behörde auf seine Über- einstimmung mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts zu prüfen hat. Wer von einem Baugesuch gesetzliche Regelung abziele, könne den Rechtsschutz beanspruchen. Das Ver- waltungsgericht hat schon in seinem Urteil vom 6. Juli 1978 (Entscheidsammlung 1978, Blatt 12, Seite 8; GVP 1977/78, Seite 178) die handelt. Das kantonale Recht ist im Einklang mit Bundesrecht, namentlich mit der Verfassung und seinen Verfah- rensgarantien zu gestalten (vgl. Art. 29, Allgemeine Verfahrensgarantien, und Art. 29a, Garantie
1473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dürfte auch sein, dass ein solches Fahrverbot unter Umständen erst längere Zeit nach dem Anlassdelikt seine Wirkung entfaltet und dadurch dem Gebot einer raschen Bestrafung straffällig gewordener Jugendlicher Integrität (Art. 187 ff. StGB) oder die Freiheit (Art. 180 ff. StGB). Hingegen ist Art. 219 StGB nach seinem Wortlaut im Falle der Verletzung oder Vernachlässigung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber erklären und gleichzeitig als erledigt abzuschreiben. Mit diesem Projekt bekundet der Regierungsrat seinen klaren Willen, durch innovative Projekte die Jugendgewalt rasch und wirkungsvoll zu bekämpfen. 2

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